Bewerber haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung den ausgefüllten Teilnahmeantrag, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden Angaben vorzulegen:
— 1 Referenz über durch den Bewerber in den letzten höchstens 2 Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen,
— Angaben zur Selbstdarstellung des Unternehmens mit folgenden Informationen:
—— Struktur (Unternehmensform, Eigentumsverhältnisse, Geschäftsführung, Gründungsjahr etc.),
—— Arbeitsweise (Hauptgeschäftsfeld),
—— Mitarbeiterzahl (Festangestellte, temporäre Aushilfen),
—— Niederlassungen (Zentrale, Betriebsstätten).
Sonstige Unterlagen:
— Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (sofern zutreffend),
— Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (sofern zutreffend).
Folgende Sonstige Nachweise/Angaben bzw. Unterlagen brauchen nicht mit dem Angebot eingereicht zu werden, sind jedoch auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,
— Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen.
Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.