Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt
Postanschrift: BU 9 01/005
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
E-Mail: env-tenders@ec.europa.eu
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://ec.europa.eu/environment/funding/calls_en.htm
Elektronischer Zugang zu Informationen: https://etendering.ted.europa.eu/cft/cft-display.html?cftId=808
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen AuftraggebersEuropäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.3)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Definition und Anwendung des Konzepts günstiger Referenzwerte für Arten und Lebensräume gemäß den Vogel- und Habitatrichtlinien der EU.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungDienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: „extra muros“.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustands (Favourable Conservation Status — FCS) von Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse ist das übergeordnete Ziel der Habitatrichtlinie (Habitats Directive — HD). Günstige Referenzwerte (Favourable Reference Values — FRVs) sind wesentliche Referenzniveaus, die herangezogen werden, um genau festzulegen, wann ein günstiger Erhaltungszustand für einzelne Arten und Lebensräume erreicht wird. Ähnliche Konzepte finden auch auf die Vogelrichtlinie (Birds Directive — BD) Anwendung, auch wenn sie hier weniger klar dargestellt und andere Begrifflichkeiten verwendet werden. Mit dem Auftrag werden 3 wesentliche Ziele verfolgt:
Trotz der Tatsache dass günstige Referenzwerte für die Bestimmung der „Entfernung vom Ziel“ (d. h. der Entfernung von einem günstigen Erhaltungszustand) von wesentlicher Bedeutung sind, hat die letzte Berichterstattungsrunde gemäß Artikel 17 gezeigt, dass sie immer noch wenig entwickelt sind und in den verschiedenen Mitgliedstaaten oftmals uneinheitlich angewandt werden. Dies wird als problematisch angesehen, da es zu sehr unterschiedlichen Auslegungen in Bezug auf das übergeordnete Ziel führen kann, das im Rahmen der Naturschutzrichtlinien erreicht werden soll.
Aus diesem Grund hat der vorliegende Auftrag 3 wesentliche Ziele:
1) Unterstützung bei der Entwicklung von Methoden und Leitlinien zur Festlegung von günstigen Referenzwerten und Erprobung der Methoden;
2) Anwendung des daraus für eine bestimmte Gruppe von Lebensräumen und Arten hervorgehenden Verfahrens (d. h. Festlegung günstiger Referenzwerte);
3) Umsetzung der biogeografischen oder populationsbasierten günstigen Referenzwerte über Beispiele und Leitlinien in konkrete Maßnahmen und Aktionen auf Ebene der Mitgliedstaaten.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)LoseAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Einzelauftrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten und einer Budgetspanne zwischen 250 000 EUR und 300 000 EUR. Eingegangene Angebote, die über der Obergrenze liegen, werden automatisch vom Bewertungsverfahren ausgeschlossen. Die Untergrenze ist ein Richtwert.
Geschätzter Wert ohne MwSt:
Spanne von 250 000 bis 300 000 EUR
II.2.2)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.3)Angaben zur VertragsverlängerungDieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der AuftragsausführungLaufzeit in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Siehe Ausschreibungsunterlagen. Siehe Artikel 1.4 des Mustervertrags.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Siehe Ausschreibungsunterlagen. Siehe Ziffern 1.3 und 1.4 der Ausschreibungsunterlagen.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe Ausschreibungsunterlagen. Siehe Ziffern 1.1 und 1.6 der Ausschreibungsunterlagen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe Ausschreibungsunterlagen. Siehe Ziffer 2.3.1 der Ausschreibungsunterlagen.
III.2.3)Technische LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Siehe Ausschreibungsunterlagen. Siehe Ziffer 2.3.2 der Ausschreibungsunterlagen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen BerufsstandDie Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches PersonalJuristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartOffen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
ENV.B.3/SER/2015/0009.
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der BeschreibungKostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge9.6.2015 - 16:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden könnenAlle Amtssprachen der EU
IV.3.7)Bindefrist des AngebotsLaufzeit in Monaten: 9 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der AngeboteTag: 23.6.2015 - 10:30
Ort:
Raum D, avenue de Beaulieu 5, 1160 Brüssel, BELGIEN.
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: ja
Weitere Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Je Bieter darf 1 Vertreter (der sich ausweisen muss) an der Öffnung der Angebote teilnehmen (es werden keine Auslagen erstattet). Vor der Öffnung ist der Name des Teilnehmers an env-tenders@ec.europa.eu zu übermitteln.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstabe f der Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2012 (Haushaltsordnung) kann der öffentliche Auftraggeber in den 3 Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrags auf ein außerordentliches Verhandlungsverfahren für zusätzliche Dienstleistungen zurückgreifen (ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung), die in der Wiederholung vergleichbarer Dienstleistungen bestehen (bis maximal 50 % des ursprünglichen Auftragswerts), die vom öffentlichen Auftraggeber im Rahmen des Erstvertrags an den Wirtschaftsteilnehmer vergeben wurden.
Die Ausschreibungsunterlagen sind zum Herunterladen unter der in Abschnitt I.1 angegebenen Adresse erhältlich. Diese Website wird regelmäßig aktualisiert; die Bieter sind selbst dafür verantwortlich, die Website während des Ausschreibungszeitraums auf Aktualisierungen und Änderungen zu prüfen.
Es gilt zu beachten, dass die Vorinformation zu diesem Auftrag am 24.2.2015 unter der Nummer ABl. 2015/S 38-064198 mit einem Budget von 300 000 EUR veröffentlicht wurde; dieses Budget liegt jetzt im Bereich zwischen 250 000 EUR und 300 000 EUR.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bemerkungen zum Vergabeverfahren können an den unter Ziffer I.1 angegebenen öffentlichen Auftraggeber übermittelt werden.
Bei Verdacht auf Missstände in der Verwaltungstätigkeit kann beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingereicht werden, und zwar innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Tatsachen, auf denen die Beschwerde beruht (siehe http://www.ombudsman.europa.eu). Eine solche Beschwerde bewirkt weder die Unterbrechung des Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung eines Rechtsbehelfs.
Rechtsbehelfe können innerhalb von 2 Monaten nach der Mitteilung der Vergabeentscheidung bei der unter VI.4.1 genannten Stelle eingelegt werden.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:15.4.2015