Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Der Bieter hat alternativ einen der folgenden Nachweise vorzulegen:
a) Angabe einer geeigneten Referenz, wonach der Bieter in den letzten 3 Kalenderjahren (2016-2018) durchgehend ein Gasverteilernetz mit mindestens 8.000 Ausspeisepunkten (alle Druckstufen) ordnungsgemäß betrieben hat. Der Bieter hat das Gemeindegebiet anzugeben und einen Ansprechpartner bei der Gemeinde zu benennen, den die Vergabestelle kontaktieren kann. Oder:
b) Sofern der Bieter keine geeignete Referenz angeben kann, hat er folgende Angaben zu machen und Belege vorzulegen:
Aa) Angaben
— Geplante Organisationsstruktur und Übersicht des tätig werdenden Personals mit Angabe der jeweiligen Qualifikationen, bei Einbeziehung Dritter in den Netzbetrieb (z. B. Verpachtung, Betriebsführung) auch für diese,
— Wesentliche technischen Ausrüstung zum Betrieb des Netzes,
— Darstellung dazu, wie die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik gewährleistet wird (z. B. Vorlage einer TSM-Bestätigung gemäß DVGW Arbeitsblatt G 1000),
— Darstellung des Risikomanagements für den Netzbetrieb (Störungsüberwachung, Störungsbehebung)
Bb) Belege
— Eigenerklärung dazu, über welche angegebenen Ressourcen der Bieter selbst verfügt,
— Soweit der Bieter auf Kapazitäten anderer Unternehmen zurückgreifen will (vgl. § 25 Abs. 3 KonzVgV): verbindliche Verpflichtungserklärung der Unternehmen gegenüber der Vergabestelle, wonach sie dem Bieter die erforderlichen Mittel während der gesamten Konzessionslaufzeit zur Verfügung stellen werden (vgl. § 26 Abs. 3 KonzVgV).
Die Nachweise müssen noch nicht mit der Interessenbekundung, sondern erst im Zuge der Angebotsabgabe vorgelegt werden.