Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: Bundesnetzagentur
Postanschrift: Canisiusstr. 21
Ort: Mainz
NUTS-Code:
DEB35 MainzPostleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail:
ausschreibung@bnetza.deTelefon: +49 6131-183078
Fax: +49 6131-185606
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
http://www.bnetza.de I.3)KommunikationWeitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gutachten zu Elastizitäten der Nachfrage der Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Referenznummer der Bekanntmachung: 005/Z25-4
II.1.2)CPV-Code Hauptteil75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Zweck des Gutachtens ist es, die Elastizitäten der aktuell diskutierten Segmente des relevanten Marktes des SGV, SPNV und SPFV zu überprüfen und für ausgewählte Segmente die Abgrenzung und Homogenität zu validieren. Mithilfe des Gutachtens sind die Elastizitäten der Nachfrage nach Verkehrsleistungen zu ermitteln und Tabelle 1 zu befüllen. Diese Segmentierung stützt sich für den SPFV und SGV auf den Beschluss der Bundesnetzagentur zum TPS 2018. Die Segmente des SPNV beruhen auf Überlegungen des Auftraggebers und differenzieren die Segmente nach Tageszeit (Tag: 6:00-20:00 Uhr; Nacht: 20:00-6:00 Uhr) und Raum (Zentrum: 50 km im Umkreis eines Metropolbahnhofs; Umland: 50 km außerhalb eines Metropolbahnhofs).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DEA22 Bonn
Hauptort der Ausführung:
In der Regel am Sitz des Auftragnehmers mit Ausnahme der von Veranstaltungen in den Gebäuden der Bundesnetzagentur in Bonn (siehe hierzu Leistungsbeschreibung).
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Verabschiedung des ERegG und die EU-Richtlinie 2012/34/EU treiben die Harmonisierung der Eisenbahnregulierung in der EU voran. Im Einklang mit der Richtlinie hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Betreiber der Schienenwege Aufschläge zur vollständigen Deckung der Kosten für die Nutzung der Schienenwege erheben dürfen. Diese Aufschläge sollen anhand der relativen Markttragfähigkeit der verschiedenen Marktsegmente innerhalb der Verkehrsdienste des Schienengüterverkehrs (SGV) und Schienenpersonenfern- und -nahverkehrs (SPFV und SPNV) bestimmt werden.
Die DB Netz AG hat eine neue Methodik für ihr Trassenpreissystem (TPS) entwickelt. Es stützt sich auf das ökonomisch fundierte Ramsey-Boiteux-Prinzip, welches die nicht als unmittelbaren Kosten des Zugbetriebes anfallenden Kosten anhand der relativen Markttragfähigkeiten den verschiedenen Segmenten zurechnet. Um die Markttragfähigkeit der unterschiedlichen Segmente zu bestimmen, wird eine Elastizitätsbetrachtung angestellt. Die Elastizität der Nachfrage beschreibt, um wieviel Prozent sich die Nachfrage nach einem Gut (z. B. Trassenkilometer) verändert, wenn sich der Preis um x Prozent erhöht. Das bedeutet, dass Segmente mit einer niedrigen (hohen) Elastizität eine hohe (niedrige) Markttragfähigkeit haben und deshalb einen verhältnismäßig hohen (niedrigen) Anteil der Kosten des Netzbetreibers tragen würden. Die Elastizität der Nachfrage nach Trassenkilometern ist auf Grund der Datenlage und der geringen Anzahl an Marktteilnehmern schwierig bestimmbar. Da Änderungen der Trassenpreise über die Produktionskosten der Eisenbahnverkehrsunternehmen die Nachfrage der Endkunden beeinflussen, erscheint es sinnvoll, sie indirekt über die Elastizität der Nachfrage auf den folgenden Marktstufen zu berechnen. Die Elastizität der Nachfrage nach Transportleistungen der Endkunden der Eisenbahnverkehrsunternehmen würde somit indirekt die Elastizität der Nachfrage nach Trassenkilometern bestimmen.
Die DB Netz AG hat für den Entgeltantrag des Trassenpreissystems 2018 der DB Netz AG in-nerhalb des SGV und SPFV Segmente abgegrenzt, welche sie in sachlicher, verkehrsräumlicher und in zeitlicher Hinsicht als homogen ansieht. Für jedes dieser Segmente hat die DB Netz AG die Nachfrageelastizität bestimmt. Dabei stützt sie sich auf ihre eigenen Daten und verschiedene, teils veraltete Studien. Die Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, die vorgelegten Berechnungen der DB Netz AG, die Segmentierung und die statistische Validität der Resultate zu überprüfen. Hierbei sind neueste Entwicklungen des Marktes wie beispielsweise das Wachstum des Fernbusverkehrs für den Personenverkehr oder Änderungen der Güterstruktur im SGV zu berücksichtigen. Auf Grund von Rückmeldungen aus dem Markt wird vermutet, dass insbesondere beim Verkehrsdienst Schienengüterverkehr eine differenziertere Segmentierung notwendig sind, da einige SGV-Segmente im Hinblick auf die Marktverhältnisse in sich zu wenig homogen sind.
Wie oben angeführt erscheint es sinnvoll, die Endkunden der jeweiligen Segmente zur Überprüfung der Elastizitäten zu untersuchen. Neben der direkten Befragung der Endkunden können dazu auch sogenannte Stated Preference-Experimente durchgeführt werden, bei denen die Befragten sich für eine von verschiedenen hypothetischen Transportalternativen entscheiden müssen. Es ist die Zahlungsbereitschaft der Endkunden und indirekt die Elastizität der Nachfrage zu bestimmen. Es können auch andere Verfahren als der Stated Preference-Ansatz zur Bestimmung der Elastizität der Nachfrage nach Trassenkilometern in Erwägung gezogen werden.
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsEnde: 30/11/2017
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: ja
Beschreibung der Optionen:
— Optionale Unterstützungsleistung bis zu 10 PT;
— optionaler zusätzlicher Workshop;
— bis zu 100 zusätzliche Beobachtungen je Begutachtungsbereich;
siehe Angebotsanforderung.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Abgabe von Angebot erfolgt ausschließlich über die E-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitEignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche LeistungsfähigkeitEignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Siehe Leistungsbeschreibung, Bewerbungsbedingungen und Vertragsbedingungen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches PersonalVerpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder TeilnahmeanträgeTag: 20/06/2017
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des AngebotsDas Angebot muss gültig bleiben bis: 18/07/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der AngeboteTag: 20/06/2017
Ortszeit: 14:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen ArbeitsabläufenAufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:18/05/2017