Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH, nachfolgend AG genannt) ist die zentrale Beschaffungsstelle für die Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein. Ferner haben alle sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung die Möglichkeit, sich der GMSH als Beschaffungsstelle zu bedienen. Unter „sonstigen Trägern der öffentlichen Verwaltung“ sind zu verstehen:
• Gemeinden, Kreise, Ämter und kommunalen Einrichtungen
• die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit sowie rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und
• natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht rechtsfähige Vereinigungen soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausüben.
Mit dieser Ausschreibung sucht der AG leistungsfähige und zuverlässige Partner (nachfolgend Bieter genannt), die die Anforderungen einer modernen Landesverwaltung erfüllen und im Laufe dieses Vertrages an einer stetigen Weiterentwicklung mitarbeiten.
Das Land Schleswig-Holstein hat ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz erlassen. Dieses beinhaltet u. a. die Schonung von Ressourcen, Reduzierung von Abfallmengen, Stärkung der Kreislaufwirtschaft, Einsparung von Energie und Reduzierung des CO2 Ausstoßes.
Als zentrale Beschaffungsstelle ist der AG verpflichtet, besonders umweltverträglich und nachhaltig zu beschaffen.
.
Es sind sicherheitstechnische Prüfungen der ortsveränderlichen (230 + 400 Volt) elektrischen Betriebsmittel nach DIN VDE 0702 und ortsfester Geräte und Maschinen nach DIN VDE 0105-100/A1, DIN VDE 0113, DIN VDE 0100 Teil 200, 410, 430, 510, 540 und 600 sowie DIN VDE 0404 und 0413 durchzuführen.
.
Die Prüfungen werden gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 nach den jeweils gültigen Vorschriften und Normen sowie den Qualitätssicherungsrichtlinien durchgeführt.
Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ § 5 DGUV Vorschrift 3/4 BetrSichV ist die Dienststelle verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen der ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel zu sorgen.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt werden, oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind z. B.:
Drucker, Monitore, Ladegeräte, Netzteile, Tischlampen, PC/Computer, Kaffeemaschinen, Steckdosenverlängerungen, Mehrfachsteckdosen, Kabeltrommeln, usw.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme (außer es wird der Dienststelle durch den Hersteller oder Errichter bestätigt, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind), nach Instandsetzungen, vor Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
Ortsfeste Geräte und Maschinen sind fest verbaute oder massive Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Ihre Größe, Gewicht und Installation verhindern ein Bewegen. Zu den ortsfesten Geräten und Maschinen zählen z.B.:
• Elektroherde
• verbaute Kühlschränke
• Klimaanlagen
• Pressen
• Stanzen
• Schweißautomaten
• Drehbänke
In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs.1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3/4 sind Richtwerte für Prüffristen genannt, die bei normalen Betriebs- und Umgebungsbedingungen gelten. Die Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und ortsfeste Geräte und Maschinen sind abhängig von den verschiedenen Arbeitsbereichen.
Die Dienststelle hat die Organisations-, Auswahl- und Aufsichtsverantwortung.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen hat der Bieter.
Für diese Rahmenvereinbarungen gilt der folgende Höchstwert für die zu erbringende Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
- Höchstmenge: 240.000 Prüfungen
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.