Are you an ambitious procurement expert with recent publications? Check out the TED Ambassador award, our competition that aims to identify and reward research in the field of public procurement. Apply here by 28 April 2023.

Dienstleistungen - 169567-2021

02/04/2021    S65

Deutschland-Augsburg: Öffentlicher Verkehr (Straße)

2021/S 065-169567

Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Abschnitt I: Zuständige Behörde

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Augsburg, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
Postanschrift: Schrannenstr. 3
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: vergabeverfahren@avv-augsburg.de
Telefon: +49 82134377117
Fax: +49 82134377107
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.avv-augsburg.de
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrag über den On-Demand Verkehr Holzwinkel als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs.2 PBefG

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen

Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Busverkehr (innerstädtisch/regional)
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Augsburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Absatz 2 der Verordnung 1370/2007 i. V. m. § 8 a Abs. 2 PBefG für dieDurchführung eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV. Der Landkreis Augsburg beabsichtigt als zuständiger Aufgabenträger, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, Schrannenstraße 3, 86150 Augsburg, die Verkehrsleistungen des On-Demand-Verkehr Holzwinkel (Personenbeförderung nach dem PBefG) als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 PBefG mit Wirkung zum 11.12.2022 bis zum 13.12.2025 im Rahmen eines Vergabeverfahrens europaweit auszuschreiben.

Menge der Dienstleistung:

On-Demand-Verkehre stellen hohe Anforderungen an den Auftragnehmer, insbesondere bei der Koordinierung der Verkehre und beim Kontakt mit den Fahrgästen. Die Festlegung der Routen innerhalb des On-Demand-Verkehrs richtet sich nach der Nachfrage. Der Auftragnehmer hat den gemessen an dem Fahrtwunsch kürzesten, d.h. direktesten Weg zu wählen. Bei mehreren Fahrtwünschen, welche durch dasselbe Fahrzeug bedient werden, ist gemessen an der Nachfrage ebenfalls der jeweils kürzeste und direkteste Weg zu wählen. Diese Vorgabe ist vom Aufragnehmer bei Koordinierung entsprechend zu berücksichtigen.

Der Betrieb des On-Demand-Verkehrs hat von Montag bis Freitag von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr, Samstag von 8.30 Uhr bis 18:00 Uhr zu erfolgen. Sonn- und Feiertags wird kein Verkehr durchgeführt.

Die Einsatzstunden belaufen sich bei Zugrundelegung eines Musterfahrplanjahres auf insgesamt ca. 7 969 Einsatzstunden/Jahr (siehe hierzu Steckbrief zum On-Demand-Verkehr Holzwinkel: https://www.avv-augsburg.de/topnav/der-avv/ausschreibungen.226).

(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 11/12/2022
Laufzeit in Tagen: 1099

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Zusätzliche Angaben:

1. Teilnahmebedingungen:

1.1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angabe zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellte Personen des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft.

Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):

1.2.Technische Anforderungen:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Erbringung der Dienstleistung ist in einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja

Verweis auf die einschlägige Rechts-/Verwaltungsvorschrift: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).

Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):

1.3. Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge:

Die ausreichende Verkehrsbedienung i. S. d. § 8 Abs.3 PBefG wird durch den Steckbrief/Musterfahrplan für den On-Demand-Verkehr Holzwinkel definiert: siehe: https://www.avv-augsburg.de/topnav/der-avv/ausschreibungen.226. Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Anforderungen sowie den Qualitätsstandards und Umweltstandards für den On-Demand-Verkehr Holzwinkel entsprechen: siehe https://www.avv-augsburg.de/topnav/der-avv/ausschreibungen.226.

2.Verfahren:

2.1 Zuschlagskriterien:

Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichenDialog aufgeführt sind;

2.2 Angaben zur elektronischen Auktion:

Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

2.3 Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.

3. Weitere Angaben:

3.1 Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Deutschland

E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de, Telefon: +49 8921762411, Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/

Fax: +49 8921762847

3.2 Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.3 (Zusätzliche Angaben) Ziffer 3.1 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/03/2021