Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.2)Informationen zur gemeinsamen BeschaffungDer Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)KommunikationWeitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersRegional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
JvL-Schule Vechta: Aufstockung und Kernsanierung - MSR-Regelungstechnik
Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKV-2022-0100
II.1.2)CPV-Code Hauptteil45315000 Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden
II.1.3)Art des AuftragsBauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung: II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE94F Vechta
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
2 Informationsschwerpunkte;
2 Schaltschränke;
80 Einzelraumregelung;
6000 lfdm Elektrokabel;
II.2.5)ZuschlagskriterienDie nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsLaufzeit in Tagen: 665
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Auskunftserteilung an Bieter endet am 13.04.2022 um 15:00 Uhr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Handelsregisterauszug
- Eignungsunterlagen (soweit nicht präqualifiziert)
- Zahl der in letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlichen Beschäftigen, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung
- Eintragung in Handwerksrolle bzw. IHK
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung FA bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung BG mit Angabe der Lohnsummen
- Freistellungsbescheinigung § 48b EStG (FA)
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung,
— Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenenGeschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistungvergleichbar sind, unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführtenAufträgen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Berufshaftpflichtversicherung: für Personenschäden in Höhe von mind. 2.000.000,00 EUR und für sonstigeSchäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. 1.000.000,00 EUR Deckungssumme.
III.1.3)Technische und berufliche LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, diemit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungenüber die
ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind (Unternehmensreferenzen). Bitteverwenden Sie hierzu das bereitgestellte Formular Nr. 444 "Referenzbescheinigung",
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlichbeschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
3 Referenzbescheinigungen entsprechend Formblatt 444
"Referenzbescheinigung".
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder TeilnahmeanträgeTag: 20/04/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des AngebotsDas Angebot muss gültig bleiben bis: 06/07/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der AngeboteTag: 20/04/2022
Ortszeit: 10:00
Ort:
Landkreis Vechta Ravensberger Str. 20 49377 Vechta Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen ArbeitsabläufenDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung - Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
vergabekammer@mw.niedersachsen.de VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:24/03/2022