a) Bietergemeinschaften:
Bei der Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bei Vorliegen von Bietergemeinschaften ist die "Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft"_Formblatt L 234 (Anlage 07) mit dem Angebot abzugeben.
Alle beteiligten Unternehmen (Mitglieder einer Bietergemeinschaft) haben mit dem Angebot die "Erklärung Tariftreue § 4 NTVergG" (Anlage 08) sowie die Eigenerklärung zur Eignung_Formblatt 124 LD (Anlage 11) einzureichen. Ferner ist der Ziff. III.1) der Auftragsbekanntmachung zu entnehmen, welche weiteren Nachweise zur Eignung von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils mit dem Angebot einzureichen sind.
b) Inanspruchnahme von Nachunternehmern (Unteraufträge, Eignungsleihe):
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen
Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind.
Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Vorzulegende Unterlagen im Falle des Nachunternehmereinsatzes (ohne Eignungsleihe):
Der Bieter hat im Falle des Nachunternehmereinsatzes (ohne Eignungsleihe) folgende Unterlagen einzureichen:
- Mit Angebotsabgabe: "Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer_Formblatt 235" (Anlage 09);
- "Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer_Formblatt 236" (Anlage 10) sowie die "Eigenerklärung zur Eignung_Formblatt 124 LD" (Anlage 11) des Nachunternehmers;
Vorzulegende Unterlagen im Falle des Nachunternehmereinsatzes (mit Eignungsleihe):
Der Bieter hat im Falle des Nachunternehmereinsatzes (mit Eignungsleihe) folgende Unterlagen einzureichen:
- Mit Angebotsabgabe: "Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer_Formblatt 235" (Anlage 09);
- Mit Angebotsabgabe: Der zur Eignung herangezogene Nachunternehmer hat notwendigerweise die dem Einsatz zur Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen (bspw. zu Referenzen oder Umsätze) einzureichen;
- Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Ferner haben der/ die Bieter und der zur Eignungsleihe herangezogene Nachunternehmer bei Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe abzugeben;
- Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: die "Verpflichtungserklärung Nachunternehmer_Formblatt 236" (Anlage 10) sowie die "Eigenerklärung zur Eignung_Formblatt 124 LD" (Anlage 11) des Nachunternehmers.
c) Folgende weitere Unterlagen und Nachweise hat der Bieter mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung_Formblatt 124 LD (Anlage 11);
- Eigenerklärung (Sanktionen gegen Russland) (Anlage 12);
- Angebotsschreiben (Anlage 13);
- Leistungsverzeichnis (Anlage 14);
- mit Angebotsabgabe ist das Fabrikat (gesondert
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9C6A8A