1. Teilnahmebedingungen:
1.1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angabe zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellte Personen des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
1.2.Technische Anforderungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Erbringung der Dienstleistung ist in einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts-/Verwaltungsvorschrift: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).
Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
1.3. Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge:
Die ausreichende Verkehrsbedienung i. S. d. § 8 Abs.3 PBefG wird durch den Steckbrief/Musterfahrplan für den On-Demand-Verkehr Holzwinkel definiert: siehe: https://www.avv-augsburg.de/topnav/der-avv/ausschreibungen.226. Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Anforderungen sowie den Qualitätsstandards und Umweltstandards für den On-Demand-Verkehr Holzwinkel entsprechen: siehe https://www.avv-augsburg.de/topnav/der-avv/ausschreibungen.226.
2.Verfahren:
2.1 Zuschlagskriterien:
Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichenDialog aufgeführt sind;
2.2 Angaben zur elektronischen Auktion:
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
2.3 Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.
3. Weitere Angaben:
3.1 Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de, Telefon: +49 8921762411, Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Fax: +49 8921762847
3.2 Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.3 (Zusätzliche Angaben) Ziffer 3.1 genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).