Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Generaldirektion Klimapolitik, ENV. SRD.2 — Finanzen
Postanschrift: BU 9, 01/005
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Zu Händen von: „Markets Team“
E-Mail: clima-tenders@ec.europa.eu
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://ec.europa.eu/clima/tenders/index_en.htm
Elektronischer Zugang zu Informationen: https://etendering.ted.europa.eu/cft/cft-display.html?cftId=869
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen AuftraggebersEuropäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.3)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Dienstleistungsauftrag über die Unterstützung der Politik für fluorierte Treibhausgase.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungDienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: „extra muros“.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Das allgemeine Ziel ist die Unterstützung der GD Klimapolitik bei der Umsetzung der (neuen) Politik für fluorierte Treibhausgase.
Die spezifischen Ziele der Ausschreibung betreffen die Beschaffung von Folgendem:
a) Los 1: Unterstützung nationaler politischer Maßnahmen zu fluorierten Treibhausgasen:
— Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Verordnung über fluorierte Treibhausgase im Allgemeinen und bei der Umsetzung der Reduzierung des Einsatzes von Fluorkohlenwasserstoffen im Besonderen,
— Bewertungen und redaktionelle Beiträge für die Berichte der Kommission gemäß Artikel 21 Absatz 3 und Artikel 21 Absatz 5 der Verordnung über das Verbot der mehrteiligen zentralisierten Kälteanlagen mit Fluorkohlenwasserstoffen und die Methode der Kontingentaufteilung sowie über die Kontrolle der Preise für Fluorkohlenwasserstoffe,
— Unterstützung bei der Verbreitung der politischen Maßnahmen und Verpflichtungen gegenüber den verschiedenen Interessenträgern, auf die sich die Politik für fluorierte Treibhausgase auswirkt;
b) Los 2: Unterstützung internationaler politischer Maßnahmen betreffend fluorierte Treibhausgase und Ozon:
— Unterstützung der internationalen Verhandlungen und Aktivitäten, insbesondere Analyse und Kommunikationsmaßnahmen, die zur Erreichung eines Konsens über eine Änderung des Montreal-Protokolls in Bezug auf Fluorkohlenwasserstoffe und in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit zur Zerstörung der Ozonschicht führenden Stoffen (Ozone-Depleting Substances — ODS) beitragen.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)LoseAufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
II.1.9)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Einzelauftrag.
Geschätzter Wert ohne MwSt:
Spanne von 250 000 bis 280 000 EUR
II.2.2)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.3)Angaben zur VertragsverlängerungDieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der AuftragsausführungLaufzeit in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)
Angaben zu den Losen
Los-Nr: 1 Bezeichnung: Unterstützung nationaler politischer Maßnahmen zu fluorierten Treibhausgasen1)Kurze Beschreibung
— Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Verordnung über fluorierte Treibhausgase im Allgemeinen und bei der Umsetzung der Reduzierung des Einsatzes von Fluorkohlenwasserstoffen im Besonderen,
— Bewertungen und redaktionelle Beiträge für die Berichte der Kommission gemäß Artikel 21 Absatz 3 und Artikel 21 Absatz 5 der Verordnung über das Verbot der mehrteiligen zentralisierten Kälteanlagen mit Fluorkohlenwasserstoffen und die Methode der Kontingentaufteilung sowie über die Kontrolle der Preise für Fluorkohlenwasserstoffe,
— Unterstützung bei der Verbreitung der politischen Maßnahmen und Verpflichtungen gegenüber den verschiedenen Interessenträgern, auf die sich die Politik für fluorierte Treibhausgase auswirkt.
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
3)Menge oder Umfang
Einzelauftrag.
Geschätzter Wert ohne MwSt:
Spanne von 160 000 bis 180 000 EUR
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Los-Nr: 2 Bezeichnung: Unterstützung internationaler politischer Maßnahmen betreffend fluorierte Treibhausgase und Ozon1)Kurze Beschreibung
Unterstützung der internationalen Verhandlungen und Aktivitäten, insbesondere Analyse und Kommunikationsmaßnahmen, die zur Erreichung eines Konsens über eine Änderung des Montreal-Protokolls in Bezug auf Fluorkohlenwasserstoffe und in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit zur Zerstörung der Ozonschicht führenden Stoffen (Ozone-Depleting Substances — ODS) beitragen.
2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
3)Menge oder Umfang
Einzelauftrag.
Geschätzter Wert ohne MwSt:
Spanne von 90 000 bis 100 000 EUR
4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags
5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Siehe Ausschreibungsunterlagen. Siehe Artikel 1.4 des Mustervertrags.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Siehe Ausschreibungsunterlagen. Siehe Ziffern 1.3 und 1.4 der Ausschreibungsunterlagen.
III.1.4)Sonstige besondere BedingungenFür die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe Ausschreibungsunterlagen. Siehe Ziffern 1.1 und 1.6 der Ausschreibungsunterlagen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe Ausschreibungsunterlagen. Siehe Ziffer 2.3.1 der Ausschreibungsunterlagen.
III.2.3)Technische LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Siehe Ausschreibungsunterlagen — siehe Ziffer 2.3.2 der Ausschreibungsunterlagen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen BerufsstandDie Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches PersonalJuristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartOffen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
CLIMA.C.2/SER/2015/0006.
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der BeschreibungKostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge8.7.2015 - 16:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden könnenAlle Amtssprachen der EU
IV.3.7)Bindefrist des AngebotsLaufzeit in Monaten: 9 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der AngeboteTag: 22.7.2015 - 10:30
Ort:
Raum D, avenue de Beaulieu 5, 1160 Brüssel, BELGIEN.
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: ja
Weitere Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Je Bieter darf 1 Vertreter (der sich ausweisen muss) an der Öffnung der Angebote teilnehmen (es werden keine Auslagen erstattet). Vor der Öffnung ist der Name des Teilnehmers an clima-tenders@ec.europa.eu zu übermitteln.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionAuftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstabe f der Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2012 (Haushaltsordnung) kann der öffentliche Auftraggeber in den 3 Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrages auf ein außerordentliches Verhandlungsverfahren für zusätzliche Dienstleistungen zurückgreifen (ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung), die in der Wiederholung vergleichbarer Dienstleistungen bestehen (bis maximal 50 % des ursprünglichen Auftragswertes), die vom öffentlichen Auftraggeber im Rahmen des Erstauftrags an den Wirtschaftsteilnehmer vergeben wurden.
Die Ausschreibungsunterlagen stehen zum Herunterladen unter der in Abschnitt I.1 angegebenen Adresse zur Verfügung. Diese Website wird regelmäßig aktualisiert; die Bieter sind selbst dafür verantwortlich, die Website während des Ausschreibungszeitraums auf Aktualisierungen und Änderungen zu prüfen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Titel des Auftrags in der am 21.2.2015 im ABl. 2015/S 37-062225 veröffentlichten Vorinformation „Unterstützung bei der Umsetzung der Verordnung für fluorierte Treibhausgase: Neue Fragen beziehen sich auf die Bewertung des Verbots von mehrteiligen zentralisierten Kälteanlagen; die Erstellung einer Studie zur Einschätzung des Quotensystems; die Umsetzungsverordnung: Dichtheitskontrolle, Vergleich von Datensätzen, Zertifizierung und Ausbildung“ lautete und ein Budget von 133 900 EUR vorgesehen war.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bemerkungen zum Vergabeverfahren können an den unter der Überschrift I.1 angegebenen öffentlichen Auftraggeber übermittelt werden.
Bei Verdacht auf Missstände in der Verwaltungstätigkeit kann beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingereicht werden, und zwar innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Tatsachen, auf denen die Beschwerde beruht (siehe http://www.ombudsman.europa.eu). Eine solche Beschwerde bewirkt weder die Unterbrechung des Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung eines Rechtsbehelfs.
Rechtsbehelfe können innerhalb von 2 Monaten nach der Mitteilung der Vergabeentscheidung bei der unter VI.4.1 genannten Stelle eingelegt werden.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:13.5.2015