Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH
Postanschrift: Rheinstr. 8
Ort: Lahr / Schwarzwald
NUTS-Code:
DE1 Baden-WürttembergPostleitzahl: 77933
Land: Deutschland
E-Mail:
heiko.ruder@sweg.deInternet-Adresse(n): Hauptadresse:
www.sweg.de I.3)KommunikationWeitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)Andere Tätigkeit: ÖPNV / SPNV
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Schienenersatzverkehr Kinzigtalbahn
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-07
II.1.2)CPV-Code Hauptteil60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH (kurz SWEG genannt) ist ein Verkehrsunternehmen mit Landesbeteiligung und betreibt zusammen mit seinen Tochterunternehmen in zahlreichen Regionen Baden-Württembergs Omnibus-Linienverkehr im Stadt- und Überlandbereich (ÖPNV) sowie Schienenpersonennahverkehr (SPNV).
Unter anderem betreibt die SWEG den Schienenpersonennahverkehr auf der Kinzigtalbahn Offenburg - Hausach - Freudenstadt Hbf. Vom 04. Juni 2022 bis voraussichtlich 08. Oktober 2022 führt die DB Netz AG, als verantwortliches Eisenbahninfrastrukturunternehmen, umfangreiche Bauarbeiten im Abschnitt Hausach - Freudenstadt Hbf durch. Für diese Zeit wird ein Schienenersatzverkehr (SEV) mit Kraftomnibussen eingerichtet.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE12C Freudenstadt
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Hauptort der Ausführung:
Kinzigtalbahn im Abschnitt Hausach - Freudenstadt Hbf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Betriebskonzept, welches mit dem Land Baden-Württemberg abgestimmt ist, sieht eine stündliche Busverbindung mit Schnellbussen zur Hauptverkehrszeit von Hausach nach Freudenstadt mit Anschluss an die SWEG-Züge der Linie RB20 von / nach Offenburg in Hausach vor. Dabei sind einige im Fahrplan gekennzeichnete Fahrten mit Fahrradanhänger zu bedienen. Die Be- beziehungsweise Entladung von Fahrrädern beschränkt sich hierbei auf Hausach, Schiltach, Alpirsbach und Freudenstadt.
Der Leistungsumfang des SEV beträgt im oben genannten Zeitraum 272.144 Fahrplankilometer und 7.118 Fahrplanstunden.
Die Betriebsaufnahme hat mit Betriebsbeginn am 4. Juni 2022 zu erfolgen. Der Betrieb endet voraussichtlich mit Betriebsschluss am 8. Oktober 2022. Bei Verlängerung des Sperrfensters der Kinzigtalbahn durch die DB Netz AG ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Betrieb bis zur Beendigung der Baumaßnahme fortzusetzen.
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 04/06/2022
Ende: 08/10/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Bei Verlängerung des Sperrfensters der Kinzigtalbahn durch die DB Netz AG ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Betrieb bis zur Beendigung der Baumaßnahme fortzusetzen. Die SWEG wird dies dem Auftragnehmer rechtzeitig bekannt geben. Ein Rechtsanpsruch auf eine Weiterbeauftragung besteht jedoch nicht.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignungskriterien gemäß Punkt 9 der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags für den SEV Kinzigtalbahn
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitEignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche LeistungsfähigkeitEignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie sich im Teilnahmewettbewerb als Bewerbergemeinschaft mit einem Teilnahmeantrag beworben haben und von der Vergabestelle zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist nicht zulässig. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihren Teilnahmeanträgen sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluß des Vertrags zu bezeichnen. Die Bildung einer Bietergemeinschaft kann eine wettbewerbswidrige Abrede im Sinne des §1 GWB darstellen mit der Folge, dass die Bietergemeinschaft gemäß §124 Absatz 1 Nummer 4 GWB vom Wettbewerb ausgeschlossen wird. Die Bietergemeinschaft muss daher von sich aus im Teilnahmeantrag die Gründe darstellen, die ihre Bildung aus ökonomisch zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Erwägungen rechtfertigen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) des Landes Baden-Württemberg findet Anwendung.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches PersonalVerpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder TeilnahmeanträgeTag: 14/04/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte BewerberTag: 14/04/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des AngebotsDas Angebot muss gültig bleiben bis: 30/05/2022
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1.) Ergänzende Unterlagen für den Teilnahmeantrag sind nicht vorgesehen und werden nicht bereit gestellt;
2.) Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und über die Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen;
3.) Die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern;
4.) Die Vergabeunterlagen und etwaige Bewerberinformationen sind auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Kommunikationsplattform abrufbar. Die Bewerber werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber sechs Kalendertage vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Bewerber, die sich auf der Plattform freiwillig registrieren, werden über solche Informationen per E-Mail benachrichtigt. Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind über das Modul "Bieterkommunikation" an die Vergabestelle zu richten.
5.) Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß §15 Absatz 4 SektVO, den Zuschlag auf Basis der Erstangebote, ohne in Verhandlungen einzutreten, zu erteilen.
6.) Durch den kurzen Zeitraum zwischen Bekanntgabe des Schienenfahrplans, Erstellung des SEV-Fahrplans und der Inbetriebnahme ergibt sich eine besondere Dringlichkeit, welche eine Verkürzung der Regelfristen gemäß §15 Absatz 2 Satz 2 SektVO erfordert.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Absatz 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1.) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 (zehn) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) Mehr als 15 (fünfzehn) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:29/03/2022