Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Bayer. Landeskriminalamt
Postanschrift: Maillingerstr. 15
Ort: München
NUTS-Code:
DE212 MünchenPostleitzahl: 80636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): SG 124 – Einkauf/Beschaffung
E-Mail:
blka.sg124.ausschreibungen@polizei.bayern.deTelefon: +49 891212-2683
Fax: +49 891212-2877
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
www.polizei.bayern.de I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersRegional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvertrag über UFED-4PC und UFED Touch 2
Referenznummer der Bekanntmachung: 124-8010-41/18
II.1.2)CPV-Code Hauptteil72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.1.3)Art des AuftragsLieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über 63 UFED-4PC und 6 UFED Touch 2 mit Überlassung Typ A und Typ B, Pflege S für 3 Jahre (1.4.18-31.3.21) sowie Konsolidierung und Verlängerung der bestehenden Lizenzen.
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)Wert ohne MwSt.: 705 061.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE212 München
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvertrag über 63 UFED-4PC und 6 UFED Touch 2 mit Überlassung Typ A und Typ B, Pflege S für 3 Jahre (1.4.18-31.3.21) sowie Konsolidierung und Verlängerung der bestehenden Lizenzen.
II.2.5)ZuschlagskriterienPreis
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartAuftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die Firma Cellebrite GmbH verfügt über ein Alleinstellungsmerkmal in Bezug auf die Anzahl der unterstützten UFED Gerätemodelle und auswertbaren Anwendungen („Apps“) sowie auf die Qualität der verfügbaren Datensicherungsmethoden im Schwerpunktbereich der Bayer Polizei „Android“.
Darüber hinaus ist die Fa. Cellebrite Hersteller und Entwickler der Datenbank-Software-/Hardware-Lösung UFED-4PC sowie UFED Touch und vertreibt ihre Produkte in Deutschland ausschließlich direkt. Aus technischen Gründen kommt daher allein die Fa. Cellebrite GmbH in Betracht.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen BeschaffungssystemDie Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: 124-8010-41/18
Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvertrag über UFED-4PC und UFED Touch 2
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:04/04/2018
V.2.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: Cellebrite GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)Gesamtwert des Auftrags/Loses: 705 061.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von UnteraufträgenEs können Unteraufträge vergeben werden
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteiltOffizielle Bezeichnung: Bayer. Landeskriminalamt
Postanschrift: Maillingerstr. 15
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail:
blka.sg124@polizei.bayern.deTelefon: +49 8912121124
Fax: +49 8912122879
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:09/04/2018