Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung 1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden müssen.
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd
Postanschrift: Bahnhofstraße 1
Ort: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zweckverband Schienenpresonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd
Zu Händen von: Herrn Verbandsdirektor Heilmann
E-Mail: M.Heilmann@zspnv-sued.de
Telefon: +49 63136659-0
Fax: +49 63136659-20
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art der zuständigen BehördeSonstige: Öffentlicher Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
I.3)Haupttätigkeit(en)Eisenbahndienste
I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger BehördenDer öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe von Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für das Pfalznetz
II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r) Bereich(e)Dienstleistungskategorie Nr T-01: Eisenbahnverkehr
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: — RB Kaiserslautern – Lauterecken
— RB Kaiserslautern – Kusel
— RB Kaiserslautern – Bingen
— RB Kaiserslautern – Pirmasens
— RB Saarbrücken – Pirmasens
— RB Landau – Pirmasens.
— RB/RE Kaiserslautern – Neustadt – Landau – Karlsruhe
— RB Winden – Bad Bergzabern
— RB Neustadt – Wissembourg
— RB Wörth – Lauterbourg
— RB Dillingen – Niedaltdorf
— RB Kaiserslautern – Münchweiler/Alsenz – Monsheim (Schwerpunkt Ausflugsverkehr)
— RB Hinterweidenthal Ost – Bundenthal (Schwerpunkt Ausflugsverkehr)
NUTS-Code DE DEUTSCHLAND
II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
Veröffentlichung nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über die beabsichtigte Vergabe von SPNV-Leistungen auf den unter II.1.2) genannten Strecken. Das Pfalznetz hat ein Leistungsvolumen von ca. 6,5 Mio. ZugKm/a. (inkl. RB Neustadt – Wissembourg und RB Wörth – Lauterbourg), bzw. ca. 5,9 Mio. ZugKm/a. (ohne RB Neustadt – Wissembourg und RB Wörth – Lauterbourg). Die Aufgabenträger beabsichtigen, im Zuge der Ausschreibung der SPNV-Leistungen Neufahrzeuge mit lokal emissionsfreien Antrieben vorzugeben. Im Vorfeld des Vergabeverfahrens werden die Aufgabenträger eine Entscheidung treffen, welche Antriebsart zur Anwendung kommen muss.
Derzeit laufen Gespräche mit der Région Grand Est, grenzüberschreitende Zugverbindungen in den Relationen Neustadt – Wissembourg – Strasbourg, bzw. (Karlsruhe-) Wörth – Lauterbourg – Strasbourg einzurichten und die diesbezüglichen Verkehrsleistungen in einem eigenen Vergabeverfahren zu vergeben. In diesem Fall sind die RB-Leistungen Neustadt – Wissembourg und Wörth – Lauterbourg dann kein Bestandteil des Vergabeverfahrens Pfalznetz.
Die Leistungen sollen im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Die Laufzeit des Vertrages soll entweder 15 Jahre oder alternativ 22,5 Jahre betragen. Die Betriebsaufnahme erfolgt ab Dezember 2023 mit voraussichtlich zwei weiteren Inbetriebnahmen.
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.5)Angaben zur Vergabe von UnteraufträgenVergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: In den Vergabeunterlagen werden Angaben dazu enthalten sein, welche Leistungsbestandteile, z. B. im Bereich Reinigung, durch Unterauftragnehmer erbracht werden können.
II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
Das Pfalznetz hat ein Leistungsvolumen von ca. 6,5 Mio. ZugKm/a. (inkl. RB Neustadt – Wissembourg und RB Wörth – Lauterbourg), bzw. ca. 5,9 Mio. ZugKm/a.
(ohne RB Neustadt – Wissembourg und RB Wörth – Lauterbourg).
km öffentlicher Personenverkehrsleistung: 6500000
II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder SchlussterminBeginn: 10.12.2023
in Tagen: 180 (ab Auftragsvergabe)
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: nein
III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
III.1.4)Soziale Standards:
III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
III.2.2)Technische AnforderungenAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Etwaig geforderte Mindestbedingung(en):
III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen:
ZSPNV-Sued-Pfalznetz 2023
IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden UnterlagenInternet-Adresse: http:/zspnv-sued.de
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden könnenDeutsch.
IV.3.5)Bindefrist des Angebots
IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der AngebotePersonen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
Weitere öffentliche Auftraggeber sind:
Ministerium für Verkehr (VM) Baden-Württemberg, Dorotheenstr. 8, 70173 Stuttgart
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Saarland, Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken
Région Grand Est, 1 Place Adrien Zeller – BP 91006, 67070 Strasbourg Cedex/France
VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
VI.2.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unverzüglich innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem das Unternehmen den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.
Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
Spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteiltOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:Die Bekanntmachung über vergebene Aufträge wird im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht: ja
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:19.4.2018