Dienstleistungen - 192762-2016

07/06/2016    S108

Deutschland-Berlin: Planungsleistungen im Bauwesen

2016/S 108-192762

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur Lieferantenmanagement und Qualitätssicherung (FS.EI 2)
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Straße 5-11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Siehe Auftraggeber bzw. E-Mail
E-Mail: LMPQ@deutschebahn.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://marktplatzr3k.noncd.db.de/sap/bc/webdynpro/sap/ZWDA_E_SUPP_REG
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Präqualifikation für Leistungen an/für Infrastrukturanlagen der Deutschen Bahn AG in der Kategorie Planung bauliche Anlagen.

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Hauptort der Ausführung:

Bundesweit.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Deutsche Bahn AG wählt im Rahmen eines Präqualifikationssystems geeignete Unternehmen für die Planung baulicher Anlagen in den Produktgruppen Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Gebäude aus.Die Eignung der Unternehmen wird für spezifizierte Planungsleistungen innerhalb dieser Produktgruppen festgestellt. Diese spezifizierten Planungsleistungen sind in den „Spezielle Verfahrensregeln Planung bauliche Anlagen“ dargestellt, siehe Internetauftritt Lieferantenportal Deutsche Bahn AG unter Lieferantenmanagement/Lieferantenqualifizierung/Downloads/Präqualifikationssysteme Beschaffung Infrastruktur/Allgemeine und spezielle Verfahrensregeln Präqualifikation Infrastruktur.

Die Leistungen sind im gesamten Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland in einem noch nicht bestimmten Wertumfang zu erbringen. Es ist zu erwarten, dass der Wertumfang in etwa dem entspricht, in dem in den letzten Jahren Leistungen dieser Art vergeben wurden. Dieser Wertumfang belief sich auf etwa 310 000 000 EUR p. a.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
Das Qualifizierungssystem wird verlängert
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Nachweis der Eignung von Unternehmen zur Ausführung der Leistungen (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und des nicht Vorliegens von Ausschlussgründen.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Eignungsfeststellung durch ein auf der Basis § 48 der Sektorenverordnung (SektVO) eingerichteten Präqualifikationssystems. Die Prüfung der Eignung findet in einem 2-stufigen Verfahren statt. Das Verfahren wird ausschließlich elektronisch geführt und mit der Selbstregistrierung der Unternehmen initiiert: Internetauftritt Lieferantenportal Deutsche Bahn AG unter Lieferantenmanagement/Lieferantenqualifizierung/Lieferantenregistrierung. Für das Verfahren gelten die jeweils aktuellen Verfahrensregeln zum Präqualifikationssystem BeschaffungInfrastruktur, eingestellt im: Internetauftritt Lieferantenportal Deutsche Bahn AG unter: Lieferantenmanagement/Lieferantenqualifizierung/Downloads/Präqualifikationssysteme Beschaffung Infrastruktur/Allgemeine und spezielle Verfahrensregeln Präqualifikation Infrastruktur. Bei positivem Prüfergebnis werden Unternehmen in einer Liste der präqualifizierten Unternehmen geführt. Das Verfahren ist kostenpflichtig.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Für das Verfahren gelten die jeweils aktuellen Verfahrensregeln zum Präqualifikationssystem BeschaffungInfrastruktur, eingestellt im: Internetauftritt Lieferantenportal Deutsche Bahn AG unter: Lieferantenmanagement/Lieferantenqualifizierung/Downloads/Präqualifikationssysteme Beschaffung Infrastruktur/Allgemeine und spezielle Verfahrensregeln Präqualifikation Infrastruktur.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2016/S 022-035820
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Bekanntmachung mit der Nummer 2016/S 022-035820 vom 2.2.2016 ist nicht mehr gültig.

Präqualifikationen aus diesem Prüfungssystem behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit. Aus dem aktuell bekanntgemachten Prüfungssystem ergeben sich im Verfahren zusätzliche Nachweise und Anforderungen. Für gültige Präqualifikationen können diese Nachweise nachgefordert und bewertet werden. Die Ergebnisse können Auswirkungen auf den weiteren Fortbestand der Präqualifikation haben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/06/2016