VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender TextAbschnitt Nummer: II.1.4)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kurze Beschreibung:
Anstatt:
Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Personennahverkehr (Schienenpersonennahverkehr) einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf der Eisenbahninfrastruktur der DB Netz AG und der DB Station&Service AG, Vergabe der Leistungen zur Überbrückung „Teilnetz OSTSEEKÜSTE I auf II“ mit ca. 3,4 bis 4,0 Mio. Zugkm p.a. im Zeitraum 12/2019 bis 12/2023 (4 Jahresfahrplanperioden).
muss es heißen:
Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Personennahverkehr (Schienenpersonennahverkehr) einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf der Eisenbahninfrastruktur der DB Netz AG und der DB Station&Service AG, Vergabe der Leistungen für das „Teilnetz Ostseeküste-Überbrückung“ (Hamburg – Schwerin – Rostock) mit ca. 2,3 Mio. Zugkm p. a. im Zeitraum 12/2021 bis 12/2025 (4 Jahresfahrplanperioden), des Weiteren das „Teilnetz Ostseeküste II“ (Rostock – Stralsund – Rügen/Züssow) mit ca. 1,8 Mio. Zugkm p. a. im Zeitraum 12/2021 bis 12/2034 (13 Jahresfahrplanperioden) und das „Teilnetz Ostsee-Alster (OSTA)“ (Hamburg – Schwerin – Rostock) mit ca. 2,5 Mio. bis ca. 3,1 Mio. Zugkm p. a. im Zeitraum 12/2025 bis 12/2040 (15 Jahresfahrplanperioden).
Es ist vorgesehen, weitere Leistungen im Volumen von ca. 1,0 Mio Zugkm p. a. in das „Teilnetz Ostsee-Alster (OSTA)“ zu integrieren. Diese sollen auf dem Streckenabschnitt Lübeck – Bad Kleinen nach Abschluss der dort vorgesehenen Ausbaumaßnahmen, insbesondere der Elektrifizierung einschließlich des Baus einer Verbindungskurve, erbracht werden. Dies wird frühestens 12/2029 der Fall sein.
Abschnitt Nummer: II.2.4)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Anstatt:
Weiterhin wird bekannt gemacht:
— Als Betriebsaufnahmezeitpunkt für das Teilnetz ist der Fahrplanwechsel für den Jahresfahrplan 2020, 1. Betriebstag 15.12.2019, vorgesehen.
— Das Vergabeverfahren ist für eine Umsetzung im Jahr 2018 terminiert. Die Angabe unter Ziffer II.3) bezieht sich auf den frühestmöglichen Startzeitpunkt.
— Der vergabegegenständliche Leistungsumfang wird zwischen 3,4 und 4,0 Mio. Zugkm p.a. liegen. Diese Summe umfasst auch die Leistungsanteile in der Zuständigkeit von Schleswig-Holstein und Hamburg. Die Vergabe der Überbrückungsleistungen erfolgt gemeinsam mit den Aufgabenträgern in Schleswig-Holstein und Hamburg. Die Federführung wird beim Land Mecklenburg-Vorpommern liegen.
— Die Laufzeit des Überbrückungsverkehrsvertrages wird bei 4 Jahren liegen.
muss es heißen:
Weiterhin wird bekannt gemacht:
— Als Betriebsaufnahmezeitpunkt für die Teilnetze „Ostseeküste II“ und „Ostseeküste-Überbrückung“ ist der Fahrplanwechsel für den Jahresfahrplan 2022, 1.Betriebstag 12.12.2021, vorgesehen,
— Als Betriebsaufnahmezeitpunkt für das Teilnetz „Ostsee-Alster (OSTA)“ ist der Fahrplanwechsel für den Jahresfahrplan 2026, 1. Betriebstag 14.12.2025, vorgesehen,
— Die Vergabeverfahren sind für eine Umsetzung im Jahr 2020 terminiert. Die Angabe des frühestmöglichen Startzeitpunktes der Vergaben unter Ziffer II.3) wird ebenfalls angepasst,
— Der vergabegegenständliche Leistungsumfang wird je nach Teilnetz zwischen 1,8 und ca. 3,1 Mio. Zugkm p. a. liegen. Diese Summe umfasst auch die Leistungsanteile in der Zuständigkeit von Schleswig-Holstein und Hamburg für die jeweiligen Teilnetze „Ostseeküste-Überbrückung“ und „Ostsee-Alster (OSTA)“. Die Vergabe der Leistungen für das Teilnetz „Ostseeküste-Überbrückung“ erfolgt gemeinsam mit den Aufgabenträgern in Schleswig-Holstein und Hamburg, dies gilt auch für das Teilnetz „Ostsee-Alster (OSTA)“ (ab 12/2025). Die Federführung wird beim Land Mecklenburg-Vorpommern liegen,
— Die Laufzeit des Teilnetzes „TN Ostseeküste-Überbrückung“ wird bei 4 Jahren liegen,
— Die Laufzeit für das Teilnetz „Ostseeküste II“ wird bei 13 Jahren liegen,
— Die Laufzeit für das Teilnetz „Ostsee-Alster (OSTA)“ wird bei 15 Jahren liegen.
Abschnitt Nummer: II.2.4)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Anstatt:
Der Betriebsaufnahmezeitpunkt erfordert eine sofortige Fahrzeugverfügbarkeit zum Betriebsaufnahmezeitpunkt 12/2019.
muss es heißen:
Der Betriebsaufnahmezeitpunkt erfordert eine Fahrzeugverfügbarkeit für das Teilnetz „Ostseeküste-Überbrückung“ zum Betriebsaufnahmezeitpunkt 12/2021.
Der Betriebsaufnahmezeitpunkt für das Teilnetz „Ostsee-Alster (OSTA)“ erfordert eine Fahrzeugverfügbarkeit zum Betriebsaufnahmezeitpunkt 12/2025.
Abschnitt Nummer: II.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
Anstatt:
Tag: 01/01/2018
muss es heißen:
Tag: 04/05/2020