Mit dieser Vorinformation wird die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für die Personenbeförderung im Linienverkehr (Busverkehrsleistungen) für die nachfolgend genannten Buslinien durch die Stadt Ravensburg angekündigt:
1. Ravensburg Bahnhof – Ravensburg Hofgut bzw. Westfriedhof,
3. Ravensburg Bahnhof – Eschach – Gornhofen,
4. Ravensburg Bahnhof – Weissenau Torplatz,
7. Ravensburg Bahnhof – Knollengraben,
7A) Ravensburg Bahnhof – Flappachbad,
9. Ringverkehr Ravensburg Bahnhof – Ummenwinkel – Bahnhof,
11. Ringverkehr Ravensburg Bahnhof – KKH St. Elisabeth/St- Nikolaus – Bahnhof,
28. Weihnachtspendelbus: P + R Eissporthalle – Schussenstraße – P + R Eissporthalle.
Des Weiteren ist die Einführung eines das Verkehrsangebot ergänzenden On-Demand-Verkehrs geplant.
Es ergibt sich eine Linienverkehrsleistung von rund 760 000 km Nutzwagen-km pro Jahr.
Die vorgenannten Linien bilden eine zusammenhängende Gesamtleistung und stellen deshalb ein Verkehrsnetz i. S. d. § 13 Abs. 2 Nr. 3 d) PBefG dar. Die Beantragung von Genehmigungen für Teilleistungen ist daher weder zulässig, noch dürfen einzelne ertragreiche Linien oder Teilnetze aus dem vorhandenen Verkehrsnetz der Stadt Ravensburg herausgelöst werden.
Es ist beabsichtigt, die Verkehrsleistungen zum 1. Januar 2023 mit einer Laufzeit von 48 Monaten ab diesem Zeitpunkt zu vergeben.
Die qualitativen und quantitativen Anforderungen an das Verkehrsangebot ergeben sich aus der gem. § 8a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2a PBefG verbindlichen Leistungsbeschreibung, welche unter https://www.ravensburg.de/rv/wirtschaft-planen-bauen/ausschreibungen/aktuelle-ausschreibungen.php eingesehen werden kann. Zudem ist der Nahverkehrsplan des Landkreises Ravensburg maßgeblich, soweit dieser Aussagen zum Stadtverkehr Ravensburg enthält. Der Nahverkehrsplan ist vertraglich anzuerkennen und kann unter https://www.rv.de/site/LRA-RV/get/documents_E-1312570736/chancenpool/LRA_Ravensburg_Objekte/Leben_im_Landkreis/OEPNV/Nahverkehrsplan%20Lesefassung%3B%20Stand%2025.01.2018.pdf abgerufen werden.
Für die gegenständlichen Linienverkehre ist ausschließlich der Tarif des bodo-Verkehrsverbunds einschließlich Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen anzuwenden. Informationen sind unter http://www.stadtbus-rv-wgt.de/ sowie https://www.bodo.de/tickets/rund-um-den-tarif/tarifbestimmungen.html einsehbar und herunterladbar (Stadtverkehr Ravensburg).
Während der Laufzeit des Auftrags können sich Änderungen des Inhalts, Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge der Einführung neuer Verkehrsformen (z. B. On-Demand-Verkehre), aufgrund einer veränderten Verkehrsnachfrage, in Folge sich ändernder finanzieller Rahmenbedingungen oder aufgrund des Fortschreibens des Nahverkehrsplans.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)