III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bei nicht digitaler Abgabe sind die geforderten Nachweise und Erklärungen 2-fach exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und
mit beschrifteten Registerblättern abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die
Register entsprechend zu bezeichnen (z.B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2, u.s.w.. Bei digitaler Abgabe sind die Dateien analog der vorgenannten Regelung zu benennen.
— als Anlage 1: Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechedne Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
— als Anlage 2: Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Sofern vorstehende Erklärungen/Nachweise bereits bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht wurden, können sie durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde belegt werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2 und VI.3).
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Bei nicht digitaler Abgabe sind die geforderten Nachweise und Erklärungen 2-fach exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und
mit beschrifteten Registerblättern abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die
Register entsprechend zu bezeichnen (z.B. Anlage 3.1 für Firma 1, Anlage 3.2 für Firma 2, u.s.w.. Bei digitaler Abgabe sind die Dateien analog der vorgenannten Regelung zu benennen.
— als Anlage 3: Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
— als Anlage 4: Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
— als Anlage 5: Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
— als Anlage 6: Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
— als Anlage 7: Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
— als Anlage 8: Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
— als Anlage 9: Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/file/de/3885746/iiLa-71VxCR8YOLyQJpPZzYRVn0/2920500/data/geschaeftspartner.pdf) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Sofern vorstehende Erklärungen/Nachweise bereits bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht wurden, können sie durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde belegt werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2 und VI.3).
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
III.1.3)Technische und berufliche LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Bei nicht digitaler Abgabe sind die geforderten Nachweise und Erklärungen 2-fach exakt in der aufgeführten Reihenfolge, abgeheftet und
mit beschrifteten Registerblättern abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die
Register entsprechend zu bezeichnen (z.B. Anlage 3.1 für Firma 1, Anlage 3.2 für Firma 2, u.s.w.. Bei digitaler Abgabe sind die Dateien analog der vorgenannten Regelung zu benennen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Anlage 10: Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Sofern vorstehende Erklärungen/Nachweise bereits bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht wurden, können sie durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde belegt werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Aus Platzgründen werden die Bedingungen für die Präqulifikationen unter III.1.3)
Anlage 11: Erklärung über mindestens 1 vergleichbare, abgeschlossene Maßnahme in den letzten 8 Jahren für Schallschutzwände. Als vergleichbar werden Baumaßnahmen von Schallschutzwänden (an Eisenbahnstreckender DB AG oder entsprechende Strecken in der Europäischen Union gesehen, die eine Mindestwandlänge von 150 m haben. 1. Länge der Wand 2. Höhe der Wand 3. Abstand zu Gleisachse 4. Auftragsvolumen in EUR 5. Auftraggeber 6. Ort der Maßnahme 7. Name des Referenzprojektes 8. Bauzeit (von bis) 9. Ansprechpartner
Die Ausschreibung beinhaltet Leistungen, für die ein Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG besteht (siehe http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads -> Abschnitt Präqualifikationssysteme Beschaffung Infrastruktur).
Die entsprechende, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Präqualifikation ist vom Bieter/ Bietergemeinschaftsmitglied zu erklären. Soweit der Bieter beabsichtigt, für diese Leistungen einen Nachunternehmer einzusetzen, hat er diesen zu benennen und eine entsprechende Erklärung über dessen Präqualifikation abzugeben .Diese Leistungen sind:
Anlage 12: Produktkategorie Oberbau konventionell – Schotter
Warengruppe (Produkte/Leistungen)
Produktgruppe Gleise
Strecken I; HGV / Schnellverkehr > 161 km/h HGV-Hochgeschwindigkeitsverkehr)
Produktgruppe Weichen
Strecken I; HGV / Schnellverkehr > 161 km/h (HGV-Hochgeschwindigkeitsverkehr)
Bekanntgabe der Einrichtung und Anwendung des Präqualifikationsverfahrens mit „Bekanntmachung eines Prüfungssystems – Versorgungssektoren“ im Amtsblatt der EU 2016/S 023-037402 vom 03.02.2016.
Gültige Präqualifikationsnachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppen (Leistungen/Produkte) aus vorangegangenen Präqualifikationsverfahren werden ebenfalls anerkannt. Für vorliegende Präqualifikationen in den Produktgruppen gelten folgende Einschlussregeln (abwärtskompatibel): „Strecken I“ und „Strecken I-S“ --> „Strecken II“ --> „Strecken III“ --> Instandsetzung
Aufgrund der beschränkten Anzahl von Zeichen unter III.2.2) werden die Angaben zu den Präqualifikationen der Deutschen Bahn AG unter III1.3.) in den Spalten „Auflistung un kurze Beschreibung der Eignungskriterien“ und „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“ erfasst.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2 und VI.3).
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Ausschreibung beinhaltet Leistungen, für die ein Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG besteht (siehe http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads -> Abschnitt Präqualifikationssysteme Beschaffung Infrastruktur).
Die entsprechende, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Präqualifikation ist vom Bieter/ Bietergemeinschaftsmitglied zu erklären. Soweit der Bieter beabsichtigt, für diese Leistungen einen Nachunternehmer einzusetzen, hat er diesen zu benennen und eine entsprechende Erklärung über dessen Präqualifikation abzugeben .Diese Leistungen sind:
Produktkategorie Erdbauwerke, Kabeltiefbau, Kabelverlegung
Warengruppe (Leistungen/Produkte)
als Anlage 13:
— Erdbauwerke
— Kabelführungssysteme incl. Tiefbau
— Erdbauwerke – Bauen unter Eisenbahnbetrieb
— Bauleistungen für Kabel – Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Bekanntgabe der Einrichtung und Anwendung des Präqualifikationsverfahrens mit „Bekanntmachung eines Prüfungssystems – Versorgungssektoren“ im Amtsblatt der EU 2016/S 023-037404 vom 03.02.2016.
Gültige Präqualifikationsnachweise mit analoger Bezeichnung der vor stehenden Warengruppen (Leistungen/Produkte) aus vorangegangenen Präqualifikationsverfahren werden ebenfalls anerkannt.
Das bedeutet, gültige Präqualifikationsnachweise mit den Bezeichnungen
— Bauen unter Eisenbahnbetrieb in der Produktkategorie Erdbauwerke, Kabeltiefbau, Kabelverlegung“ erfüllen die Voraussetzungen „Erdbauwerke – Bauen unter Eisenbahnbetrieb“ und „Bauleistungen für Kabel – Bauen unter Eisenbahnbetrieb“
— Ver- und Entsorgungsleistungen und Kabelführungssysteme incl. Tiefbau“ erfüllen die Voraussetzungen „Kabelführungssysteme incl. Tiefbau“
Präqualifikationsnachweise der vorstehend nicht genannten Warengruppen gelten unverändert.
Produktkategorie Spezialtiefbau
Warengruppe (Leistungen/Produkte)
als Anlage 14:
— Gründungen Untergrundverbesserung
— Spezialtiefbau – Bauen unter Eisenbahnbetrieb
Bekanntgabe der Einrichtung und Anwendung des Präqualifikationsverfahrens mit „Bekanntmachung eines Prüfungssystems – Versorgungssektoren“ im Amtsblatt der EU 2016/S 023-037401 vom 03.02.2016.
Gültige Präqualifikationsnachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppen (Leistungen/Produkte) aus vorangegangenen Präqualifikationsverfahren werden ebenfalls anerkannt.
Das bedeutet, gültige Präqualifikationsnachweise mit den Bezeichnungen
— "Bauen unter Eisenbahnbetrieb in der Produktkategorie Spezialtiefbau“ erfüllen die Voraussetzungen „Spezialtiefbau – Bauen unter Eisenbahnbetrieb“
Präqualifikationsnachweise der vorstehend nicht genannten Warengruppen gelten unverändert
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2 und VI.3).
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.