6. Zertifizierung gemäß DIN/ISO 9001 oder gleichwertig.
7. Es sind mindestens zwei geeignete, unterschiedliche Referenzen zu benennen.
8. Der Bieter muss mindestens fünf Jahre Erfahrung und technische Fachkompetenz im Bereich Tiefbau und Elektromontagen nachweisen.
9. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist
(Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu: Anzahl der Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich sowie Anzahl der Mitarbeiter im technischen Bereich
10. Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen.
11. Eigenerklärung zu Genehmigungen, Zulassungen gem. 04_BVB - Punkt 4.
12. Eigenerklärung zur fachlichen Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter; auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind von den Bietern, deren
Angebote in die engere Wahl kommen, Bescheinigungen zur Bestätigung der Angaben vorzulegen (z.B. Ausbildungsnachweise, Zertifikate, etc.)
13. Eigenerklärung zur technischen Ausrüstung des Unternehmens pro Teillos/Kolonne. Der Bedarf an technischer Ausrüstung über eine Kolonne hianus muss nicht zwingend im Eigenbestand vorgehalten werden. Siehe Formular 14_technische Ausrüstung.
14. Lagerflächen
Zu 7: Benennung von mindestens zwei unterschiedlichen Referenzen:
a) die mit dem Ausschreibungsgegenstand (Art und Umfang) vergleichbar sind
b) Die Referenzen müssen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beendet worden sein.
c) Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, der Ansprechpartner des Auftraggebers
einschl. Kontaktdaten anzugeben.
Zu 8: Der Nachweis ist in Form einer Eigenerklärung nachzuweisen.
Zu 11: a) Eintragung in „Liste FN (A3)“ der „Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Amt für Verkehr, Grundlagen des Straßenwesens – VI-1“
b) Eintragung in „Liste N (B)“ der „Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Amt für Verkehr, Grundlagen des Straßenwesens – VI-1“.
c) Genehmigung zur Beförderung von Abfällen gemäß § 53 KrWG
Zu 12: Kolonnenzusammensetzung pro Kolonne:
a) Nachweis einer Ausbildung zur Elektrofachkraft sowie Fachkraft für Tiefbauarbeiten für mindestens einen Mitarbeiter. Die Überwachung der Arbeiten muss durch eine Elektrofachkraft
sichergestellt werden.
b) Nachweis einer Qualifikation zum Umgang mit PAK-haltigem Asphalt für mindestens einen Mitarbeiter
c) Nachweis der Qualifikation zur Sicherung von Arbeitsstätten gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur
Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)“ von mindestens einem verantwortlichen Mitarbeiter
d) Kabelmonteur-Ausbildung der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) "kann nachgeholt werden!"
e) Schaltberechtigung im ÖB-Stromnetz des Verteilnetzbetreibers (SNH) "kann nachgeholt werden!"
Zu 13: LKW mit Ladekran und 5,0t Zuladung Kranauslage mind. 12m Lastangabe ca. 1,8 t bei 6,0 m Ausladung
1 x LKW mit Ladekran, zulässiges Gesamtgewicht 7,5 t
1 x Aufbaugestell für Lkw für Masttransporte Mastlängen bis 9,7 m bei gleichzeitiger Ausladung bis 3,0 m, Einzelgewicht bis 250kg/Stk., Traglast insgesamt ca. 1t
1 x Transporter / Werkstattwagen
1 x Hubarbeitsbühne mit Arbeitshöhe von min. 16 m
Sämtliche eingesetzten Fahrzeuge müssen über Warnmarkierungen nach DIN 30710 verfügen.
Zu 14: Hallenlager mit einer Mindestlagerfläche von 20m² sowie abgeschlossene Außenlagerfläche 14x10m zur Lagerung von Stahlmasten