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Dienstleistungen - 204667-2019

02/05/2019    S85

Deutschland-Konstanz: Gasversorgung

2019/S 085-204667

Konzessionsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Konstanz
Postanschrift: Kanzleistraße 13/15
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78462
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kämmerei, Herr Erich Bernhard
E-Mail: Erich.Bernhard@konstanz.de
Telefon: +49 7531900-333
Fax: +49 7531900-315
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.konstanz.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet gehören.

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65210000 Gasversorgung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Konstanz gibt gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass die Konzessionsvereinbarung zwischen der Stadt Konstanz und den Stadtwerken Konstanz GmbH (Eigengesellschaft der Stadt Konstanz) über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen die zum Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Konstanz gehören, am 16.5.2021 endet.

Die Stadt Konstanz beabsichtigt, einen neuen Gaskonzessionsvertrag für das Konzessionsgebiet mit einer maximalen Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen sind aufgefordert, bis zum 30.8.2019, 11.00 Uhr, ihr Interesse bei der Kontaktstelle der Stadt schriftlich (Übermittlung per Telefax genügt; E-Mail genügt nicht) zu bekunden. Nach Ablauf des genannten Termins eingehende Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 140 000 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Hauptort der Ausführung:

Stadt Konstanz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Konzessionär wird durch den Abschluss des Gaskonzessionsvertrages verpflichtet, das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in der Stadt Konstanz zu übernehmen (vgl. § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG) und gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und den Vorgaben des Gaskonzessionsvertrages zu betreiben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 140 000 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 240
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

§ 46 Abs. 3. S. 2 EnWG sieht eine Veröffentlichung im EU-Amtsblatt nur vor, wenn mehr als 100 000 Kunden an das Versorgungsnetz angeschlossen sind. Allerdings ist in der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt, ob Energiekonzessionsverträge i.S.d. § 46 Abs. 2 S. 1 EnWG in den Anwendungsbereich der RL 2014/23/EU fallen. Daher wird vorsorglich eine EU-weite Bekanntmachung veranlasst.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

a) Der Bieter muss bei bestehender Registerpflicht im maßgeblichen Register eingetragen sein. Er hat hierzu einen aktuellen Registerauszug (nicht älter als 3 Monate, gerechnet ab Datum der Bekanntmachung) vorzulegen.

b) Die Aufnahme des Netzbetriebs setzt gemäß § 4 Abs. 1 EnWG eine Netzbetriebsgenehmigung voraus. Diese muss im Rahmen des Vergabeverfahrens noch nicht vorgelegt werden. Der Bieter muss aber nachweisen, dass er die Voraussetzungen für den Erhalt der Genehmigung spätestens im Zeitpunkt der Netzübernahme gesichert erfüllen wird. Hierzu hat er vorzulegen:

Aa) Eigenerklärung dazu, inwiefern Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 GWB vorliegen, und — bei Vorliegen von Ausschlussgründen — auch dazu, inwiefern Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB getroffen wurden.

Bb) Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß Nr. III.1.2 (siehe unten) und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß Nr. III.1.3 (siehe unten).

Sämtliche Nachweise müssen noch nicht mit der Interessenbekundung, sondern erst mit der Abgabe des ersten Angebots vorgelegt werden. Die Eignungsprüfung findet erst im Rahmen der Angebotsprüfung statt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

Der Bieter hat vorzulegen:

a) Eine substantiierte Darstellung, mit welchem Kapitalbedarf der Bieter für die Bewirtschaftung des Gasnetzes (einschließlich Betrieb, Instandhaltung, Erneuerung, Erweiterung) im Konzessionsgebiet während der Vertragslaufzeit rechnet und wie er den Kapitalbedarf zu decken beabsichtigt.

b) Soweit vorhandene Eigenmittel genutzt werden sollen: Geeigneter Beleg zum Vorliegen der Eigenmittel (z.B. Bankauszug).

c) Soweit Fremdkapital genutzt werden soll: Geeigneter Nachweis zur Finanzierungsbereitschaft der Fremdkapitalgeber (z.B. verbindliche Bankerklärung).

d) Soweit eine Eigenkapitalerhöhung geplant ist: Geeigneter Beleg zur Finanzierungsbereitschaft der Eigenkapitalgeber (z.B. verbindliche Erklärung der Eigenkapitalgeber).

Die Nachweise müssen noch nicht mit der Interessenbekundung, sondern erst im Zuge der Angebotsabgabe vorgelegt werden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

Der Bieter hat alternativ einen der folgenden Nachweise vorzulegen:

a) Angabe einer geeigneten Referenz, wonach der Bieter in den letzten 3 Kalenderjahren (2016-2018) durchgehend ein Gasverteilernetz mit mindestens 8.000 Ausspeisepunkten (alle Druckstufen) ordnungsgemäß betrieben hat. Der Bieter hat das Gemeindegebiet anzugeben und einen Ansprechpartner bei der Gemeinde zu benennen, den die Vergabestelle kontaktieren kann. Oder:

b) Sofern der Bieter keine geeignete Referenz angeben kann, hat er folgende Angaben zu machen und Belege vorzulegen:

Aa) Angaben

— Geplante Organisationsstruktur und Übersicht des tätig werdenden Personals mit Angabe der jeweiligen Qualifikationen, bei Einbeziehung Dritter in den Netzbetrieb (z. B. Verpachtung, Betriebsführung) auch für diese,

— Wesentliche technischen Ausrüstung zum Betrieb des Netzes,

— Darstellung dazu, wie die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik gewährleistet wird (z. B. Vorlage einer TSM-Bestätigung gemäß DVGW Arbeitsblatt G 1000),

— Darstellung des Risikomanagements für den Netzbetrieb (Störungsüberwachung, Störungsbehebung)

Bb) Belege

— Eigenerklärung dazu, über welche angegebenen Ressourcen der Bieter selbst verfügt,

— Soweit der Bieter auf Kapazitäten anderer Unternehmen zurückgreifen will (vgl. § 25 Abs. 3 KonzVgV): verbindliche Verpflichtungserklärung der Unternehmen gegenüber der Vergabestelle, wonach sie dem Bieter die erforderlichen Mittel während der gesamten Konzessionslaufzeit zur Verfügung stellen werden (vgl. § 26 Abs. 3 KonzVgV).

Die Nachweise müssen noch nicht mit der Interessenbekundung, sondern erst im Zuge der Angebotsabgabe vorgelegt werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der Angebote
Tag: 30/08/2019
Ortszeit: 11:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

Spätestens 2 Jahre vor Auslaufen des Konzessionsvertrags, vgl. § 46 Abs. 3 EnWG.

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Im Konzessionsgebiet leben ca. 86.000 Einwohner.

Die Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes nach § 46a EnWG werden von der Kontaktstelle nach Eingang einer vom potenziell interessierten Unternehmen unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung an dieses Unternehmen versendet werden.

Die Vertraulichkeitsvereinbarung steht auf der Homepage der Stadt Konstanz unter dem folgenden Link zum Download zur Verfügung: https://www.konstanz.de/start/service/ausschreibungen.html

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landgericht Mannheim
Postanschrift: A1, 1
Ort: Mannheim
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@lgmannheim.justiz.bwl.de
Telefon: +49 621292-0
Fax: +49 621292-1314
Internet-Adresse: www.landgericht-mannheim.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landgericht Mannheim
Postanschrift: A1, 1
Ort: Mannheim
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@lgmannheim.justiz.bwl.de
Telefon: +49 621292-0
Fax: +49 621292-1314
Internet-Adresse: www.landgericht-mannheim.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 47 Abs. 1 Satz 1 EnWG kann jedes beteiligte Unternehmen eine Rechtsverletzung durch Nichtbeachtung der Grundsätze eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens nach § 46 Abs. 1 bis 4 EnWG nur geltend machen, soweit es diese nach Maßgabe von § 47 Abs. 2 EnWG gerügt hat. Die Rüge ist in Textform gegenüber der Stadt zu erklären und zu begründen.

Rechtsverletzungen, die aufgrund einer Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 EnWG erkennbar sind, sind innerhalb der Frist zur Interessenbekundung nach § 46 Abs. 4 Satz 4 EnWG zu rügen.

Rechtsverletzungen, die aus der Mitteilung der Kriterien und deren Gewichtung nach § 46 Abs. 4 Satz 4 EnWG erkennbar sind, sind innerhalb von 15 Kalendertagen ab deren Zugang zu rügen.

Rechtsverletzungen im Rahmen der Auswahlentscheidung, die aus der Bieterinformation nach § 46 Absatz 5 Satz 1 EnWG erkennbar sind, sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab deren Zugang zu rügen.

Erfolgt eine Akteneinsicht nach § 47 Abs. 3 EnWG, beginnt die Frist nach § 47 Abs. 2 Satz 3 EnWG für den Antragsteller erneut ab dem ersten Tag, an dem die Stadt die Akten zur Einsichtnahme bereitgestellt hat. Zur Vorbereitung einer Rüge nach § 47 Abs. 2 Satz 3 EnWG hat die Stadt jedem beteiligten Unternehmen auf Antrag Einsicht in die Akten zu gewähren und auf dessen Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften zu erteilen. Der Antrag auf Akteneinsicht ist in Textform innerhalb einer Woche ab Zugang der Bieterinformation nach § 46 Abs. 5 Satz 1 EnWG zu stellen. Gem. § 47 Abs. 5 EnWG können beteiligte Unternehmen gerügte Rechtsverletzungen, denen die Stadt nicht abhilft, nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Zugang der Nichtabhilfeentscheidung der Stadt nach § 47 Abs. 4 EnWG vor den ordentlichen Gerichten geltend machen. Es gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ein Verfügungsgrund braucht nicht glaubhaft gemacht zu werden.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Landgericht Mannheim
Postanschrift: A1, 1
Ort: Mannheim
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@lgmannheim.justiz.bwl.de
Telefon: +49 621292-0
Fax: +49 621292-1314
Internet-Adresse: www.landgericht-mannheim.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/04/2019