Teilangebote sind nicht zugelassen.
Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören: Keine.
Grundsätzliche Anforderungen: Die Auftraggeberin gibt Aufträge und Leistungen in der Schweiz nur an Anbieter und Anbieterinnen, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten (vgl. auch Art. 8 Abs. 1 Bst. D. ÖGB). Das kantonale seco Berner Wirtschaft erteilt über die am Ort der Ausführung geltenden Arbeitsbestimmungen Auskunft.
Sonstige Angaben: -Es sind Netto-Offerten einzureichen. Rabatte sind im Angebot aufzuführen. Nicht fristgerecht- oder un-vollständig eingereichte Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. -Die Beschaffungsreife des Projekts und die Kreditverfügbarkeit des zuständigen Organs des Tiefbau-amts des Kantons Bern bleiben vorbehalten. -Es erfolgt keine Rückvergütung für die Arbeit bzw. die Erarbeitung der Angebote. -Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. -Es werden keine Verhandlungen geführt. -Der Anbieter akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen KBOB für die Beschaffung von Gütern (Bestandteil des Kaufvertrags).
Rechtsmittelbelehrung: Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Schlusstermin / Bemerkungen: Es ist 1 Exemplar des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: A-Postweg: Datum des Poststempels einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk «Nicht öffnen – Offertunterlagen» anzubringen. Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten.
Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen)Die Fragen sind in deutscher, französischer oder englischer Sprache unter www.simap.ch im «SIMAP-Forum» einzureichen. Sie werden bis zum 06.04.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen im «SIMAP-Forum», auf Deutsch, beantwortet. Nach dem 03.04.2023 eingetroffene Fragen, werden nicht mehr beantwortet. Es sei denn, die Frage ist für das Projekt oder die zu erwartenden Angebote relevant. Die Fragen und Antworten werden anonymisiert.
Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 14.03.2023 , Dok. 1323189Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 03.04.2023.
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab14.03.2023bis 31.03.2023
Kosten:0.00CHF