Bewerbungen sind nur mit dem Teilnahmeantrag möglich.
Bewerbungen, die nicht fristgerecht eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt.
Kosten für eingereichte Bewerbungen werden nicht erstattet.
Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Die ausgewählten TeilnehmerInnen werden zur Teilnahme aufgefordert und müssen ihre Teilnahme verbindlich erklären. Bei nicht rechtzeitigter Bestätigung der Teilnahme erlischt die Teilnahmeberechtigung und Nachrücker werden informiert.
Die nicht ausgewählten BewerberInnen erhalten eine Benachrichtigung.
Das Ergebnis der Auswahl wird durch Veröffentlichung des Protokolls über die Auswahlsitzung auf der Vergabeplattform bekannt gegeben.
Vorgesehener Terminplan des Wettbewerbsverfahrens:
Ausgabe Unterlagen KW 19 2021/Kolloquium 20.5.2021/Abgabe Pläne KW 33 2021/Preisgericht 30.9.2021
Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen Planungsleistungen für die Neugestaltung der Straßen bzw. Flächen übertragen. Dies sind Leistungen für Verkehrsanlagen gemäß HOAI § 45, mindestens Leistungsphasen 2-5 sowie für Freianlagen gemäß HOAI § 40, mindestens Leistungsphasen 2-5.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, auch für weitere Straßen die notwendigen Planungsleistungen für die Neugestaltung zu beauftragen.
Der Wettbewerb findet im Rahmen des Vergabeverfahrens nach VgV statt. Die Platzierung im Wettbewerb geht mit 49 % in die Wertung ein.
Von den Preisträgern sind vor dem Verhandlungsgespräch folgende Eignungskriterien nachzuweisen:
— Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/In bzw. Landschaftsarchitekt/In,
— Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestversicherungssummen von 2 500 000,00 EUR für Personenschäden und 1 000 000,00 EUR für sonstige Schäden,
— mindestens eine Referenz über Objektplanung für Verkehrsanlagen (gem. § 48 HOAI 2013, mindestens Leistungsphasen 2 bis 5, Honorarzone III) von mindestens 8 000 qm Größe und Freianlagen (gem. § 40 HOAI 2013, Leistungsphasen 2-5) von mindestens 1 000 qm,
— Angabe über beabsichtigte zu vergebende Unteraufträge.