Aufgrund eines technischen Fehlers werden die URLs in den elektronischen Formularen nicht korrekt angezeigt. Wir arbeiten an einer Lösung. Vorerst empfehlen wir Ihnen, das Komma oder andere Sonderzeichen, die fälschlicherweise am Ende der URL erscheinen, zu löschen. Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.

Dienstleistungen - 198641-2023

04/04/2023    S67

Deutschland-Regensburg: Kontroll- und Überwachungsleistungen

2023/S 067-198641

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertr. d. d. Regierung der Oberpfalz
Postanschrift: Emmeramsplatz 8
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail: vergabe@prof-rauch-baurecht.de
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHY6KH6/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
Postanschrift: Hoppestraße 7
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabeabteilung
E-Mail: vergabe@prof-rauch-baurecht.de
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://prof-rauch-baurecht.de/kanzlei.html
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHY6KH6
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Regierung der Oberpfalz - Bayernweite Überwachung der Ausbildungsstätten für die Weiterbildung bzw. beschleunigte Grundqualifikation im Bereich Güterkraft-, Personenverkehr im Rahmen des BKrFQG

Referenznummer der Bekanntmachung: 125/21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).

.

Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Aschaffenburg, Lkr. Aschaffenburg, Lkr. Miltenberg, Lkr. Main-Spessart, Lkr. Bad Kissingen

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).

.

Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.

.

Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.

.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.

.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

.

- Stadt Aschaffenburg

- Landkreis Aschaffenburg

- Landkreis Miltenberg

- Landkreis Main-Spessart.

- Landkreis Bad Kissingen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag - kann - einmalig um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Würzburg, Stadt Schweinfurt, Lkr. Würzburg, Lkr. Schweinfurt

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
NUTS-Code: DE26B Schweinfurt, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).

.

Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.

.

Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.

.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.

.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

.

- Stadt Würzburg

- Stadt Schweinfurt

- Landkreis Würzburg

- Landkreis Schweinfurt

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Coburg, Lkr. Rhön Grabfeld, Lkr. Haßberge, Lkr. Coburg, Lkr. Lichtenfels

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
NUTS-Code: DE267 Haßberge
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
NUTS-Code: DE24C Lichtenfels
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).

.

Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.

.

Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.

.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.

.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

.

- Stadt Coburg

- Landkreis Rhön-Grabfeld

- Landkreis Haßberge

- Landkreis Coburg

- Landkreis Lichtenfels

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Hof, Lkr. Hof, Lkr. Kronach, Lkr. Kulmbach, Lkr. Wunsiedel

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE249 Hof, Landkreis
NUTS-Code: DE24A Kronach
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).

.

Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.

.

Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.

.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.

.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

.

- Stadt Hof

- Landkreis Hof

- Landkreis Kronach

- Landkreis Kulmbach

- Landkreis Wunsiedel

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Bayreuth, Stadt Weiden, Lkr. Bayreuth, Lkr. Tirschenreuth, Lkr. Neustadt a. d. Waldnaab

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE233 Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).

.

Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.

.

Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.

.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.

.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

.

- Stadt Bayreuth

- Stadt Weiden

- Landkreis Bayreuth

- Landkreis Tirschenreuth

- Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Bamberg, Lkr. Bamberg, Lkr. Kitzingen, Lkr. Forchheim

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).

.

Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.

.

Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.

.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.

.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

.

- Stadt Bamberg

- Landkreis Bamberg

- Landkreis Kitzingen

- Landkreis Forchheim

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Ansbach, Stadt Fürth, Lkr. Neustadt a. d. Aisch, Lkr. Ansbach, Lkr. Fürth

Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
NUTS-Code: DE258 Fürth, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).

.

Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.

.

Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.

.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.

.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

.

- Stadt Ansbach

- Stadt Fürth

- Landkreis Neustadt a. d. Aisch

- Landkreis Ansbach

- Landkreis Fürth

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Erlangen, Stadt Nürnberg, Lkr. Erlangen-Höchstadt, Lkr. Nürnberger Land

Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).

.

Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.

.

Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.

.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.

.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

.

- Stadt Erlangen

- Stadt Nürnberg

- Landkreis Erlangen-Höchstadt

- Landkreis Nürnberger-Land

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Schwabach, Lkr. Roth, Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen, Lkr. Neumarkt i. d. OPf.

Los-Nr.: 9
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE25B Roth
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).

.

Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.

.

Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.

.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.

.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

.

- Stadt Schwabach

- Landkreis Roth

- Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

- Landkreis Neumarkt i. d. OPf.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Amberg, Lkr. Amberg-Sulzbach, Lkr. Schwandorf, Lkr. Cham

Los-Nr.: 10
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
NUTS-Code: DE235 Cham
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).

.

Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.

.

Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.

.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.

.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

.

- Stadt Amberg

- Landkreis Amberg-Sulzbach

- Landkreis Schwandorf

- Landkreis Cham

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Regensburg, Stadt Straubing, Lkr. Regensburg, Lkr. Straubing-Bogen

Los-Nr.: 11
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).

.

Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.

.

Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.

.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.

.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

.

- Stadt Regensburg

- Stadt Straubing

- Landkreis Regensburg

- Landkreis Straubing-Bogen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Passau, Lkr. Passau, Lkr. Regen, Lkr. Freyung-Grafenau, Lkr. Deggendorf

Los-Nr.: 12
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
NUTS-Code: DE229 Regen
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).

.

Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.

.

Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.

.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.

.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

.

- Stadt Passau

- Landkreis Passau

- Landkreis Regen

- Landkreis Freyung-Grafenau

- Landkreis Deggendorf

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Ingolstadt, Lkr. Donau-Ries, Lkr. Eichstätt, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen, Lkr. Kelheim

Los-Nr.: 13
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).

.

Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.

.

Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.

.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.

.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

.

- Stadt Ingolstadt

- Landkreis Donau-Ries

- Landkreis Eichstätt

- Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

- Landkreis Kelheim

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lkr. Dillingen a. d. Donau, Lkr. Neu-Ulm, Lkr. Günzburg, Lkr. Augsburg

Los-Nr.: 14
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
NUTS-Code: DE278 Günzburg
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).

.

Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.

.

Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.

.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.

.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

.

- Landkreis Dillingen a. d. Donau

- Landkreis Neu-Ulm

- Landkreis Günzburg

- Landkreis Augsburg

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Augsburg, Lkr. Aichach Friedberg, Lkr. Dachau, Lkr. Fürstenfeldbruck

Los-Nr.: 15
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
NUTS-Code: DE217 Dachau
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).

.

Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.

.

Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.

.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.

.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

.

- Stadt Augsburg

- Landkreis Aichach Friedberg

- Landkreis Dachau

- Landkreis Fürstenfeldbruck

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lkr. Pfaffenhofen, Lkr. Freising, Lkr. Erding, Lkr. München

Los-Nr.: 16
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
NUTS-Code: DE21B Freising
NUTS-Code: DE21A Erding
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).

.

Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.

.

Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.

.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.

.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

.

- Landkreis Pfaffenhofen

- Landkreis Freising

- Landkreis Erding

- Landkreis München

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Memmingen, Stadt Kempten, Lkr. Lindau, Lkr. Oberallgäu, Lkr. Unterallgäu

Los-Nr.: 17
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).

.

Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.

.

Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.

.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.

.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

.

- Stadt Memmingen

- Stadt Kempten

- Landkreis Lindau

- Landkreis Oberallgäu

- Landkreis Unterallgäu

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Kaufbeuren, Lkr. Ostallgäu, Lkr. Garmisch-Partenkirchen, Lkr. Weilheim-Schongau

Los-Nr.: 18
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).

.

Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.

.

Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.

.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.

.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

.

- Stadt Kaufbeuren

- Landkreis Ostallgäu

- Landkreis Garmisch-Partenkirchen

- Landkreis Weilheim-Schongau

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt München, Lkr. Bad Tölz - Wolfratshausen, Lkr. Starnberg, Lkr. Landsberg am Lech

Los-Nr.: 19
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
NUTS-Code: DE21L Starnberg
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).

.

Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.

.

Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.

.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.

.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

.

- Stadt München

- Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen

- Landkreis Starnberg

- Landkreis Landsberg am Lech

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Rosenheim, Lkr. Miesbach, Lkr. Rosenheim, Lkr. Ebersberg

Los-Nr.: 20
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE21F Miesbach
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).

.

Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.

.

Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.

.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.

.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

.

- Stadt Rosenheim

- Landkreis Miesbach

- Landkreis Rosenheim

- Landkreis Ebersberg

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lkr. Altötting, Lkr. Mühldorf am Inn, Lkr. Traunstein, Lkr. Berchtesgadener Land

Los-Nr.: 21
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE214 Altötting
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
NUTS-Code: DE21M Traunstein
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).

.

Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.

.

Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.

.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.

.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

.

- Landkreis Altötting

- Landkreis Mühldorf am Inn

- Landkreis Traunstein

- Landkreis Berchtesgadener Land

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Landshut, Lkr. Rottal-Inn, Lkr. Dingolfing-Landau, Lkr. Landshut

Los-Nr.: 22
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75111000 Dienstleistungen der Exekutive und Legislative
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Ein Einsatz außerhalb des Losbezirks ist im Einzelfall möglich.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) und der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG).

.

Die Regierung der Oberpfalz ist die nach Landesrecht bayernweit zuständige Behörde für die Überwachung der Ausbildungsstätten zum Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG) sowie der Weiterbildung (§ 5 BKrFQG) gemäß § 11 des Gesetzes über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer/-innen bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr. Gemäß § 11 Abs. 2 BKrFQG kann sich die nach Landesrecht zuständige Behörde zur Durchführung der Überwachung geeigneter Personen oder Stellen bedienen. Die Beauftragung von für die Überwachung geeigneten Personen ist Gegenstand dieser Ausschreibung.

.

Die Überprüfung der Ausbildungsstätten vor Ort hat mindestens alle zwei Jahre zu erfolgen. Diese Frist kann von der Regierung der Oberpfalz auf vier Jahre verlängert werden, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Hinsichtlich der Überwachungstätigkeit anerkannter Ausbildungsstätten wird auf § 11 BKrFQG verwiesen.

.

Die Überwachungsleistungen werden als Rahmenvertrag losweise vergeben. Auf eine bestimmte Anzahl von Überwachungsleistungen pro Jahr besteht kein Anspruch. Es wurde eine losweise Aufteilung (22 Lose) des Gebiets des Freistaates Bayern vorgenommen. Jede/r Bewerber/-in kann sich für ein oder auch zwei Lose bewerben. Jede/r Überwacher/-in soll in der Regel im Bezirk seines/seiner Loses/Lose tätig werden. Die primäre Zuständigkeit bezieht sich auf den örtlichen Bezirk des Loses/der Lose.

.

Der Bezirk dieses Loses umfasst:

.

- Stadt Landshut

- Landkreis Rottal-Inn

- Landkreis Dingolfing-Landau

- Landkreis Landshut

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2023
Ende: 30/06/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag - kann - 1 x um 1 Jahr verlängert werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Nur natürliche Personen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Für die Lose 1 bis 22 gilt:

.

Nach § 11 Abs. 2 BKrFQG hat die Überwachung durch "geeignete" Personen oder Stellen zu erfolgen.

.

"Geeignete" Personen in diesem Sinne sind nach Auslegung von § 11 Abs. 2 BKrFQG durch die Vergabestelle:

.

- Kraftverkehrsmeister/innen

- Fahrlehrer/innen CE und / oder DE

- Inhaber/innen einer Fahrschulerlaubnis Klasse CE und / oder DE

- Ausbildende Personen an einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und / oder die Weiterbildung im Bereich des Güter- oder Personenkraftverkehrs mit der Befähigung, die Kenntnisbereiche 1, 2 und 3 der Anlage 1 zur BKrFQV zu unterrichten

- Personen mit Berufserfahrung im Bereich des Berufskraftfahrwesens

- Fahrschulüberwachungsperson

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestvoraussetzung für die Eignung einer bewerbenden Person ist die Erfüllung jedenfalls einer der vorgenannten Eignungskriterien.

.

Weitere Mindestvoraussetzung für die Eignung der bewerbenden Person ist, dass das Führungszeugnis und/oder das Fahreignungsregister (jeweils nicht älter als 3 Monate) keine Eintragungen enthält, die zur Beurteilung führen, dass die bewerbende Person als Überwachungsperson für die Ausbildungsstätten im Bereich des Güter- oder Personenkraftverkehrs ungeeignet ist.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

siehe Vergabeunterlagen

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 22
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/05/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/05/2023
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren

- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder

- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder

- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.

.

Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:

Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.

.

Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.

.

Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.

.

DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.

.

Das Formular "Stammdaten" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.

.

Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Stammdaten" handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieses gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Antrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.

.

Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.

.

Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).

Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6KH6

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) ...

.

§ 160 GWB Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist UNZULÄSSIG, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.

§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/03/2023