Ausschlussgründe:
Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. (Eigenerklärung auf Teilnahmeantrag ausreichend)
.Auswahlkriterien (Die nachfolgenden Kriterien werden geprüft und in die Matrix zum Auswahlverfahren eingetragen. Die Bewerber, welche die Kriterien erfüllen, werden zum Losverfahren zugelassen. Aus den zugelassenen Bewerbern werden die Büros ausgelost, welche zur Teilnahme an dem Wettbewerb aufgefordert werden):
— Nachweis Berufszulassung,
— Nachweis einer Referenz derselben Planungsanforderungen (HZ III § 35 HOAI, HZ III § 40 HOAI),, unabhängig von Größe und Kosten (vgl. Formblatt III-10a und Formblatt III-10b),
— Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber, Erbringung LPH 8 nach 2013, erbrachte Dienstleistungen aufzulisten (Formblatt III-10a). Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger. Mind. 1, max. 3 Projekte der Referenzliste sind aussagekräftig auf jeweils 2 DIN A4 Seiten darzustellen. Werden mehr als 3 Projekte näher dargestellt und eingereicht, werden nur die ersten 3 berücksichtigt,
— bei Bewerbergemeinschaft: hier ist das entsprechende Formblatt „Formblatt III.9) Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ auszufüllen,
— Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Eigenerklärung auf Teilnahmeantrag ausreichend).
Eignungskriterien:
— Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 1 500 000 EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Für die Freianlagen in Höhe von 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Schadensarten) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
— Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen jeweils für den Bereich Gebäudeplanung und die Planung der Freianlagen mindestens 1 Referenzprojekt mit vergleichbaren Planungsanforderungen (mind. Honorarzone III), bei denen die Leistungen der Leistungsphasen 2-8 beauftragt waren und die Abnahme nach 2010 erfolgt ist, nachweisen können. Kann der Preisträger diese Referenzen nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht.
— Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für den Bereich Gebäudeplanung über mindestens 3 Mitarbeiter mit technischem Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. oder vergleichbar), für den Bereich der Freianlagenplanung 2 Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation verfügen. Kann ein Preisträger diese Anforderung nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht.
— Für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die vorgenannten Erklärungen und – bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil – die
Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Zusätzliche Ausschlussgründe sind nicht vorhanden.