Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) bzw. deren Agentur für Lebensmittel – Produkte aus Bayern (alp Bayern) führt in vielen Zielländern Verkaufsförderungsmaßnahmen (VKF) und Markterschließungsmaßnahmen (MeM) durch, um die Marke Bayern bei Lebensmitteln im Ausland bekannt zu machen und den Absatz bayerischer Lebensmittel und Agrarprodukte zu steigern.
Ziel der gegenständlichen Ausschreibung ist es, für die verschiedenen Zielländer geeignete Dienstleister für die Durchführung dieser Maßnahmen zu finden.
Die ausgeschriebene Leistung ist in zwei Fachlose (VKF und MeM) unterteilt. Die jeweiligen Fachlose sind wiederum in Regionallose (Zielländer) untergliedert.
Für die verschiedenen Lose werden Rahmenvereinbarungen mit EINEM Wirtschaftsteilnehmer geschlossen.
AUSNAHME: Bei den Losen 13 und 30 handelt es sich jeweils um eine Rahmenvereinbarung mit MEHREREN Wirtschaftsteilnehmern. In den Leistungskriterien finden Sie jeweils eine abschließende Liste mit Ländern (Länderliste) die Teil der Rahmenvereinbarung werden können. Je dort aufgeführtem Land kann höchstens ein Bieter den Zuschlag erhalten. Näheres hierzu, ist den Leistungskriterien zu entnehmen.
Im EU-Bekanntmachungsformular kann unter IV.1.3) nur eine Variante zu den Rahmenvereinbarungen angegeben werden.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt drei Jahre zuzüglich einer einseitigen Verlängerungsoption für den Auftraggeber um ein weiteres Jahr.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.