Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Schloßplatz 6
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code:
DE933 HarburgPostleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail:
vergabestelle@LKHarburg.deTelefon: +49 41716930
Fax: +49 4171693991212
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
http://www.landkreis-harburg.de Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Schülerbeförderung Schulen Jesteburg
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022.0108
II.1.2)CPV-Code Hauptteil60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 29.10.2018. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schüler/innen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die Schüler- und Schülerinnen (im Folgenden "SuS") im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:29/03/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung Abschnitt VII: Änderungen
VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender TextAbschnitt Nummer: II.2.7
Stelle des zu berichtigenden Textes: Korrektur Laufzeit
Anstatt:
Beginn: 01.11.2022 / Ende 07.07.2027
muss es heißen:
Beginn: 09.01.2023 / Ende 19.07.2028
Abschnitt Nummer: III.1.1
Stelle des zu berichtigenden Textes: Korrektur Bedingungen Berufsausübung
Anstatt:
Der AN hat zwingend das Vorliegen einer Erlaubnis nach § 13 PBefG zu beachten.
Das eingesetzte Fahrpersonal muss zudem über eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48
Fahrerlaubnisverordnung (FeV) verfügen.
muss es heißen:
Der AN hat ausschließlich Fahrpersonal einzusetzen, das über eine gültige Fahrerlaubnis für das eingesetzte Fahrzeug mit einem Fahrerqualifikationsnachweis bzw. der Schlüsselzahl 95 im Führerschein verfügt.
Abschnitt Nummer: III.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Löschung Fahrgastbeförderung
Anstatt:
Das Fahrpersonal muss über eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) verfügen.
muss es heißen:
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: