Dienstleistungen - 157521-2021

30/03/2021    S62

Deutschland-Berlin: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste

2021/S 062-157521

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI
Postanschrift: Invalidenstr. 44
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Durchführung des Vergabeverfahrens: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
E-Mail: s.tobian@fz-juelich.de
Fax: +49 302199-3334
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E46347498
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E46347498
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Konzeptionelle Erstellung und operative Umsetzung von Maßnahmen zur Wissensstärkung und Akzeptanzsteigerung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die politischen Klimaschutzziele machen im Hinblick auf den Energiebereich einen Systemwandel hin zu Erneuerbaren Energien notwendig. Im Sinne eines integrierten Energiesystems gilt es sowohl den Anteil an Erneuerbaren Energien in den Sektoren Elektrizität, Wärmeversorgung und Verkehr kontinuierlich in Richtung eines 100 %-Ziels bis 2050 zu steigern als auch die Sektoren untereinander effizient zu koppeln. Als Systemtechnologie ist hierzu insbesondere die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie geeignet, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels zu leisten. Im Verkehrsbereich wird die Nutzung von regenerativ erzeugtem Wasserstoff als Kraftstoff zukünftig von zentraler Bedeutung sein und ist daher in Ergänzung zur batteriebetriebenen Elektromobilität zu sehen. Im Sinne des technologieoffenen Ansatzes des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Bereich der Elektromobilität – Batterie und Brennstoffzelle – ist die verstärkte Förderung der Akzeptanz der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie notwendig.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
73200000 Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für die Programmziele des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) bzw. den Erfolg der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie in einem zukünftigen Verkehrs- und Energiesystem ist die Sichtbarkeit und Akzeptanz der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie in der Öffentlichkeit und insbesondere bei zentralen Akteuren, die in diesem Kontext über eine Hebelwirkung verfügen, von entscheidender Bedeutung.

Entsprechend gilt es, im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung, durch geeignete Instrumente zur Wissensstärkung und zur Akzeptanzsteigerung beizutragen.

Ziel des Auftrages ist es kommunale und / oder regionale Konzepte zur Integration von Wasserstoff und Brennstoffzellen – im Kontext weiterer Klimatechnologien – im Verkehrs- (und Energie-)bereich zu erstellen, ausgewählte Kommunen und / oder Regionen durch Netzwerkarbeit thematisch zu betreuen und geeignete Maßnahmen zur Wissensstärkung und Akzeptanzsteigerung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Kontext weiterer Klimatechnologien im Verkehrsbereich operativ umzusetzen.

Die Arbeit soll an Ergebnisse der Projekte HyTrust (2009-13), HytrustPlus (2014-16) sowie die erste Phase des HyLand Wettbewerbs aufgebaut werden.

Der Auftrag beinhaltet folgende Arbeitspakete:

Arbeitspaket 1 „Kommunen und / oder Regionen – Wissen stärken, Akzeptanz steigern, Akteurslandschaft und Konzepte entwickeln“ Arbeitspaket 2 „Relevante Akteure in der gesellschaftlichen Debatte – Wissen stärken, Akzeptanz steigern, Positionierung unterstützen“ Arbeitspaket 3 „Kommunen und / oder Regionen – Netzwerkmanagement und -Koordination zur Steigerung des Wissensgewinns und der Sichtbarkeit“ Arbeitspaket 4 „Gesamtprozessmanagement, Koordination, Wissensaufbereitung /- weitergabe“.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

— Optionale Leistung 1: Auswahl weiterer Kommunen und / oder Regionen Optional ist eine weitere Kommune und / oder Region im Angebot zu kalkulieren (Option 1). Die Option wird bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt einzeln durch den Auftraggeber beauftragt. Es können bis zu max. 5 weitere Regionen einzeln durch den Auftraggeber ausgewählt werden.

— Optionale Leistung 2: Auswahl eines weiteren Akteurs Optional sind die Kosten für einen weiteren Akteur im Angebot zu kalkulieren (Option 2).. Die Option wird nach Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt einzeln durch den Auftraggeber beauftragt. Es können bis zu max. 2 weitere Akteure durch den Auftraggeber ausgewählt und beauftragt werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eignungsangaben Bieter / Bietergemeinschaften / Unterauftragnehmer Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.

Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.

Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers (Eignungsleihe § 47 VgV), sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft, den Bieter bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft, des Bieters bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft / des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder der Bietergemeinschaft / der Bieter / der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll / sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Erklärungen nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den Bieter / den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft / den Bieter / den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung zuständig ist / sind, wird die Bietergemeinschaft / der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.

a) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

— Beschreibung des Bieters und der Konsortialpartner / notwendigen Unterauftragnehmer (vollständige Anschrift, E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte)

— Kontaktdaten des Projektleiters (Name, Telefonnummer, Email-Adresse)

— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung sind der Name und die Anschrift der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ zu nutzen).

— Es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel / Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu ist das Formblatt „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen).

— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied anzugeben und die Mitglieder mit Name und Anschrift des Unternehmens zu benennen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot eine Erklärung von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem / der Auftraggeber/in und PtJ vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber- / Bietergemeinschaft“ zu nutzen).

— Vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem notwendigen Unterauftragnehmer sind jeweils ausgefüllte Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB einzureichen. (Hierzu müssen die Formblätter „Erklärung nach § 123 GWB“ und „Erklärung nach § 124 GWB“ genutzt werden.)

— Erklärung des Bieters / Bietergemeinschaftsmitglieds / notwendigen Unterauftragnehmers gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen).

— Gemäß § 19 Abs.4 MiLOG fordert der öffentliche Auftraggeber nach § 19 Abs.2 MiLOG bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, sowie für seinen Konsortialpartner / notwendigen Unterauftragnehmer vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a der Gewerbeordnung (GewO) an. Hierzu hat der Bieter / Konsortialpartner / notwendige Unterauftragnehmer das den Vergabeunterlagen beigefügte Datenabfrageblatt (Anlage „Erforderliche Daten für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a der Gewerbeordnung (GewO)“) ausgefüllt dem Angebot beizufügen.

PtJ behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / Konsortialpartners / notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.

PtJ behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten / Referenzaufträge des Bieters / Konsortialpartners / notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):

Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter / Konsortialpartner / notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte. Maßgeblich für die Berechnung der 3 Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet.

Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:

— abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt,

— Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen) Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen / Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:

1. Kenntnisse und Erfahrungen in Bürger- und Stakeholder-Dialogprozessen mit einem technischen Hintergrund im Bereich Mobilität,

2. Kenntnisse und Erfahrungen im technischen Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie,

3. Kenntnisse und Erfahrungen im technischen Bereich der Sektoren Kopplung sowie der erneuerbaren Energien,

4. Kenntnisse und Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Bundesministerien,

5. Kenntnisse und Erfahrungen in der technischen Beratung im Bereich Mobilität von Kommunen und / oder Regionen,

6. Kenntnisse und Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Kommunen und / oder Regionen,

7. Kenntnisse und Erfahrungen von alternativen, emissionsfreien Antriebskonzepten,

8. Kenntnisse und Erfahrungen bei Untersuchungen von gesellschaftlichen Transformationsprozessen im Bereich Umwelt, Verkehr oder Klimaschutz,

9. Kenntnisse und Erfahrungen bei der Erstellung von Studien und Konzepten im Bereich Verkehr und Energie 10. Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der Konzeptionierung Etablierung sowie Verstetigung von Netzwerken auf kommunaler, gewerblicher sowie wissenschaftlicher Ebene,

11. Kenntnisse und Erfahrungen in der deutschen Förderpolitik,

12. Kenntnisse und Erfahrung mit der Erstellung, Analyse und Bewertung von betriebswirtschaftlichen Prognosen und wirtschaftlichen Rahmenszenarien,

13. Kompetenzen im Projektmanagement,

14. Erfahrung im Bereich Moderation zu vergleichbaren Veranstaltungen wie in der Leistungsbeschreibung dargestellt.

Es sind zu den Punkten 1. bis 14. jeweils mindestens 1 Referenz (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 1 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):

— Projektbezeichnung,

— Projektlaufzeit,

— Projektinhalt / erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes,

— Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz / Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket / Arbeitsschritt) PtJ behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/04/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 26/04/2021
Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.

Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. E46347498 (http://www.subreport.de/E46347498) kostenlos zur Verfügung gestellt.

Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Übersendungsschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. E46347498 ein (http://www.subreport.de/E46347498). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 15.4.2021 zu stellen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/03/2021