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Dienstleistungen - 203922-2016

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15/06/2016    S114

Deutschland-Berlin: Baustellenüberwachung

2016/S 114-203922

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Versorgungssektoren

Richtlinie 2004/17/EG

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung: DB Engineering & Consulting GmbH (Bukr R0)
Postanschrift: Torgauerstraße 14
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG vertreten durch Beschaffung Infrastruktur, Region Südost (FS.EI-SO), Salomonsraße 21, 04103 Leipzig
Zu Händen von: Winzer, Anke
E-Mail: anke.winzer@deutschebahn.com
Telefon: +49 3412342292
Fax: +49 3412342399

I.2)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste
I.3)Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Ausbau und Elektrifizierung Knappenrode-Horka-Grenze D/PL Bauabschnitt 2.2, Lohsa (e) – Niesky (a), Bauüberwacher Bahn Fahrbahn.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Ausbau und Elektrifizierung Knappenrode-Horka-Grenze D/PL Bauabschnitt 2.2, Lohsa (e) – Niesky (a), Bauüberwacher Bahn Fahrbahn (siehe II.2.1)).
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

71521000 Baustellenüberwachung

II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
Wert: 1 EUR
ohne MwSt

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber:
16FEI20807
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags

regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Bekanntmachungsnummer im ABl: 2016/S 008-010636 vom 13.1.2016

Auftragsbekanntmachung

Bekanntmachungsnummer im ABl: 2016/S 070-123215 vom 9.4.2016

Abschnitt V: Auftragsvergabe

V.1)Auftragsvergabe und Auftragswert
Auftrags-Nr: 1
V.1.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
9.6.2016
V.1.2)Angaben zu den Angeboten
V.1.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Offizielle Bezeichnung: Plabis Projektmanagement GmbH & Co. KG
Postanschrift: Am Baltenring 41
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12621
Land: Deutschland

V.1.4)Angaben zum Auftragswert
V.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.1.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
VI.2)Zusätzliche Angaben:
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland

VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10.6.2016