Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Regierung der Oberpfalz - Bayernweite Überwachung der Ausbildungsstätten für die Weiterbildung bzw. beschleunigte Grundqualifikation im Bereich Güterkraft-, Personenverkehr im Rahmen des BKrFQG
Referenznummer der Bekanntmachung: 125/21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
.
Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Aschaffenburg, Lkr. Aschaffenburg, Lkr. Miltenberg, Lkr. Main-Spessart, Lkr. Bad Kissingen
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
.
Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
.
Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
.
- Stadt Aschaffenburg
- Landkreis Aschaffenburg
- Landkreis Miltenberg
- Landkreis Main-Spessart.
- Landkreis Bad Kissingen
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag - kann - einmalig um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Würzburg, Stadt Schweinfurt, Lkr. Würzburg, Lkr. Schweinfurt
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
NUTS-Code: DE26B Schweinfurt, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
.
Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
.
Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
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Der Bezirk dieses Loses umfasst:
.
- Stadt Würzburg
- Stadt Schweinfurt
- Landkreis Würzburg
- Landkreis Schweinfurt
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Coburg, Lkr. Rhön Grabfeld, Lkr. Haßberge, Lkr. Coburg, Lkr. Lichtenfels
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
NUTS-Code: DE267 Haßberge
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
NUTS-Code: DE24C Lichtenfels
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
.
Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
.
Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
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Der Bezirk dieses Loses umfasst:
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- Stadt Coburg
- Landkreis Rhön-Grabfeld
- Landkreis Haßberge
- Landkreis Coburg
- Landkreis Lichtenfels
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Hof, Lkr. Hof, Lkr. Kronach, Lkr. Kulmbach, Lkr. Wunsiedel
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE249 Hof, Landkreis
NUTS-Code: DE24A Kronach
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
.
Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
.
Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
.
- Stadt Hof
- Landkreis Hof
- Landkreis Kronach
- Landkreis Kulmbach
- Landkreis Wunsiedel
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Bayreuth, Stadt Weiden, Lkr. Bayreuth, Lkr. Tirschenreuth, Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab
Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE233 Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
.
Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
.
Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
.
- Stadt Bayreuth
- Stadt Weiden
- Landkreis Bayreuth
- Landkreis Tirschenreuth
- Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Bamberg, Lkr. Bamberg, Lkr. Kitzingen, Lkr. Forchheim
Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
.
Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
.
Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
.
- Stadt Bamberg
- Landkreis Bamberg
- Landkreis Kitzingen
- Landkreis Forchheim
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Ansbach, Stadt Fürth, Lkr. Neustadt a. d. Aisch, Lkr. Ansbach, Lkr. Fürth
Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
NUTS-Code: DE258 Fürth, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
.
Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
.
Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
.
- Stadt Ansbach
- Stadt Fürth
- Landkreis Neustadt a. d. Aisch
- Landkreis Ansbach
- Landkreis Fürth
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Erlangen, Stadt Nürnberg, Lkr. Erlangen-Höchstadt, Lkr. Nürnberger Land
Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
.
Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
.
Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
.
- Stadt Erlangen
- Stadt Nürnberg
- Landkreis Erlangen-Höchstadt
- Landkreis Nürnberger-Land
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Schwabach, Lkr. Roth, Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen, Lkr. Neumarkt i. d. OPf.
Los-Nr.: 9
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE25B Roth
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
.
Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
.
Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
.
- Stadt Schwabach
- Landkreis Roth
- Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
- Landkreis Neumarkt i. d. OPf.
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Amberg, Lkr. Amberg-Sulzbach, Lkr. Schwandorf, Lkr. Cham
Los-Nr.: 10
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
NUTS-Code: DE235 Cham
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
.
Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
.
Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
.
- Stadt Amberg
- Landkreis Amberg-Sulzbach
- Landkreis Schwandorf
- Landkreis Cham
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Regensburg, Stadt Straubing, Lkr. Regensburg, Lkr. Straubing-Bogen
Los-Nr.: 11
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
.
Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
.
Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
.
- Stadt Regensburg
- Stadt Straubing
- Landkreis Regensburg
- Landkreis Straubing-Bogen
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Passau, Lkr. Passau, Lkr. Regen, Lkr. Freyung-Grafenau, Lkr. Deggendorf
Los-Nr.: 12
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
NUTS-Code: DE229 Regen
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
.
Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
.
Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
.
- Stadt Passau
- Landkreis Passau
- Landkreis Regen
- Landkreis Freyung-Grafenau
- Landkreis Deggendorf
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Ingolstadt, Lkr. Donau-Ries, Lkr. Eichstätt, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen, Lkr. Kelheim
Los-Nr.: 13
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
.
Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
.
Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
.
- Stadt Ingolstadt
- Landkreis Donau-Ries
- Landkreis Eichstätt
- Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
- Landkreis Kelheim
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lkr. Dillingen a. d. Donau, Lkr. Neu-Ulm, Lkr. Günzburg, Lkr. Augsburg
Los-Nr.: 14
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
NUTS-Code: DE278 Günzburg
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
.
Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
.
Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
.
- Landkreis Dillingen a. d. Donau
- Landkreis Neu-Ulm
- Landkreis Günzburg
- Landkreis Augsburg
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Augsburg, Lkr. Aichach Friedberg, Lkr. Dachau, Lkr. Fürstenfeldbruck
Los-Nr.: 15
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
NUTS-Code: DE217 Dachau
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
.
Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
.
Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
.
- Stadt Augsburg
- Landkreis Aichach Friedberg
- Landkreis Dachau
- Landkreis Fürstenfeldbruck
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lkr. Pfaffenhofen, Lkr. Freising, Lkr. Erding, Lkr. München
Los-Nr.: 16
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
NUTS-Code: DE21B Freising
NUTS-Code: DE21A Erding
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
.
Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
.
Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
.
- Landkreis Pfaffenhofen
- Landkreis Freising
- Landkreis Erding
- Landkreis München
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Memmingen, Stadt Kempten, Lkr. Lindau, Lkr. Oberallgäu, Lkr. Unterallgäu
Los-Nr.: 17
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
.
Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
.
Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
.
- Stadt Memmingen
- Stadt Kempten
- Landkreis Lindau
- Landkreis Oberallgäu
- Landkreis Unterallgäu
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Kaufbeuren, Lkr. Ostallgäu, Lkr. Garmisch-Partenkirchen, Lkr. Weilheim-Schongau
Los-Nr.: 18
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
.
Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
.
Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
.
- Stadt Kaufbeuren
- Landkreis Ostallgäu
- Landkreis Garmisch-Partenkirchen
- Landkreis Weilheim-Schongau
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stadt München, Lkr. Bad Tölz - Wolfratshausen, Lkr. Starnberg, Lkr. Landsberg am Lech
Los-Nr.: 19
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
NUTS-Code: DE21L Starnberg
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
.
Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
.
Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
.
- Stadt München
- Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen
- Landkreis Starnberg
- Landkreis Landsberg am Lech
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Rosenheim, Lkr. Miesbach, Lkr. Rosenheim, Lkr. Ebersberg
Los-Nr.: 20
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE21F Miesbach
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
.
Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
.
Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
.
- Stadt Rosenheim
- Landkreis Miesbach
- Landkreis Rosenheim
- Landkreis Ebersberg
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lkr. Altötting, Lkr. Mühldorf am Inn, Lkr. Traunstein, Lkr. Berchtesgadener Land
Los-Nr.: 21
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE214 Altötting
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
NUTS-Code: DE21M Traunstein
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
.
Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
.
Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
.
- Landkreis Altötting
- Landkreis Mühldorf am Inn
- Landkreis Traunstein
- Landkreis Berchtesgadener Land
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Landshut, Lkr. Rottal-Inn, Lkr. Dingolfing-Landau, Lkr. Landshut
Los-Nr.: 22
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).
.
Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
.
Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.
.
Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.
.
Der Bezirk dieses Loses umfasst:
.
- Stadt Landshut
- Landkreis Rottal-Inn
- Landkreis Dingolfing-Landau
- Landkreis Landshut
II.2.5)ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen BeschaffungssystemsBeginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben