Bekanntmachung vergebener Aufträge – Versorgungssektoren
Richtlinie 2004/17/EG
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)Offizielle Bezeichnung: DB Engineering & Consulting GmbH (Bukr R0) vertreten durch Beschaffung Infrastruktur, Region Südost (FS.EI-SO)
Postanschrift: Salomonstraße 21
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG vertreten durch Beschaffung Infrastruktur, Region Südost (FS.EI-SO), Salomonstraße 21, 04103 Leipzig
Zu Händen von: Anke Winzer
E-Mail: anke.winzer@deutschebahn.com
I.2)Haupttätigkeit(en)Eisenbahndienste
I.3)Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
16FEI21255 Knoten Leipzig Leitender Bauüberwacher.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. DienstleistungDienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Leipzig.
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
16FEI21255 Knoten Leipzig Leitende Bauüberwachung.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)71521000 Baustellenüberwachung
II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriteriendas wirtschaftlich günstigste Angebot
IV.2.2)Angaben zur elektronischen AuktionEine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber:
16FEI21255
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftragsregelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2016/S 008-010636 vom 13.1.2016
Auftragsbekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2016/S 080-142617 vom 23.4.2016
Sonstige frühere Bekanntmachungen
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2016/S 042-070059 vom 1.3.2016
Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.1)Auftragsvergabe und AuftragswertAuftrags-Nr: 1
V.1.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:21.6.2016
V.1.2)Angaben zu den Angeboten
V.1.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung: PBT PlanBauTechnologie Gmbh
Postanschrift: Yorckstraße 14
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
V.1.4)Angaben zum Auftragswert
V.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.1.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
VI.2)Zusätzliche Angaben:
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.3.2)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:22.6.2016