Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Teutoburger Wald-Netz
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungDienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 18: Eisenbahnverkehr
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: SPNV-Leistungen für die Linien
RE 78 (Rheda-Wiedenbrück -) Bielefeld – Nienburg
RB 61 Bielefeld – Osnabrück – Hengelo
RB 65 Münster – Rheine
RB 66 Münster – Osnabrück
RB 72 Herford – Altenbeken - Paderborn
NUTS-Code DE927 Nienburg (Weser),DE94 Weser-Ems,DEA3 Münster,DEA4 Detmold,NL213 Twente
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für die Allgemeinheit auf den Linien RE 78, RB 61, RB 65, RB 66 und RB 72 für den Zeitraum ab Dezember 2017.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)LoseAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Ca. 5,3 Mio. Zugkilometer / Jahr.
II.2.2)Angaben zu OptionenOptionen: ja
Beschreibung der Optionen: Zusätzliches Zugbegleitpersonal. Die Bedingungen zur Ausübung der Option werden in den Vergabeunterlagen geregelt.
II.2.3)Angaben zur VertragsverlängerungDieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Beginn 10.12.2017. Abschluss 12.12.2032
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Sichheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft in Höhe von 10 % der vom EVU kalkulierten jährlichen Fahrbetriebskosten des Regelangebotes ohne Infrastrukurkosten.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß Vergabeunterlagen
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Eine bestimmte Rechtsform für Bietergemeinschaften wird nicht vorgegeben. Die Bietergemeinschaft muss vertraglich jedoch so gestaltet sein, dass sie gesamtschuldnerisch haftet und mit einem bevollmächtigten Vertreter gegenüber dem Auftraggeber auftritt.
III.1.4)Sonstige besondere BedingungenFür die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte einer Eisenbahn unter Beachtung der für den Betrieb einer Eisenbahn geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb einer Eisenbahn vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Deshalb weist der Bieter mit der Angebotsabgabe nach, dass gegen sämtliche für die Führung der Geschäfte des Unternehmens bestellten Personen (Geschäftsführer, Vorstand)
a) keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens vorliegt und keine wiederholten rechtskräftigen Verurteilungen wegen eines Vergehens vorliegen.
Darüber hinaus weist der Bieter nach, dass gegen ihn selbst
b) keine von den zuständigen Gerichten und Behörden bestandskräftig festgestellten schweren und wiederholten Verstöße gegen
- arbeits- und sozialrechtliche Pflichten, einschließlich der Pflichten aus dem Arbeitsschutzrecht,
- im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften,
- Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes oder der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen,
- sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende abgaben- und steuerrechtliche Pflichten,
- die Umwelt schützende Vorschriften und
- sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende zollrechtliche Pflichten
vorliegen.
Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung, dass die o. g. Verstöße nicht vorliegen (dabei bitte auf die genaue Wiedergabe des Wortlauts unter lit. a) und b) achten). Die Eigenerklärung zu lit. a) muss sich auf sämtliche zur Führung der Geschäfte bestellten Personen (Geschäftsführer, Vorstand) beziehen. Die Erklärung kann aber von einer hierfür vertretungsberechtigten Person abgegeben werden.
Des Weiteren haben die Bieter vorzulegen
c) Einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der "aktuelle Ausdruck" (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der "chronologische Ausdruck" (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Bei Kommanditgesellschaften ist der vorstehende Nachweis zusätzlich für die persönlich haftende Gesellschafterin zu erbringen.
d) Eigenerklärung über die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen des Bieters.
e) Eigenerklärung über die vollständige Entrichtung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (§ 2 Absatz 3 EBZugV).
f) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO über den Bieter als juristische Person bzw. Personenvereinigung und über seine gesetzlichen Vertreter, bei Personenvereinigungen über die zur Vertretung berechtigten natürlichen Personen.
g) Nachweis der Gesetzestreue des Bieters im Sinne von § 97 Abs. 4 GWB (Eigenerklärung des Bieters, dass er sich gesetzestreu verhält und die für ihn geltenden deutschen Gesetze einhält.)
Die in diesem Kapitel genannten Nachweise und Erklärungen dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Falls die Voraussetzungen des § 4 EBZugV erfüllt sind, genügt als Nachweis der Zuverlässigkeit eine Darlegung der Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse des Bieters.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die finanzielle Leistungsfähigkeit im Sinne des § 6 Absatz 2 Nr. 2 AEG i.V.m. § 2 EBZugV ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
Der Bieter hat seine finanzielle Leistungsfähigkeit wie folgt nachzuweisen:
a) Vorlage der Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten drei vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters
oder, hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat:
- Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde, und
- Vorlage der gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten drei vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters in digitaler Form,
oder, wiederum hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat und soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist:
- Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde und dass in dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde, und
- Vorlage von Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen für die letzten drei vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters in digitaler Form, die folgende Angaben enthalten müssen:
- als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit der Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen,
- Eigenkapital,
- gewisse und dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten,
- Angaben zu laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Gewährleistungsfällen, ggf. Negativerklärung,
- Belastungen des Betriebsvermögens insbesondere mit Pfandrechten, Grundpfandrechten, Sicherungs- und Vorbehaltseigentum,
- Ergebnis des Unternehmens,
- Beschreibung der in der Vermögensübersicht angewandten Ansatz- und Bewertungsgrundsätze.
Soweit sich aus den Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche zusätzliche Angaben zu machen. Als Nachweis ist in diesem Fall eine Bankauskunft vorzulegen.
Ist der Prüfungsbericht bzw. der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht des Bieters über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht fertig gestellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf die dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorangegangenen drei Geschäftsjahre des Bieters. Darüber hinaus ist in einer Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.
Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
Kann der Bieter die unter diesem Buchstaben genannten Nachweise nicht für seine letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der Geschäftstätigkeit vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, wann er seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat.
b) Vorlage einer Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet.
c) Vorlage einer Eigenerklärung, ob dem Bieter oder einem mit ihm im Konzern verbundenen Unternehmen im Sinne des § 36 Absatz 2 GWB in der Vergangenheit zugeflossene Zuwendungen der öffentlichen Hand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten sind oder waren.
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z.B. seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens, so ist in diesem Falle die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend verlangten Unterlagen und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat sich die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag einzustehen; diese Verpflichtungserklärung, die die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen nicht einseitig widerrufen können darf, ist mit dem Angebot vorzulegen.
Die in diesem Kapitel unter lit. a) bis c) genannten Erklärungen dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Gemäß § 4 EBZugV gilt der Nachweis der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit als erbracht, wenn der Bieter eine juristische Person ist, die sich überwiegend in der Hand der Bundesrepublik Deutschland, eines Landes, einer kommunalen Gebietskörperschaft oder eines Zusammenschlusses kommunaler Gebietskörperschaften befindet. Dies gilt auch für Bieter, die sich unmittelbar oder mittelbar überwiegend im Eigentum eines Mitgliedstaates der Europäischen Union befinden. Es genügt in den oben aufgeführten Fällen als Nachweis der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit eine Darlegung der Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse des Bieters. Die geforderte Erklärung über Zuwendungen der öffentlichen Hand wird jedoch von jedem Bieter für die Prüfung seiner finanziellen Leistungsfähigkeit verlangt.
III.2.3)Technische LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bieter gilt als fachlich leistungsfähig bzw. als fachkundig im Sinne des § 6 Absatz 2 Nr. 3 AEG i.V.m. § 3 EBZugV, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV erforderlich sind, oder wenn er oder die für die Führung der Geschäfte bestellten Personen nach § 2 Absatz 2 oder 3 der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung vom 07. Juli 2000 (BGBl. I S. 1023) als Betriebsleiter bestätigt sind.
Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit wie folgt:
a) Vorlage einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Zulassung als Eisenbahnverkehrs-unternehmen nach § 6 AEG oder Darstellung, wie diese bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden soll (spätestens sechs Monate nach Zuschlagserteilung nachzuweisen),
sowie der Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG
b) Vorlage von Referenzen über von ihm in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen im SPNV mit Angaben zum bedienten Streckennetz und den Streckenlängen, Umfang der jeweiligen Leistungen, der Leistungszeit, der Zahl der eingesetzten elektrischen bzw. dieselbetriebenen Fahrzeuge sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (die Vorlage von entsprechenden Referenzen für Leistungen im SPNV in allen drei Jahren ist nicht erforderlich;
c) alternativ zu b) Darstellung der Erfahrung seines Personals mit der Erbringung von Leistungen im SPNV.
Die unter lit. b) genannten Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung benannt werden. Die Erfahrung des Personals des Bieters (lit. c)) ist durch eine Eigenerklärung darzustellen.
Verweist der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit in Gänze oder in Teilen auf einen Dritten (z.B. ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so hat der Bieter die fachliche Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise und Erklärungen darzulegen, soweit der Bieter sich in Gänze auf die fachliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht. Soweit sich der Bieter in Teilen auf die Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht, so hat der Bieter insoweit die fachliche Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise und Erklärungen, hinsichtlich derer er sich auf den Dritten beruft, darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter durch Vorlage einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Dritten oder einer Verpflichtungserklärung des Dritten, die dieser nicht einseitig auflösen/widerrufen kann, nachzuweisen, dass er tatsächlich über die Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des Dritten verfügen kann.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen BerufsstandDie Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Der Bieter muss bis spätestens 6 Monate nach Zuschlagserteilung die Genehmigung zur Erbringung von Verkehrsdienstleistungen nach § 6 Abs. 2 AEG nachweisen.
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches PersonalJuristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartOffen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
NWL 41.2.20
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der BeschreibungSchlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 2.6.2014 - 12:00
Kostenpflichtige Unterlagen: ja
Preis: 200 EUR
Zahlungsbedingungen und -weise: Vor Versendung der Vergabeunterlagen ist der o.g. Betrag auf das Konto des NWL bei der Sparkasse Unna, IBAN: DE78 443500600000120634, SWIFT-BIC: WELADED1UNN unter dem Stichwort "Teutoburger Wald-Netz" zu überweisen.
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge8.9.2014 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden könnenDeutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebotsbis: 7.1.2015
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der AngeboteTag: 8.9.2014 - 12:00
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Abweichend von der Angabe unter I.1) sind neben dem NWL auch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG, Kurt-Schumacher-Straße 5, 30159 Hannover, die Provincie Overijssel, Luttenbergstraat 2, 8012 EE Zwolle, Niederlanden, und die Regio Twente, Nijverheidstraat 30, 7511 HL Enschede, Niederlanden, Auftraggeber. Insoweit werden die unter IV.3.2) genannten Vorinformationen nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 hiermit korrigiert. Es handelt sich um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007. Die Aufgabenträger wenden die Regelungen des Abschnitts 1 der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A sowie der §§ 8 EG, 15 EG Abs. 10, 23 EG VOL/A an. Alle anderslautenden Informationen zur Verfahrensart in dieser Bekanntmachung beruhen darauf, dass das Computerformular nicht die zutreffenden Angaben zulässt. Es wird ein Bruttovertrag mit Anreizelementen ausgeschrieben. Für die Abgabe zuschlagsfähiger Angebote erhalten die unterlegenen Bieter, die die Wertungsplätze 2 – 4 belegen, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50.000 Euro.
Bei Angeboten mit Neufahrzeugen werden die folgenden Finanzierungsmodelle angeboten:
- Übernahme des Zinsänderungsrisikos zwischen Abgabe des Angebotes und Zuschlag,
- Wiederzulassungsgarantie von Neufahrzeugen für eine Folgeausschreibung und
- Weiterverwendungsgarantie der Fahrzeuge für den Leasinggeber bei Ausfall des EVU innerhalb der ausgeschriebenen Vertragslaufzeit, hierbei werden die vom Leasinggeber gestellten Fahrzeuge dann dem neuen EVU für die restliche Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt.
Angebote mit Gebrauchtfahrzeugen erhalten bei der Wertung einen Aufschlag, der sich am Alter der Gebrauchtfahrzeuge bemisst. Näheres hierzu ist in den Vergabeunterlagen dargelegt.
Wir weisen darauf hin, dass die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG) sowie des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) zu beachten sind (näheres siehe Vergabeunterlagen). Mit Abgabe des Angebotes sind gemäß den Vorgaben des TVgG und NTVergG Verpflichtungserklärungen des Bieters zur Wahrung von Tariftreue und Mindestlohn, die sich auch auf Leiharbeitsverhältnisse im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie auf etwaig beauftragte Nachunternehmer oder beauftragte Verleiher von Arbeitskräften bezieht. Des Weiteren sind entsprechende Verpflichtungserklärungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm gemäß § 18 TVgG sowie zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gemäß § 19 TVgG gefordert.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Ort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-arnsberg.de
Telefon: +49 2931822197
Fax: +49 29318240067
VI.4.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bei etwaigen Verstößen gegen Vergabevorschriften kann der Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteiltOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Ort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-arnsberg.de
Telefon: +49 2931822197
Fax: +49 29318240067
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:30.4.2014