Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
S21, PA 1.4, VE02 AS Esslingen, 18FEI314274, AVL 15
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S022-046951
II.1.2)CPV-Code Hauptteil45233120 Straßenbauarbeiten
II.1.3)Art des AuftragsBauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
S21, PA 1.4, VE02 AS Esslingen, 18FEI314274, AVL 15
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:
Die „Freie Strecke“ wird im Bereich km 15,3 + 11 bis km 25,2 + 00 hergestellt. Neben umfangreichen Erdbau-und Blendschutzmaßnahmen sind Entwässerungsanlagen sowie Straßen und Wege herzustellen. Die „Freie Strecke“ selbst erstreckt sich von km 15,3 + 11 bis km 17,8 + 70 und km 20,0 + 97 bis km 23,5 + 55. Die Ingenieurbauwerke und der Erdbau im Bereich der Anschlussstelle Esslingen (km 17,8 + 70 bis 19,1 + 85), des Tunnel Denkendorf (km 19,1 + 85 bis km 20,0 + 97) sowie der Anschlussstelle Wendlingen (km 23,5 + 50 bis 25,2 + 00) fallen nicht in den Bereich des gegenständlichen Auftrags.
Die Bauleistung beinhaltet vorwiegend den Erdbau für die neue zweigleisige Hochgeschwindigkeitsstrecke.Weitere Bestandteile des Auftrags sind die landschaftspflegerische Begleitplanung, der Straßenbau,die Entwässerungsanlagen, der Kabeltiefbau, der Neubau einer Sichtschutzwand, der Neubau vonBlendschutzwänden und Wirtschaftswegen sowie Aufstellplatz im Bereich der EisenbahnüberführungSulzbachtal.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 18/12/2018
Ende: 30/04/2021
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2020 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
S21, PA 1.4, VE02 AS Esslingen, 18FEI314274, AVL 15
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:18/12/2018
V.2.2)Angaben zu den AngebotenDer Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: Vinci Infrastruktur Deutschland GmbH
Postanschrift: Franz-Ehrlich-Straße 7
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)Gesamtwert der Beschaffung: 73 919 483.95 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:19/03/2020
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil45233120 Straßenbauarbeiten
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung:
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Um die Bauwerke 4.3353 und 4.3354 gemäß Angaben des SV GT und SVWW korrekt entwässern zu können, ist zu den vertraglich geschuldeten Leistungen zusätlich ein Sickerstrang am Ende der Bauwerke zu erstellen und an die neu geplante Straßenentwässerung anzuschließen.
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 19/03/2020
Ende: 31/12/2020
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/KonzessionärsOffizielle Bezeichnung: VINCI Infrastruktur Deutschland GmbH
Postanschrift: Franz-Ehrlich-Straße 7
Ort: Berlin
NUTS-Code: 00 Not specified
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
AVL 15: Anpassung Entwässerung BW 4.3353 und 4.3354
VII.2.2)Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Der Aufwand für den Ausführungsplaner für die Umplanung der Üko im Zuge seiner vertraglich geschuldeten Leistung ist sehr gering. Im Gegensatz hierzu steht der Aufwand für ein Drittes Büro diese Planungen von Grund auf neu zu erstellen in keinem sinnvollen Verhältnis. Einen Dritten ins Baufeld zu lassen um den Anschluss zwischen BW und Straßenentwässerung herstellen zu lassen ist aufgrund der zusätzlichen Logistik, Schnittstelle und Einrichtung als unwirtschaftlich einzustufen. Eine Ausschreibung hätte zur Folge gehabt, dass in eine vorhandene Leistung des ANBau durch einen Dritten eingegriffen würde. Dies würde erhebliche logistische und finanzielle Aufwendungen wie z. B. zusätzliche BE und Koordination durch Haupt-AN mit Drittunternehmer, sowie Gewährleistungsprobleme nach sich ziehen. Erhebliche finanzielle Zusatzkosten wären die Folge.
VII.2.3)PreiserhöhungAktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 73 919 489.95 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 73 919 490.95 EUR