Die Baumaßnahme betrifft folgende Bauteile:
- Bahnsteig = Bauteil A,
- Bahnsteigüberdachung = Bauteil B,
- Treppenaufgang zum Brünner Steg (Seilbrücke) = Bauteil C,
- Aufzug an Brünner Steg (Seilbrücke) = Bauteil D,
- Treppenaufgang, Rampe, Stützbauwerke Mia-Seeger-Straße = Bauteil E.
Folgende Planungsleistungen sind insbesondere Bestandteil des Vertrages:
- Planung Ingenieurbauwerke nach Teil 3, Abschnitt 3, HOAI,
- Tragwerksplanung nach Teil 4 Abschnitt 1 HOAI,
- Planung der Technische Ausrüstung nach Teil 4, Abschnitt 2 HOAI,
- Sicherheit- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung,
- Brandschutzplanung,
- Geotechnische Leistungen,
Die Leistungen nach Teil 4 (2) sind zu erbringen für folgende Anlagegruppen nach § 51 HOAI:
- Abwasser- Wasser- und Gasanlagen AWG,
- Starkstromanlagen STA,
- Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen FIA,
- Förderanlagen FA.
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen stufenweise- und abschnittsweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.