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Bauleistung - 161581-2023

17/03/2023    S55

Deutschland-Würzburg: Installation von Aufzügen

2023/S 055-161581

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bezirk Unterfranken - Baureferat
Postanschrift: Silcherstr. 5
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97074
Land: Deutschland
E-Mail: baureferat@bezirk-unterfranken.de
Telefon: +49 93179590
Fax: +49 93179593799
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bezirk-unterfranken.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=265023
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

VE4.01 - Aufzugsanlagen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45313100 Installation von Aufzügen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Aufzugsanlagen für den Neubau der Gerontopsychiatrie am Bezirkskrankenhaus Lohr am Main

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45000000 Bauarbeiten
45210000 Bauleistungen im Hochbau
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Hauptort der Ausführung:

97816 Lohr a. M. | Am Sommerberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

2 Bettenaufzüge: je 1.600 kg über 4 Etagen, Kabine BxT 1.400 x 2.400 mm

ein Bettenaufzug als Bauaufzug

1 Lastenaufzug: 1.000 kg über 2 Etagen, Kabine BxT 1.200 x 2.100 mm

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 26/06/2023
Ende: 11/05/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.

(Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche

Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl,

sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.

Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im

Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen

Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche

Sprache beizufügen.

Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=265023

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.

(Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche

Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl,

sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.

Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im

Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen

Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche

Sprache beizufügen.

Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=265023

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.

(Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche

Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl,

sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.

Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im

Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen

Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche

Sprache beizufügen.

Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=265023

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=265023

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/04/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/04/2023
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal unter https://www.staatsanzeiger-eservices.de zur Verfügung

gestellt. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass ihnen

nur nach Registrierung etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt wer-den können;

b) Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite

https://www.staatsanzeiger-eservices.de unter dem jeweiligen Vergabeverfahren veröffentlicht. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig

im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von

Bieterfragen absehen, die nicht über das Vergabeportal eingereicht werden;

c) Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können;

d) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform und anonymisiert

beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten, welche nicht fristgerecht gestellt wurden;

e) Angebote sind nach Vorgabe in den Vergabeunterlagen elektronisch in Textform über die E-Vergabeplattform

https://www.staatsanzeiger-eservices.de einzureichen. Die Abgabe von Angeboten mittels E-Mail ist nicht zulässig;

f) Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Bedingungen:

— die unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind bis zum Ablauf der Frist für den Eingang

der Angebote bei der Vergabestelle einzureichen,

— soweit auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.

g) Die Bieter werden einmalig aufgefordert innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung evtl.

fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder

sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen

nachzureichen oder zu vervollständigen. Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren

ausgeschlossen;

h) Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform https://www.staatsanzeiger-eservices.de versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom

Bieter auf der Vergabeplattform https://www.staatsanzeiger-eservices.de einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der

Vergabeplattform https://www.staatsanzeiger-eservices.de maßgeblich.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern, Regierung Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen

Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des

Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer

Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf

elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der

Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit

gerechtfertigt ist.

Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.

Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen

Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die

behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber

dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der

Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung

oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bezirk Unterfranken
Postanschrift: Silcherstraße 5
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97074
Land: Deutschland
Telefon: +49 9317959-1407
Fax: +49 9317959-2407
Internet-Adresse: www.bezirk-unterfranken.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/03/2023