Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtliches Unternehmer- und Lieferentenverzeichnis (ULV) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt V 124. H F (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt V 124. H F angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtliches Unternehmer- und Lieferentenverzeichnis (ULV) anzugeben oder es sind das Formblatt V 124. H F sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V 124. H F auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtliches Unternehmer- und Lieferentenverzeichnis (ULV) angeben oder es sind das Formblatt V 124. H F sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber/Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Bieter hat die Einhaltung der Mindestentgeltregelungen zu berücksichtigen. Einzelheiten dazu sind in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Bei fehlender Eintragung im ULV oder Präqualifikationsverzeichnis sind folgende Dokumente nachzuweisen:
* Gewerbeanmeldung
* Handelsregisterauszug
* Bestätigung Betriebshaftpflichtversicherung
* Erklärung Zahlung Steuern
* Erklärung Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse
* Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
* Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt