1) Berufszulassung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Bescheinigung der Berufszulassung bzw. der beruflichen Befähigung (soweit nicht durch Berufszulassung bereits erbracht) des/der zuständigen Inhaber(in) / Geschäftsführer(in) des Bewerbers [Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt(in) oder vergleichbar, kann auch durch einen Nachunternehmer, ArGe-Partner oder eine(n) bevollmächtigte(n) Mitarbeiter(in) nachgewiesen werden];
2) wirtschaftliche Verknüpfung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung des Bewerbers ob und auf welche Art er wirtschaftlich mit Unternehmern verknüpft ist, und ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (bei Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaftserklärung gem. § 43 (1) VgV mit Benennung des/der bevollmächtigten Vertreter(in) (von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschrieben einzureichen) bzw. Benennung der vorgesehenen Nachunternehmer gem. § 47 (1) VgV mit Angabe der betreffenden Nachunternehmerleistungen sowie Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer (unterschrieben einzureichen));
3) Handelsregisterauszug (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller Auszug aus dem Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist (bei juristischen Personen) gem. § 44 (1) VgV;
4) Ausschlussgründe (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung des Bewerbers, dass keiner der Ausschlussgründe des § 123 (1) Ziff. 1-10, (4) Ziff. 1 und 2 GWB und 124 (1) Ziff. 1-9 GWB sowie keine Interessen gem. § 73 (3) VgV bestehen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung des Bewerbers durch Einholung einer Bescheinigung gem. § 48 (4), (5) VgV zu überprüfen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag zum Nachweis der Eignung eingereichter Eigenerklärungen durch beim Bewerber mit gesondertem Schreiben unter Fristsetzung erfolgende Abforderung der entsprechenden, jeweiligen gültigen Bescheinigungen zu überprüfen;
5) Hinweis: Für eine Beauftragung ist es erforderlich, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von 3.000.000 Euro für Personenschäden sowie 3.000.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden vorliegt. Diese kann im Auftragsfall auch als Projektversicherung abgeschlossen werden, im Teilnahmewettbewerb ist kein Nachweis diesbezüglich zu erbringen,
6) Referenzprojekte zum Nachweis der Erfüllung der folgenden Mindestanforderungen A und B:
Es werden jeweils Referenzprojekte gewertet, welche die jeweiligen Kriterien vollumfänglich erfüllen:
A) Leistungsbereich: Gebäudeplanung,
Projektart: Neubau / Erweiterung,
Gebäudetyp: Verwaltung / Büro (mind. 60 % der Flächen des Gebäudes sollte durch Büro / Verwaltung genutzt werden),
Komplexität / Besonderheit: neu geplante Brutto-Grundfläche mind. 2.000 qm,
Leistungsumfang: es müssen mind. die Leistungsphasen 2 - 8 gem. HOAI § 34 (HOAI 2021 bzw. vergleichbarer Regelung) beauftragt worden sein, Bearbeitungsstand: erfolgter Abschluss der Leistungsphase 8 im Jahr 2016 oder später (der Abschluss der Leistungsphase 8 muss bis zum Fristablauf für den Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt sein).
B) Leistungsbereich: Gebäudeplanung,
Projektart: Neubau / Erweiterung / Umbau / Sanierung,
Komplexität / Besonderheit: für einen öffentlichen Auftraggeber oder ein mit öffentlichen Mitteln gefördertes Projekt,
Leistungsumfang: es müssen mind. die Leistungsphasen 2 - 8 gem. HOAI § 34 (HOAI 2021 bzw. vergleichbarer Regelung) beauftragt worden sein, Bearbeitungsstand: erfolgter Abschluss der Leistungsphase 8 im Jahr 2016 oder später (der Abschluss der Leistungsphase 8 muss bis zum Fristablauf für den Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt sein).
(Sofern alle Anforderungen vollumfänglich erfüllt sind, können die Mindestanforderungen A und B auch durch dasselbe Referenzprojekt nachgewiesen werden)
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Die Entscheidung über die Auswahl der weiteren 10 Bewerber, die aufgefordert werden, am Wettbewerb weiter teilzunehmen, erfolgt dreistufig.
1) Es wird geprüft, ob die o. g. geforderten Eignungsnachweise (Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer) vollständig vorliegen. Das Fehlen eines geforderten Nachweises kann zum Ausschluss führen.
2) Im Rahmen der zweiten Stufe wird die grundsätzliche Eignung des Bewerbers anhand der geforderten Nachweise inhaltlich überprüft.
3) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Eignungsanforderungen, so kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden, um die im begrenzten Wettbewerb mit 15 benannte Teilnehmerzahl (inkl. 5 gesetzter Teilnehmer) nicht zu überschreiten. Die Auslosung findet unter notarieller Aufsicht statt. Es wird zusätzlich eine entsprechende Anzahl Nachrücker gelost.
Die Teilnehmer an den Verhandlungsgesprächen ergeben sich aus dem Ergebnis des Wettbewerbs; es ist beabsichtigt mit allen Preisträgern des Wettbewerbs zu verhandeln.