Der Erkundungsbereich befindet sich entlang der bestehenden Bahntrasse der Strecke 3600 zwischen Hanau und Gelnhausen. Es handelt sich um den Streckenabschnitt von ca. km 23,200 bis ca. km 45,475. Die vorgesehenen Erkundungsstandorte befinden sich sowohl bahnrechts als auch bahn-links sowie auch in der bestehenden Mastgasse der dreigleisigen Bahnstrecke, die mit einer Geschwindigkeit von 200 km/h befahren wird. Nur im Bereich Hailer-Meerholz –Gelnhausen reduziert sich die Streckenführung von 3 auf 2 Gleise und die Geschwindigkeit auf 160 km/h.
Nachfolgende Erkundungsverfahren und Feldversuche sind geplant.
— 21 Kernbohrungen (Kerndurchmesser DN ≥ 100 mm) als Vertikalbohrungen (BK) von der Geländeoberfläche aus à 10 – max. 30 m, 18 dieser Bohrungen werden anschließend auf einen Durchmesser ≥ DN 324 aufgeweitet und zur Grundwassermessstelle (DN 125) aus-gebaut. Zum momentanen Zeitpunkt stehen nur die 2 Kernbohrungen im Bereich Rausch-wald (Bohrung von Flachwagen aus im Gleis) und 1 Kernbohrung im Bereich der BAB 66 fest. Alle anderen Bohrungen ergeben sich erst nach Absprache mit dem FG. Es wird sich auf jeden Fall um bereits markierte Erkundungsstandorte im Bereich der Masttrasse bahn-rechts und links der Gleistrasse handeln.
— Kampfmitteluntersuchungen;
— Durchführung von Pumpversuchen in den Grundwassermessstellen;
— Bohrlochrammsondierung BDP (früher SPT) in den Bohrlöchern für die Bestimmung der Lagerungsdichten auch in Tiefen unterhalb der DPH’s;
— 849 Kleinrammbohrungen (Durchmesser ≤ 80 mm) als Vertikalbohrung (KRB) von der Geländeoberfläche aus à 2,50 m (im Gleisbereich) – max. 10,0 m (im Randwegbereich / feld-seitig);
— 589 schwere Rammsondierungen (DPH) von der Geländeoberfläche aus à 10,0 m – max. 20,0 m;
— 38 Schürfe auf Ingenieurbauwerke zur Ermittlung der Überdeckung;
— Geophysikalische, hydrogeologische Bohrlochuntersuchungen (Befahrung mit einem optischen Bohrlochscanner, SAL, TEMP, FLOW);
— Dokumentation und Fotodokumentation der Bohrkerne;
— Entnahme von Wasser- und Bodenproben, gestörte als auch ungestörte Probenahme;
— Einmessen der Bohrpunkte und der Grundwassermessstellen;
— Geotechnische Gutachtenerstellung einschließlich geotechnischer Laborarbeiten für:
—— ein Streckengutachten, einschließlich Betrachtung der Querungen und Durchlässe mit Spannweiten ≤ 3,0 m. (In Summe ca. 70 km);
—— ein Gutachten für alle geplanten Schallschutzwände (SSW) (In Summe ca. 32 km);
—— ein Gutachten für alle geplanten Signal- / LST-Einrichtungen (Signale, Signalausleger, Kabelschächte, Kabelquerungen und Kabelkanäle (in Summe ca. 90 Signale);
—— ein Gutachten für die neu geplanten Oberleitungsmasttrassen entlang der gesamten Strecke;
—— ein hydrologisches Gutachten für den Bereich Hailerer Aue;
—— eine Erweiterung eines bestehenden Gutachtens für die Verschwenkung der Fahrbahn der BAB 66 sowie den Neubau der beiden Widerlager;
—— Überarbeitung der bestehenden Gutachten aus der Vorplanung für Ingenieurbauwerke im Zuge der Planung für die Leistungsphase 3/4 wenn nötig bei Planänderungen gegenüber der Vorplanung;
—— Gutachten für temporäre Dammschüttungen.