— Nachweis, dass die für die Führung des Betriebes bestellte Person fachlich geeignet ist im Sinne des Art. 24 Abs. 1 Nr. 3 BayRDG (bestandene Eignungsprüfung zur Führung eines Rettungsdienstunternehmens oder Nachweis einer mindestens dreijährigen leitenden Tätigkeit in einem Rettungsdienstunternehmen);
— Der Bewerber oder ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss ein Luftfahrtunternehmen sein. Zum Nachweis ist der aktuelle Genehmigungsbescheid gemäß § 20 LuftVG bzw. bei ausländischen Bewerbern der aktuelle europäische Genehmigungsbescheid gemäß Art. 3 VO (EG) 1008/2008 vorzulegen;
— Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 bzw. nach DIN EN ISO 9001:2015, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung, welcher nicht älter als 3 Jahre sein darf. Als Nachweis hierfür kann eine Bescheinigung über die Zertifizierung dienen, der Nachweis kann aber auch durch Vorlage anderer gleichwertiger Dokumente des Bewerbers (z. B. Qualitätsmanagement-Handbuch, Dienstanweisungen zum Umgang mit dem Qualitätsmanagementsystem, Bescheinigungen über Unterrichtung des Personals) erbracht werden. Im letzteren Fall hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Gleichwertigkeit darzulegen;
— Unternehmensdarstellung mit folgenden Angaben:
—— Name, Rechtsform, Kontaktdaten und Ansprechpartner, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Niederlassungen, Gründungsjahr;
—— Anzahl der Rettungseinsätze in öffentlich-rechtlichem Auftrag in den Jahren 2017, 2018, 2019. Es ist das Formblatt Unternehmensdarstellung und Anzahl Rettungseinsätze in Anlage 11 BB zu nutzen.
— Nachweis Verfügbarkeit Hubschrauber (RTH und eine Ersatzmaschine (im eigenen AOC) vom Typ H 145 (ehemals EC 145 T2) oder gleichwertig);
— Nachweis über Zugriff auf lizenzierten Werftbetrieb;
— Referenzen für die Durchführung der Luftrettung;
— Eignungsnachweise Hubschrauberführer. Zu den Einzelheiten siehe BB.
Mindestvorgabe zur Anerkennung der Eignung ist eine Anzahl von 1 000 (tausend) Rettungseinsätzen im öffentlichen Auftrag pro Jahr als Mittelwert aus den Jahren 2017, 2018, 2019. Hinweis: Auslandsrückholungen zählen nicht zu Rettungseinsätzen im öffentlichen Auftrag in diesem Sinn. Die Anzahl der Rettungseinsätze ist gleichzeitig Bewertungskriterium (vgl. hierzu Ziffer 12 BB).
— 2 Referenzen für die Durchführung der Luftrettung (ohne Bau der Luftrettungsstation). Die Anzahl der insgesamt vorgelegten Referenzen ist gleichzeitig Bewertungskriterium (vgl. hierzu Ziffer. 12.2 BB);
— Für die Leistungserbringung sind mindestens 3 Hubschrauberführer vorzusehen. Zu den Einzelheiten siehe BB.