Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neumarkt i. d. Opf. Schülerbeförderung.
Referenznummer der Bekanntmachung: 86/16
II.1.2)CPV-Code Hauptteil60100000 Straßentransport/-beförderung
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Stadt Neumarkt i. d. Opf. beabsichtigt die Vergabe der Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Stadtgebiet der Stadt Neumarkt entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs und der Schülerbeförderung zum/vom Heimatort.
II.1.5)Geschätzter GesamtwertWert ohne MwSt.: 1 054 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 3
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:Los-Nr.: Los 1 – Zur und von Grundschule Wolfstein und Mittelschule Weinberger Straße
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)60100000 Straßentransport/-beförderung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Hauptort der Ausführung:
Stadt Neumarkt in der Oberpfalz; 92318; Neumarkt in der Oberpfalz.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Grundschule Wolfstein und der Mittelschule Weinberger Straße zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler, deren Beförderung nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV).
Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zum Schulbeginn sowie Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten. Sofern noch Plätze frei sind, hat der Unternehmer auch die Schüler zu befördern, die nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges keinen Anspruch auf Beförderung haben. Der Fahrplan, die Linienführung und die Kapazitäten sind vor Beginn jedes Schuljahrs an die jeweiligen Schülerzahlen anzupassen. Ebenso sind bei geänderten Schülerzahlen Anpassungen vorzunehmen. Bei Änderungen gem. vorstehenden Ausführungen haben die Vertragsparteien über eine Anpassung der Vergütung zu verhandeln.
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter WertWert ohne MwSt.: 241 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 12/09/2017
Ende: 30/07/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Dieser Auftrag verlängert sich um jeweils ein Schuljahr, max. jedoch bis zum Ablauf des Schuljahrs 2023, sofern er nicht bis zum 31.5. des Jahres schriftlich gekündigt wird.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Anpassungen an den jeweiligen Bedarf je Schuljahr.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die voraussichtliche Anzahl der zu befördernden Schüler/innen, die abzufahrenden Strecken inkl. deren Länge in km sowie die Fahrtzeiten sind den Teilnahmeunterlagen, dort Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Diese sind Bestandteil des Vertrags.
Die Höchstbeförderungsdauer der Schüler/innen darf maximal 45 Minuten betragen.
Dem Angebot sind nur die Besetztkilometer zugrunde zu legen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:Los-Nr.: Los 2 – Zur und von Mittelschule Woffenbacher Straße, Grundschule Pölling und Grundschule Woffenbach
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)60100000 Straßentransport/-beförderung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Hauptort der Ausführung:
Stadt Neumarkt in der Oberpfalz; 92318; Neumarkt in der Oberpfalz.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Grundschule Pölling, der Grundschule Woffenbach und der Mittelschule Woffenbacher Straße zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler, deren Beförderung nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV).
Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zum Schulbeginn sowie Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten. Sofern noch Plätze frei sind, hat der Unternehmer auch die Schüler zu befördern, die nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges keinen Anspruch auf Beförderung haben. Der Fahrplan, die Linienführung und die Kapazitäten sind vor Beginn jedes Schuljahrs an die jeweiligen Schülerzahlen anzupassen. Ebenso sind bei geänderten Schülerzahlen Anpassungen vorzunehmen. Bei Änderungen gem. vorstehenden Ausführungen haben die Vertragsparteien über eine Anpassung der Vergütung zu verhandeln.
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter WertWert ohne MwSt.: 176 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 12/09/2017
Ende: 30/07/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Dieser Auftrag verlängert sich um jeweils ein Schuljahr, max. jedoch bis zum Ablauf des Schuljahrs 2023, sofern er nicht bis zum 31.5. des Jahres schriftlich gekündigt wird.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Anpassungen an den jeweiligen Bedarf je Schuljahr.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die voraussichtliche Anzahl der zu befördernden Schüler/innen, die abzufahrenden Strecken inkl. deren Länge in km sowie die Fahrtzeiten sind den Teilnahmeunterlagen, dort Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Diese sind Bestandteil des Vertrags.
Die Höchstbeförderungsdauer der Schüler/innen darf maximal 45 Minuten betragen.
Dem Angebot sind nur die Besetztkilometer zugrunde zu legen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:Los-Nr.: Los 3 – Zur und von Mittelschule Weinbergerstraße, GS Hasenheide, GS Bräugasse, GS Theo-Betz
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)60100000 Straßentransport/-beförderung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Hauptort der Ausführung:
Stadt Neumarkt in der Oberpfalz; 92318; Neumarkt in der Oberpfalz.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Mittelschule Weinbergerstraße, der Grundschule Hasenheide, der Grundschule Bräugasse und der Grundschule Theo-Betz zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler, deren Beförderung nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV).
Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zum Schulbeginn sowie Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten. Sofern noch Plätze frei sind, hat der Unternehmer auch die Schüler zu befördern, die nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges keinen Anspruch auf Beförderung haben. Der Fahrplan, die Linienführung und die Kapazitäten sind vor Beginn jedes Schuljahrs an die jeweiligen Schülerzahlen anzupassen. Ebenso sind bei geänderten Schülerzahlen Anpassungen vorzunehmen. Bei Änderungen gem. vorstehenden Ausführungen haben die Vertragsparteien über eine Anpassung der Vergütung zu verhandeln.
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter WertWert ohne MwSt.: 361 500.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 12/09/2017
Ende: 30/07/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Dieser Auftrag verlängert sich um jeweils ein Schuljahr, max. jedoch bis zum Ablauf des Schuljahrs 2023, sofern er nicht bis zum 31.5. des Jahres schriftlich gekündigt wird.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Anpassungen an den jeweiligen Bedarf je Schuljahr.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die voraussichtliche Anzahl der zu befördernden Schüler/innen, die abzufahrenden Strecken inkl. deren Länge in km sowie die Fahrtzeiten sind den Teilnahmeunterlagen, dort Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Diese sind Bestandteil des Vertrags.
Die Höchstbeförderungsdauer der Schüler/innen darf maximal 45 Minuten betragen.
Dem Angebot sind nur die Besetztkilometer zugrunde zu legen.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:Los-Nr.: Los 4 – Zur und von Grundschule Wolfstein und Mittelschule Weinbergerstraße
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)60100000 Straßentransport/-beförderung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Hauptort der Ausführung:
Stadt Neumarkt in der Oberpfalz; 92318; Neumarkt in der Oberpfalz.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Regelmäßige Beförderung der berechtigten Schüler der Grundschule Wolfstein und der Mittelschule Weinbergerstraße zum und vom Unterricht. Berechtigt und zu befördern sind die Schüler, deren Beförderung nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges in Verbindung mit der Bayerischen Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV).
Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zum Schulbeginn sowie Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten. Sofern noch Plätze frei sind, hat der Unternehmer auch die Schüler zu befördern, die nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges keinen Anspruch auf Beförderung haben. Der Fahrplan, die Linienführung und die Kapazitäten sind vor Beginn jedes Schuljahrs an die jeweiligen Schülerzahlen anzupassen. Ebenso sind bei geänderten Schülerzahlen Anpassungen vorzunehmen. Bei Änderungen gem. vorstehenden Ausführungen haben die Vertragsparteien über eine Anpassung der Vergütung zu verhandeln.
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter WertWert ohne MwSt.: 275 500.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 12/09/2017
Ende: 30/07/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Dieser Auftrag verlängert sich um jeweils ein Schuljahr, max. jedoch bis zum Ablauf des Schuljahrs 2023, sofern er nicht bis zum 31.5. des Jahres schriftlich gekündigt wird.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Anpassungen an den jeweiligen Bedarf je Schuljahr.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die voraussichtliche Anzahl der zu befördernden Schüler/innen, die abzufahrenden Strecken inkl. deren Länge in km sowie die Fahrtzeiten sind den Teilnahmeunterlagen, dort Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Diese sind Bestandteil des Vertrags.
Die Höchstbeförderungsdauer der Schüler/innen darf maximal 45 Minuten betragen.
Dem Angebot sind nur die Besetztkilometer zugrunde zu legen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen.
Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als diese Bekanntmachung).
Erklärungen nach GWB zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Nachweis über die fachliche Eignung oder Kopie einer Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit KOM bzw. – bei ausländischen Bietern – Kopie der EU-Lizenz entsprechend der EG-VO 684/92 i. d. F. 11/98 ist beizubringen. Die Fahrer/innen müssen die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV oder gleichwertig besitzen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitEignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche LeistungsfähigkeitEignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen BerufsstandDie Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Fahrer/innen müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung besitzen und für die Teilnahme am Straßenverkehr die Vorgaben der FeV (insbesondere § 48 FeV) und die Voraussetzungen der §§ 7ff. BOKraft erfüllen. Unabhängig von § 1 Satz 1 Nr. 4 d) der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungsverordnung) muss das Fahrpersonal insbesondere zusätzlich über eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Personenbeförderungsschein) verfügen und diese Genehmigung stets auf Verlangen des Auftraggebers vorzeigen können. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Personenbeförderungsscheine der jeweiligen Fahrer/innen spätestens eine Woche vor Beginn der ersten Beförderung und später unverzüglich für jede neu eingesetzte Fahrerin/ jeden neu eingesetzten Fahrer nach jeder Änderung des Fahrpersonals unaufgefordert in Kopie vorzulegen.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder TeilnahmeanträgeTag: 06/06/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des AngebotsDas Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der AngeboteTag: 06/06/2017
Ortszeit: 12:00
Ort:
Kanzlei Dr. Schrems und Partner mbB; Dechbettener Str. 2; 93049 Regensburg.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Angebotsöffnung erfolgt gemeinsam durch zwei Vertreter der Kontaktstelle unter Ausschluss der Öffentlichkeit.