Diese Bekanntmachung dient der Durchführung einer Konzeptvergabe. Die Konzeptvergabe soll mit dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrags beendet werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der hier vorliegenden Konzeptvergabe nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags i.S.d der EU-Vergaberichtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU oder 2014/25/EU handelt. Auf Grundstückverkäufe findet auch Teil 4 des GWB gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 5 GWB keine Anwendung. Die Stadt Mayen hat sich dennoch dafür entschieden, sich bei der Konzeptvergabe an einzelnen vergaberechtlichen Vorschriften anzulehnen. Zudem wurde dieses Bekanntmachungsformular verwendet. Dies stellt jedoch keine bindende Unterwerfung der Stadt Mayen unter das Vergaberecht dar. Insbesondere sind Vorschriften des Vergaberechts hier auch dann nicht ergänzend heranzuziehen, wenn die Vergabebedingungen Regelungslücken enthalten. Bewerber und Bieter haben keinen Anspruch darauf, dass ein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt wird oder die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden. Auch wenn einige der in diesen Vergabebedingungen verwendeten Begriffe an das GWB und die VgV bzw. VOB/A etc. angelehnt sind, ist dies allein der Einfachheit geschuldet und stellt keine bindende Unterwerfung unter das Vergaberecht dar. Der Rechtsweg zu den Nachprüfungsinstanzen (vgl. §§ 160 ff. GWB) ist nicht eröffnet.
Zur Gewährleistung eines fairen und transparenten Verfahrens wird die Konzeptvergabe vollständig in elektronischer Form über die Vergabeplattform „subreport ELVIS“ der Firma subreport Verlag Schawe GmbH abgewickelt. Die Vergabeplattform ist zu erreichen unter der Adresse: https://www.subreport-elvis.de/.
Über die Vergabeplattform erfolgen sämtliche Verfahrensschritte, insbesondere die Bereitstellung der Vergabeunterlagen, die weitere Kommunikation mit den Bietern, sowie Angebotsabgabe und Zuschlagserteilung.
Wir erteilen hierzu den nachfolgenden Hinweis:
# Interessenten, die die Vergabeunterlagen herunterladen, ohne zuvor eine Registrierung bei der Vergabeplattform durchzuführen, müssen sich selbstständig und fortlaufend werktäglich über etwaige Aktualisierungen der Vergabeunterlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist informieren.
# Wird ein Angebot auf der Grundlage nicht aktueller Vergabeunterlagen eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebots führen.
Fragen, Hinweise und Rügen können nur von Unternehmen übermittelt werden, die sich zuvor durch Angabe einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung nebst Adresse sowie einer aktiven E-Mail-Adresse registriert haben. Die Registrierung erfolgt auf der oben bereits benannten Vergabeplattform unter der Adresse www.subreport-elvis.de/anmeldung.
Registrierte Interessenten erhalten bei Änderungen an den Vergabeunterlagen und der Veröffentlichung von Bieterinformationen einen Hinweis über die Vergabeplattform. Für die elektronische Einreichung der Angebote ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Bei den in diesen Vergabeunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. Die Stadt Mayen behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben.