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Dienstleistungen - 165940-2017

03/05/2017    S85

Deutschland-Neumarkt in der Oberpfalz: Straßentransport/-beförderung

2017/S 085-165940

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Neumarkt in der Oberpfalz
Postanschrift: Untere Marktstraße 14
Ort: Neumarkt in der Oberpfalz
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RAe Dr. Schrems und Partner mbB
E-Mail: vergabe@schrems-partner.de
Telefon: +49 941-94583000
Fax: +49 941-94583999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neumarkt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YR6YM85%22
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neumarkt i. d. Opf. Schülerbeförderung.

Referenznummer der Bekanntmachung: 86/16
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60100000 Straßentransport/-beförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Neumarkt i. d. Opf. beabsichtigt die Vergabe der Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Stadtgebiet der Stadt Neumarkt entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs und der Schülerbeförderung zum/vom Heimatort.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1 054 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 3
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schülerbeförderung

Los-Nr.: Los 1 – Zur und von Grundschule Wolfstein und Mittelschule Weinberger Straße
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60100000 Straßentransport/-beförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Hauptort der Ausführung:

Stadt Neumarkt in der Oberpfalz; 92318; Neumarkt in der Oberpfalz.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Grundschule Wolfstein und der Mittelschule Weinberger Straße zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler, deren Beförderung nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV).

Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zum Schulbeginn sowie Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten. Sofern noch Plätze frei sind, hat der Unternehmer auch die Schüler zu befördern, die nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges keinen Anspruch auf Beförderung haben. Der Fahrplan, die Linienführung und die Kapazitäten sind vor Beginn jedes Schuljahrs an die jeweiligen Schülerzahlen anzupassen. Ebenso sind bei geänderten Schülerzahlen Anpassungen vorzunehmen. Bei Änderungen gem. vorstehenden Ausführungen haben die Vertragsparteien über eine Anpassung der Vergütung zu verhandeln.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 241 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 12/09/2017
Ende: 30/07/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Dieser Auftrag verlängert sich um jeweils ein Schuljahr, max. jedoch bis zum Ablauf des Schuljahrs 2023, sofern er nicht bis zum 31.5. des Jahres schriftlich gekündigt wird.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Anpassungen an den jeweiligen Bedarf je Schuljahr.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die voraussichtliche Anzahl der zu befördernden Schüler/innen, die abzufahrenden Strecken inkl. deren Länge in km sowie die Fahrtzeiten sind den Teilnahmeunterlagen, dort Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Diese sind Bestandteil des Vertrags.

Die Höchstbeförderungsdauer der Schüler/innen darf maximal 45 Minuten betragen.

Dem Angebot sind nur die Besetztkilometer zugrunde zu legen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schülerbeförderung

Los-Nr.: Los 2 – Zur und von Mittelschule Woffenbacher Straße, Grundschule Pölling und Grundschule Woffenbach
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60100000 Straßentransport/-beförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Hauptort der Ausführung:

Stadt Neumarkt in der Oberpfalz; 92318; Neumarkt in der Oberpfalz.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Grundschule Pölling, der Grundschule Woffenbach und der Mittelschule Woffenbacher Straße zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler, deren Beförderung nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV).

Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zum Schulbeginn sowie Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten. Sofern noch Plätze frei sind, hat der Unternehmer auch die Schüler zu befördern, die nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges keinen Anspruch auf Beförderung haben. Der Fahrplan, die Linienführung und die Kapazitäten sind vor Beginn jedes Schuljahrs an die jeweiligen Schülerzahlen anzupassen. Ebenso sind bei geänderten Schülerzahlen Anpassungen vorzunehmen. Bei Änderungen gem. vorstehenden Ausführungen haben die Vertragsparteien über eine Anpassung der Vergütung zu verhandeln.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 176 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 12/09/2017
Ende: 30/07/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Dieser Auftrag verlängert sich um jeweils ein Schuljahr, max. jedoch bis zum Ablauf des Schuljahrs 2023, sofern er nicht bis zum 31.5. des Jahres schriftlich gekündigt wird.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Anpassungen an den jeweiligen Bedarf je Schuljahr.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die voraussichtliche Anzahl der zu befördernden Schüler/innen, die abzufahrenden Strecken inkl. deren Länge in km sowie die Fahrtzeiten sind den Teilnahmeunterlagen, dort Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Diese sind Bestandteil des Vertrags.

Die Höchstbeförderungsdauer der Schüler/innen darf maximal 45 Minuten betragen.

Dem Angebot sind nur die Besetztkilometer zugrunde zu legen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schülerbeförderung

Los-Nr.: Los 3 – Zur und von Mittelschule Weinbergerstraße, GS Hasenheide, GS Bräugasse, GS Theo-Betz
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60100000 Straßentransport/-beförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Hauptort der Ausführung:

Stadt Neumarkt in der Oberpfalz; 92318; Neumarkt in der Oberpfalz.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Mittelschule Weinbergerstraße, der Grundschule Hasenheide, der Grundschule Bräugasse und der Grundschule Theo-Betz zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler, deren Beförderung nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV).

Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zum Schulbeginn sowie Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten. Sofern noch Plätze frei sind, hat der Unternehmer auch die Schüler zu befördern, die nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges keinen Anspruch auf Beförderung haben. Der Fahrplan, die Linienführung und die Kapazitäten sind vor Beginn jedes Schuljahrs an die jeweiligen Schülerzahlen anzupassen. Ebenso sind bei geänderten Schülerzahlen Anpassungen vorzunehmen. Bei Änderungen gem. vorstehenden Ausführungen haben die Vertragsparteien über eine Anpassung der Vergütung zu verhandeln.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 361 500.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 12/09/2017
Ende: 30/07/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Dieser Auftrag verlängert sich um jeweils ein Schuljahr, max. jedoch bis zum Ablauf des Schuljahrs 2023, sofern er nicht bis zum 31.5. des Jahres schriftlich gekündigt wird.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Anpassungen an den jeweiligen Bedarf je Schuljahr.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die voraussichtliche Anzahl der zu befördernden Schüler/innen, die abzufahrenden Strecken inkl. deren Länge in km sowie die Fahrtzeiten sind den Teilnahmeunterlagen, dort Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Diese sind Bestandteil des Vertrags.

Die Höchstbeförderungsdauer der Schüler/innen darf maximal 45 Minuten betragen.

Dem Angebot sind nur die Besetztkilometer zugrunde zu legen.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schülerbeförderung

Los-Nr.: Los 4 – Zur und von Grundschule Wolfstein und Mittelschule Weinbergerstraße
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60100000 Straßentransport/-beförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Hauptort der Ausführung:

Stadt Neumarkt in der Oberpfalz; 92318; Neumarkt in der Oberpfalz.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Grundschule Wolfstein und der Mittelschule Weinbergerstraße zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler, deren Beförderung nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV).

Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zum Schulbeginn sowie Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten. Sofern noch Plätze frei sind, hat der Unternehmer auch die Schüler zu befördern, die nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges keinen Anspruch auf Beförderung haben. Der Fahrplan, die Linienführung und die Kapazitäten sind vor Beginn jedes Schuljahrs an die jeweiligen Schülerzahlen anzupassen. Ebenso sind bei geänderten Schülerzahlen Anpassungen vorzunehmen. Bei Änderungen gem. vorstehenden Ausführungen haben die Vertragsparteien über eine Anpassung der Vergütung zu verhandeln.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 275 500.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 12/09/2017
Ende: 30/07/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Dieser Auftrag verlängert sich um jeweils ein Schuljahr, max. jedoch bis zum Ablauf des Schuljahrs 2023, sofern er nicht bis zum 31.5. des Jahres schriftlich gekündigt wird.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Anpassungen an den jeweiligen Bedarf je Schuljahr.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die voraussichtliche Anzahl der zu befördernden Schüler/innen, die abzufahrenden Strecken inkl. deren Länge in km sowie die Fahrtzeiten sind den Teilnahmeunterlagen, dort Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Diese sind Bestandteil des Vertrags.

Die Höchstbeförderungsdauer der Schüler/innen darf maximal 45 Minuten betragen.

Dem Angebot sind nur die Besetztkilometer zugrunde zu legen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen.

Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als diese Bekanntmachung).

Erklärungen nach GWB zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.

Nachweis über die fachliche Eignung oder Kopie einer Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit KOM bzw. – bei ausländischen Bietern – Kopie der EU-Lizenz entsprechend der EG-VO 684/92 i. d. F. 11/98 ist beizubringen. Die Fahrer/innen müssen die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV oder gleichwertig besitzen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Fahrer/innen müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung besitzen und für die Teilnahme am Straßenverkehr die Vorgaben der FeV (insbesondere § 48 FeV) und die Voraussetzungen der §§ 7ff. BOKraft erfüllen. Unabhängig von § 1 Satz 1 Nr. 4 d) der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungsverordnung) muss das Fahrpersonal insbesondere zusätzlich über eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Personenbeförderungsschein) verfügen und diese Genehmigung stets auf Verlangen des Auftraggebers vorzeigen können. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Personenbeförderungsscheine der jeweiligen Fahrer/innen spätestens eine Woche vor Beginn der ersten Beförderung und später unverzüglich für jede neu eingesetzte Fahrerin/ jeden neu eingesetzten Fahrer nach jeder Änderung des Fahrpersonals unaufgefordert in Kopie vorzulegen.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/06/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 06/06/2017
Ortszeit: 12:00
Ort:

Kanzlei Dr. Schrems und Partner mbB; Dechbettener Str. 2; 93049 Regensburg.

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Angebotsöffnung erfolgt gemeinsam durch zwei Vertreter der Kontaktstelle unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Angebote und Teilnahmeunterlagen sind innerhalb der Frist (Eingangsfrist: 6.6.2017, 12:00 Uhr) ausschließlich per Post bei der Kontaktstelle (Kanzlei Dr. Schrems und Partner mbB, Dechbettener Str. 2, 93049 Regensburg) einzureichen in einem verschlossenen Kuvert unter Angabe des Absenders mit vollständiger Firma und mit dem deutlich sichtbaren Vermerk „Schülerbeförderung Neumarkt – Angebotsunterlagen, bitte nicht vor dem 6.6.2017, 12:00 Uhr öffnen“.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieter Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) genannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten frühzeitig ihre Fragen per E-Mail (vergabe@schrems-partner.de) oder per Fax (0941-94583999) an die Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sind bis spätestens 26.5.2017 zu stellen. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Fragen werden ausschließlich auf www.dtvp.de unter Einstellung sowohl der Frage als auch der Antwort beantwortet. Es obliegt alleine dem Bieter, sich über den aktuellen Stand an gestellten Fragen und erteilten Antworten zu informieren. Der Auftraggeber behält sich in diesem Zusammenhang vor, Konkretisierungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen und auf der genannten Internetseite einzustellen. Fragen und Antworten sowie eventuelle Konkretisierungen, die auf dem Portal eingestellt sind, sind für das Vergabeverfahren und die zu erbringende Leistung verbindlich. Die letzte Aktualisierung der Fragen und Antworten wird – soweit erforderlich – am 30.5.2017 erfolgen.

Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen, siehe Abschnitt VI.4).

Bekanntmachungs-ID: CXP4YR6YM85.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) ...

§ 160 GWB Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/04/2017