Dienstleistungen - 217254-2020

11/05/2020    S91

Deutschland-Berlin: Gutachterische Tätigkeit

2020/S 091-217254

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch Tegel Projekt GmbH
Postanschrift: Lietzenburger Str. 107
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@igecon.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/126474
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Berlin TXL – The Urban Tech Republic, Schumacher Quartier und Landschaftspark Fachliche Begleitung undBauüberwachung im Zusammenhang mit §7 SprengG

Referenznummer der Bekanntmachung: 002_008_03_0002_0001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71319000 Gutachterische Tätigkeit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Tegel Projekt GmbH entwickelt im Auftrag des Landes Berlin die Flächen des ehemaligen Flughafens Tegel zu einem Industrie- und Forschungspark für urbane Technologien, Berlin TXL – The Urban Tech Republic, und einem smarten Wohnquartier, dem Schumacher Quartier.

In diesem Zusammenhang werden Gutachten der Immobilienbewertung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zur „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ benötigt.

Die Wertermittlung erfolgt nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB), den Bestimmungen der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und den zugehörigen Wertermittlungsrichtlinien bzw. den aktuellen Verordnungen und Richtlinien in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Der Auftragnehmer muss über den Nachweis als ö. b. u. v Sachverständiger „Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke" verfügen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Tegel Projekt GmbH entwickelt im Auftrag des Landes Berlin die Flächen des ehemaligen Flughafens Tegel zu einem Industrie- und Forschungspark für urbane Technologien, Berlin TXL – The Urban Tech Republic, und einem smarten Wohnquartier, dem Schumacher Quartier.

Spätestens ein halbes Jahr nach Eröffnung des neuen internationalen Flughafens BER wird der Flughafen Berlin-Tegel endgültig geschlossen. Auf dem Areal entstehen dann in den folgenden Jahren der Forschungs- und Industriepark für urbane Technologien, Berlin TXL – The Urban Tech Republic, und ein Wohnquartier mit mindestens 5 000 Wohnungen, Berlin TXL – Schumacher Quartier.

In diesem Zusammenhang werden Gutachten der Immobilienbewertung für ca. 40 bebaute und 93 unbebaute Grundstücke durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zur „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ benötigt.

Bei dem Bewertungsobjekt handelt sich um eine oder mehrere Teilflächen, bebaute und unbebaute Flächen jedes erdenklichen Zuschnitts, die sich im Projektgebiet Berlin TXL befinden. Ein entsprechender Plan ist zur Orientierung beigefügt. Jedes Bewertungsobjekt wird vor Auftragserteilung vom Auftraggeber konkret definiert.

Die Wertermittlung erfolgt nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB), den Bestimmungen der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und den zugehörigen Wertermittlungsrichtlinien bzw. den aktuellen Verordnungen und Richtlinien in ihrer jeweils geltenden Fassung. Die Wahl des geeigneten Wertermittlungsverfahrens obliegt dem Gutachter in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Wesentlicher Zweck der Wertermittlung ist die Vermarktung von bebauten und unbebauten Flächen im Wege der Vermietung und der Vergabe im Wege des Erbbaurechts.

Darüber hinaus kann sich die Wertermittlung auch auf die Herleitung einer marktgerechten Miete etwa auf Basis eines Mietwertgutachtens beziehen. Ebenso sind bereits vorhandene Gutachten bei Bedarf zu prüfen, zu plausibilisieren und/ oder zu aktualisieren. Die für das Bewertungsobjekt relevanten Erbbauzinsen sind bei Bedarf herzuleiten bzw. zu plausibilisieren.

Weitergehende Informationen sind der ausführlichen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Formale Eigenerklärung (Formblatt Wirt-124) folgenden Inhalts (auf Verlangen sind geeignete Nachweise vorzulegen):

a) Ich/Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen,

b) Ich/Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 –4 GWB vorliegen,

c) Ich/Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vorliegen,

d) Ich/Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 98 c des Aufenthaltsgesetzes vorliegen,

e) Ich/Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 19 des Mindestlohngesetzes vorliegen,

f) Ich/Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vorliegen,

g) Ich/Wir erklären, dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hierfür besteht, vorliegt.

2. Erklärung Vertraulichkeit (Anlage Eignungsformblatt),

3. Erklärung Datenschutz (Anlage Eignungsformblatt),

4. Erklärung Besondere Vertragsbedingungen und Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindestentgelt, Sozialversicherung (Formblatt Wirt-214),

5. Erklärung Frauenförderung (Formblatt Wirt-2141),

6. Erklärung Schutzklausel (Formblatt Wirt-2142),

7. Erklärung Bewerbergemeinschaft (sofern relevant)(Formblatt Wirt-236),

8. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmer (sofern relevant)(Formblatt Wirt-236),

9. Erklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleihe (sofern relevant)(Formblatt-235),

10. Eigenerklärung zur Antikorruptionsrichtlinie der Tegel Projekt GmbH (Eignungsformblatt),

11. Sonstiges: Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen. Der Bewerber bzw. die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft (einschließlich eventueller Drittunternehmer) dürfen weder einen Eintrag im Gewerbezentralregister noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Des Weiteren dürfen die Bewerber bzw. Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nicht durch das Land Berlin wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen sein.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Erklärung über den Gesamtumsatz jeweils in den Jahren 2017, 2018 und 2019.(Eignungsformblatt)

Hinweis: Ein Bestand des Unternehmens seit 3 Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als 3 Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.

2. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Erklärung/Nachweis folgenden Inhalts) (Eignungsformblatt):

Ich/wir fügen einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung bei, der zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate ist, mit Angabe der Deckungssumme je Versicherungsfall von:

— 2 000 000 EUR für Personenschäden;

— 1 000 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).

Wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssumme beträgt.

Oder alternativ:

Ich/wir fügen alternativ eine Bescheinigung eines Versicherers (nicht Maklers) an den Versicherungsnehmer eingereicht ein, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden kann oder die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.2) aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:

Zu 1. Mindestens 150 000 EUR mittleren Netto-Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,

Zu 2. Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen von 2,0 Mio. EUR bei Personenschäden sowie 1,0 Mio. EUR.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Qualifikation der/des vorgesehenen Projektleiterin/s als öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zur „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ (Eignungsformblatt),

2. Unternehmensbezogene Referenzen: Angaben zu ausgeführten Referenzprojekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und Projekte betreffen, deren Leistungen in den letzten 5 Jahren erbracht wurden.

Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Pkt. 2 stellt die Kontaktstelle ein Formular (siehe Eignungsformblatt) zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.3) aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:

Zu 1. Der/die vorgesehene Projektleiter/in ist öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zur „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“,

Zu 2. Durch den Bewerber/die Bietergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren nachzuweisen:

— Referenzen zu mindestens 5 bebauten gewerblich genutzten Grundstücken, davon mindestens 3 Grundstücke, die mit einem Erbbaurecht belastet sind;

— Referenzen zu mindestens 5 unbebauten gewerblich genutzten Grundstücken, davon mindestens 3 Grundstücke, die mit einem Erbbaurecht belastet sind;

— Referenzen zu mindestens 3 Mietwertgutachten für Gewerbeobjekte.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/06/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 17/06/2020
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/08/2020

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit Bekanntmachung gemäß § 17 Abs. 1 – 4 VgV durchgeführt.

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.

Die Kommunikation mit der Vergabestelle und die Einreichung des Teilnahmeantrags ist ausschließlich elektronisch in Textform, ohne fortgeschrittene/qualifizierte Signatur/Siegel über die Vergabeplattform des Landes Berlin https://www.berlin.de/vergabeplattform

In Verbindung mit dem Bietertool AVA-Sign möglich.

Nach einer einmaligen kostenlosen Registrierung stehen Ihnen – zeitlich unbegrenzt – alle Funktionalitäten der Plattform in vollem Umfang zur Verfügung.

Eine Anleitung inkl. Schulungsvideos zur Nutzung der Vergabeplattform als Bieter finden Sie unter: https://www.berlin.de/vergabeplattform/ueber-die-vergabeplattform/abgeben-von-angeboten/

Eine Unterzeichnung der Unterlagen ist nicht notwendig. Wichtig ist jedoch, dass im Unterzeichnungsfeld der Name des Unternehmens und die Person angegeben werden, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt. Dies gilt auch für sämtliche Erklärungen von Bewerbergemeinschaften und/ oder Unterauftragnehmer.

Für weitere Einzelheiten zum Vergabeverfahren wird auf die Teilnahmeunterlagen verwiesen.

Die weibliche und die diverse Form sind der männlichen Form in dieser Ausschreibung gleichgestellt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW -für Bauleistungen) oder Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB -für Dienst- und Lieferleistungen)
Postanschrift: SenSW: Württembergische Straße 6/SenWEB: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Autraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß §135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftragegeber über die Umwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch Tegel Projekt GmbH
Postanschrift: Lietzenburger Str. 107
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/05/2020