Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmenden (davon 5 gesetzte Teilnehmende) nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß VgV vorgesehen.
Neben den nachstehenden 5 eingeladenen Büros werden weitere 10 teilnehmende Büros durch ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren gemäß § 78 Abs. 2 Satz 1 VgV i. V. m. § 4 RPW 2013 im Rahmen der Teilnahmebedingungen (Ziff. a) ermittelt (Bewerbungsphase des RPW-Planungswettbewerbs).
Alle ausgewählten Teilnehmer*innen erfüllen die Teilnahmebedingungen nach Kapitel 6 des Bewerbermemorandums.
Die über das Bewerbungsverfahren ausgewählten Teilnehmer sowie die Nachrücker*innen werden in der Auslobung benannt.
Aus Gleichbehandlungsgründen – insbesondere, um auch Nachrückenden ausreichend Zeit zur Bearbeitung zu geben – ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum 25.5.2021 möglich. Daher werden alle Teilnehmenden gebeten, die Auslobungsunterlagen unverzüglich nach Erhalt daraufhin durchzusehen, ob sie am Wettbewerb teilnehmen möchten. Sollte dies nicht der Fall sein, teilen Sie dies der Ausloberin bitte bis zum 21.5.2021 mit. Etwaige Nachrücker*innen erhalten spätestens am 25.5.2021 Mitteilung darüber, dass sie nachrücken.
Der Wettbewerb richtet sich an Ingenieur*innen (gemäß Seite 6, Spiegelstrich 6 des Bewerbermemorandums) und Architekt*innen (gemäß Seite 6, Spiegelstrich 7 des Bewerbermemorandums). Jede(r) Bewerber*in muss mindestens eine(n) Ingenieur*in für die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung vorweisen. Architekt*innen können ebenfalls in das Team integriert werden. Die Auswahl der Teilnehmer*innen erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien für den Wettbewerb durch die Ausloberin.
a) Teilnahmebedingungen:
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform www.dtvp.de im Bereich „Teilnahmeantrag“. Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform in Textform hochzuladen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrenssprache Deutsch ist. Unterlagen in anderer Sprache, als der Verfahrenssprache, sind vor der Einreichung von einem/einer amtlich vereidigten Dolmetscher*in übersetzen zu lassen.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmenden angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter*in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein(e) teilnahmeberechtigte(r) Ingenieur*in angehört.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich als Bewerber am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Die Bewerbung muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
— Name des Bewerbers/der Bewerberin (Büroname); bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
— Kontaktdaten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft,
— Bestätigung, dass der/die Bewerber*in im Falle seiner/ihrer Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird,
— Bestätigung, dass sich kein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bewirbt,
— Eigenerklärung zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
— für den/die Ingenieur*in:
— Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“/„Ingenieurin“ und der Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer oder gleichwertig sowie
— Nachweis einer Referenzliste zu Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI als auch,
— Nachweis einer Referenzliste zu Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI,
— Mindestanforderungen an die Referenzen werden nicht gestellt,
— für den Architekten/die Architektin:
— Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“, bzw. „Architektin“ (Kammernachweis),
— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB, zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV und zum Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer),
— Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat,
— Eine Nennung von Referenzen ist – mit Ausnahme der vorstehend für den Ingenieur erforderlichen Referenzlisten, die zwingend vorzulegen sind – für den Teilnahmeantrag zum Wettbewerb nicht notwendig.
b) Auswahlverfahren Teilnehmende:
Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von 10 Wettbewerbsteilnehmenden sowie 5 weiteren Bewerber*innen als potentiellen Nachrückenden nach folgendem Verfahren:
Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von der Auftraggeberin nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber*innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der Ausloberin.
Im Falle dessen, dass die Anzahl der die Teilnahmebedingungen erfüllenden Bewerber*innen die vorgegebene Höchstzahl übersteigt, werden aus den ausgewählten gleichen Bewerbungen 10 Bewerber* innen durch Losverfahren für die Wettbewerbsteilnahme sowie 5 weitere Bewerber*innen als potentielle Nachrückende ausgelost und unverzüglich benachrichtigt.