Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung. Die anderslautende Angabe unter I.2 beruht ausschließlich darauf, dass das verwendete Onlineformular zwingend diese Angabe erfordert, möchte man bei mehreren zuständigen Behörden mehrere Abschnitte I.1. erstellen. Eine andere und zutreffende Angabe ist im Onlineformular auf Nachfrage beim TED Helpdesk nicht möglich. Für den gegenständlichen Auftrag wird es 4 Auftraggeber geben, welche jeweils für ihr Gebiet Vertragspartner werden. Gegebenenfalls kommt mit der Wojewodschaft Westpommern noch ein weiterer Auftraggeber hinzu.
Die Beschaffung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages erfolgt im Wege eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 131 Abs. 1 Satz 1 GWB in Form eines Offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV.
Die Linien RE9 und RB66 sollen bis Szczecin Gl.verkehren. Darüber hinaus sollen die Verkehre auf polnischem Territorium weiterentwickelt werden.
Abhängig von der Entwicklung der betriebsplanerischen Rahmenbedingungen behalten es sich die Aufgabenträger vor, für die Leistungen der RE9 und der RB66 ein separates Ausschreibungsverfahren durchzuführen.
Die Auftraggeber planen derzeit:
a) das Risiko der Wiederverwendung von Neufahrzeugen nach Ablauf des Verkehrsvertrags unter bestimmten Voraussetzungen zu übernehmen; (Wiedereinsatzgarantie)
b) Maßnahmen zur Reduzierung des Ausstoßes von Kohlendioxid (CO2), Schadstoffen und Lärm bei der Wertung der Angebote zu berücksichtigen.
Mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gemäß Art. 7 Abs. 2 Unterabs. 1 der Verordnung 1370/2007 begründen die Auftraggeber keine rechtliche Bindung.