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Services - 222262-2018

24/05/2018    S97

Germany-Stuttgart: Technical control services

2018/S 097-222262

Contract notice – utilities

Services

Legal Basis:
Directive 2014/25/EU

Section I: Contracting entity

I.1)Name and addresses
Official name: DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)
Postal address: Räpplenstraße 17
Town: Stuttgart
NUTS code: DE11 Stuttgart
Postal code: 70191
Country: Germany
E-mail: einkauf-s21nbs@deutschebahn.com
Fax: +49 6926521939
Internet address(es):
Main address: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.3)Communication
The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=YBzZlwulZsw%3d
Additional information can be obtained from the abovementioned address
Tenders or requests to participate must be submitted electronically via: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6)Main activity
Railway services

Section II: Object

II.1)Scope of the procurement
II.1.1)Title:

S21, PFA 1.3 und PFA 1.4, Kontrollprüfungen Erdbau, Schichten mit und ohne Bindemittel und Asphaltbau

Reference number: 18FEI33504
II.1.2)Main CPV code
71356100 Technical control services
II.1.3)Type of contract
Services
II.1.4)Short description:

S21, PFA 1.3 und PFA 1.4, Kontrollprüfungen Erdbau, Schichten mit und ohne Bindemittel und Asphaltbau.

II.1.5)Estimated total value
II.1.6)Information about lots
This contract is divided into lots: no
II.2)Description
II.2.2)Additional CPV code(s)
71356100 Technical control services
II.2.3)Place of performance
NUTS code: DE111 Stuttgart
II.2.4)Description of the procurement:

Beschreibung PFA 1.3a: Die Deutsche Bahn AG plant eine Hochgeschwindigkeitsstrecke (ABS/NBS) zwischen Stuttgart und Augsburg.

Die baulichen Anlagen im Bereich des PFA 1.3a umfassen den autobahnparallelen, oberirdischen Verlauf der Neubaustrecke (NBS) auf den Fildern bis zur Gemarkungsgrenze der Stadt Stuttgart sowie die Anbindung der Station NBS mit dem Flughafentunnel. Im Westen schließt die NBS an den PFA 1.2 (Fildertunnel) und im Osten an den PFA 1.4 (Filderbereich bis Wendlingen am Neckar) an. Außerdem besteht eine Schnittstelle zur Flughafenanbindung durch die im PFA 1.3b planfestzustellende Flughafenkurve.

Die Neubaustrecke (NBS) beginnt im PFA 1.3a bei km 10,0+30 (Übergang zum PFA 1.2) und endet am Übergang zum PFA 1.4 bei km 15,3+11. Wesentliche Bestandteile des PFA 1.3 sind: Neubaustrecke der DB AG, Brückenbauwerke entlang der Neubaustrecke der DB AG, Flughafentunnel mit Station NBS, Flughafenkurve mit temporärer Verlegung der BAB A8 und Wiederherstellung der BAB A8 im finalen Zustand für diesen Bereich, Anpassung Station Terminal, Umbau der BAB Anschlussstelle AS Plieningen, Ausbau Knoten AS Plieningen / B312, Ersatzneubau Betriebsgebäude Tunnel B312, Straßenbau-Maßnahme des Landes „Südumgehung Plieningen“ (L 1205 neu, L 1204 neu und Anpassung Verbindungsrampe L1016/B312) gemäß § 78 VwVfG (gemeinsames Verfahren).

Beschreibung PFA 1.3b:

Der AG behält sich vor, Leistungen des zu einem späteren Zeitpunkt planfestzustellenden PFA 1.3b optional abzurufen.

Die baulichen Anlagen im Bereich des PFA 1.3b umfassen Anpassungsmaßnahmen der Bestandsstrecke Vaihingen-Flughafen im Streckenabschnitt Leinfelden-Flughafen, die Streckenführung der Bahnstrecke 4860 aus Singen kommend in die Strecke 4861 (Bestandsstrecke) in Richtung Flughafen als sogenannte Rohrer Kurve, die Haltestelle am Flughafen bis zur Einfädelung in die NBS mittels der sogenannten Flughafenkurve (Strecke 4704), sowie Schnittstellen zu den Bauwerken des PFA 1.3a.

Beschreibung PFA 1.4:

Die baulichen Anlagen im Bereich des PFA 1.4 umfassen den autobahnparallelen, hauptsächlich oberirdischen zweigleisigen Verlauf der Neubaustrecke (NBS) auf den Fildern, ab der Grenze zum PFA 1.3a im Westen bis zur Gemarkungsgrenze der Stadt Wendlingen/Neckar im Osten. Im Westen schließt die NBS an den PFA 1.3 (Filderbereich mit Flughafenanbindung) des Projektes Stuttgart 21 und im Osten an den PFA 2.1a/b (Wendlingen – Kirchheim) des Projektes NBS Wendlingen – Ulm an.

Die Neubaustrecke (NBS) beginnt im PFA 1.4 bei km 15,3+11 (Übergang zum PFA 1.3a) und endet am Übergang zum PFA 2.1 bei km 25,2+00. Der Anschluss an den PFA 1.3 erfolgt bei km 15,3+11. Wie im PFA 1.3 verläuft die Neubaustrecke auf der nördlichen Seite der Bundesautobahn A 8 (BAB A8). Dieser Verlauf wird bis km 19,3+35 beibehalten, danach wird die BAB A8 durch die NBS unterquert und verläuft anschließend, von km 20,0+90 auf der Südseite der BAB bis zum Beginn des PFA 2.1a/b bei km 25,2+00 (Westseite des Neckars). Wesentliche Bestandteile des PFA 1.4 sind: Neubaustrecke der DB AG, Brückenbauwerke entlang der Neubaustrecke der DB AG, Talbrücken (EÜ Denkendorfer Tal, EÜ Sulzbachtal), Brücken über Verkehrsanlagen (z.B. EÜs im Bereich der Anschlussstellen AS Esslingen, AS Wendlingen, im Bereich der BU Seehof und Straßenüberführungen Wangerhöfe und Köngen – Unterensingen), Durchlass- und Rahmenbauwerke, Tunnelbauwerk mit Trog- und Stützbauwerken (Tunnel Denkendorf), Neubau Landesstraße L1204, Ersatzneubau BAB Anschlussstelle AS Esslingen, Straßenbau-Maßnahme des Landes „Umbau L1202“ gemäß § 78 VwVfG.

(gemeinsames Verfahren) in Verbindung mit dem Neubau AS Esslingen, Neubau BAB-Betriebsumfahrt BU Seehof, Umbau der BAB Anschlussstelle AS Wendlingen, Provisorische Verkehrsführungen (Verschwenkungen) der BAB im Bereich des BV Tunnel Denkendorf, Wiederherstellung der Fahrbahnen der BAB A8 im finalen Zustand im Bereich des BV Tunnel Denkendorf.

II.2.5)Award criteria
Criteria below
Price
II.2.6)Estimated value
II.2.7)Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system
Start: 15/08/2018
End: 29/12/2023
This contract is subject to renewal: yes
Description of renewals:

Verlängerung optional um ein Jahr möglich

II.2.10)Information about variants
Variants will be accepted: no
II.2.11)Information about options
Options: yes
Description of options:

Verlängerung optional um ein Jahr möglich

II.2.13)Information about European Union funds
The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: yes
Identification of the project: Teil des EU-Projektes Nr.17 im Programm der "Transeuropäischen Netze (TEN)" Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava", hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen
II.2.14)Additional information

Section III: Legal, economic, financial and technical information

III.1)Conditions for participation
III.1.1)Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers
List and brief description of conditions:

— Anlage 1: Nachweis der Berufszulassung und der Berufsausübungsberechtigung durch Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister,

— Anlage 2: Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.

III.1.2)Economic and financial standing
List and brief description of selection criteria:

— Anlage 3: Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre,

— Anlage 4: Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,

— Anlage 5: Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,

— Anlage 6: Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.

III.1.3)Technical and professional ability
List and brief description of selection criteria:

Das Vorhandensein dieser ist mittels Referenzen nachzuweisen. Einzelne Punkte können durch den Einsatz von Nachunternehmern abgedeckt werden. Diese sind qualifiziert zu benennen.

Zulassungsvoraussetzung am Teilnahmewettbewerb ist, dass es sich beim Teilnehmer und sofern zutreffend dessen Nachunternehmer um von der Landesbehörde Baden Württemberg anerkannte Prüfstellen im Sinne des Kapitel 6 „Erteilung der Anerkennung“ der RAP Stra in seiner gültigen Fassung RAP Stra 15, veröffentlicht mit BMV ASR 05/2016 vom 6.3.2016 handelt. Beim Teilnehmer und sofern zutreffend dessen Nachunternehmer müssen die Voraussetzungen der Kapitel 3, 4 und 7 der RAP Stra in seiner gültigen Fassung erfüllt sein.

Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z.B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.).

— Anlage 7: Technische Leistungsfähigkeit - besondere Qualifizierungen und Zertifizierungen.

Als Zulassungskriterium für die Teilnahme am Wettbewerb sind sämtliche zur Ausführung der Kontrollprüfungen erforderlichen gültigen Zulassungen als RAP Stra Prüfstelle mit aktueller Anerkennung durch das Land Baden Württemberg vorzulegen.

Die Prüfstelle hat im Rahmen der vorgesehenen Leistung die anerkannten Geltungsbereiche mit Anerkennungsgebiet nach der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuellen und für das Land Baden Württemberg gültigen RAP Stra für die Prüfungsart 3/Kontrollprüfungen für folgende Fachgebiete vorzulegen: A3, D3, F3, G3, H3 und I3.

— Anlage 8: Besondere Fachkenntnisse – Personelle Ausstattung und Referenzen.

Das Vorhandensein dieser ist mittels Referenzen nachzuweisen.

In Bezug auf die personelle Ausstattung der jeweiligen Prüfstelle, für sämtliche durchzuführenden Kontrollprüfungen, Feld- und Laborarbeiten sowie gutachterlichen Tätigkeiten, gelten die Anforderungen an die Leitung und zum Personal gemäß Kapitel 4.1, 4.2, 4.3 und 5.II. der aktuellen und für das Land Baden Württemberg gültigen RAP Stra15.

— Anlage 9: Besondere technische Ausstattungen – Räume und Gerätetechnische Ausstattung.

Das Vorhandensein dieser ist mittels Referenzen nachzuweisen. Einzelne Punkte können durch den Einsatz von Nachunternehmern abgedeckt werden. Diese sind qualifiziert zu benennen.

Die technische Ausstattung der jeweiligen Prüfstelle für sämtliche im Zuge der durchzuführenden Kontrollprüfungen durchzuführenden Feld- und Laborarbeiten müssen dem aktuellen Stand der Technik sowie den Anforderungen an die entsprechenden Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen für die jeweiligen Fachgebiete entsprechen.

Räume und Geräteausstattung müssen eine einwandfreie Durchführung der Prüfungen gestatten. Die Prüfgeräte sind so aufzustellen und zu warten, dass ihre Funktionalität gesichert ist. Die Prüfgeräte müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik kalibriert sein. Die Räume und die Ausstattung müssen die Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz erfüllen.

— Anlage 10: Besondere standorttechnische Voraussetzungen.

Um die Nähe zu der jeweiligen Baumaßnahme und somit die erforderliche Reaktionszeit in Abhängigkeit des jeweiligen Baufortschrittes und der Anforderung an die jeweilige Kontrollprüfung gewährleisten zu können ist es erforderlich, dass der Hauptsitz der Prüfstelle oder einer gleichwertig ausgestattete Niederlassung der Prüfstelle und sofern zutreffend dessen Nachunternehmer sich in Baden Württemberg oder maximal im Umkreis von etwa 150 km zum Einsatzgebiet in den angrenzenden Bundesländern Rheinland Pfalz, Hessen und Bayern befindet.

Minimum level(s) of standards possibly required:

— Als Anlage 11: Die Bescheinigung gemäß Anlage 5 der RAP Stra ist als Nachweis für die aktuellen und für das Land Baden Württemberg gültigen Zulassungen nach RAP Stra für die Prüfungsart 3/Kontrollprüfungen für die folgenden Fachgebiete: A3, D3, F3, G3, H3 und I3 beizufügen,

— Als Anlage 12:. CV’s einschließlich der persönlichen Referenzen des Prüfstellenleiters, stv. Prüfstellenleiters und der Fachlichen Leiter. Mindestanforderung an den Prüfstellenleiter sind 5 Jahre Erfahrung als Prüfstellenleiter oder vergleichbarer leitenden Tätigkeit und Referenz bei einem vergleichbaren Projekt in den letzten 3 Jahren. Für stv. Prüfstellenleiter und Fachliche Leiter jeweils eine Referenz bei einem vergleichbaren Projekt in den letzten 3 Jahren. Angaben zu Tätigkeiten des Leiters der Prüfstelle, seines Stellvertreters und der fachlichen Leiter außerhalb der Prüfstelle,

— Als Anlage 13: Die Geräteausstattung ist anhand ausgewählter Gerätereferenzen einschließlich aktueller Kalibrierungsnachweise in Bezug auf die Fachgebiete nach RAP Stra nachzuweisen. Für jedes Fachgebiet sind mindestens 3 wesentliche Geräte als Referenz nachzuweisen. Ergänzend ist die Geräteliste aus dem Zertifizierungsverfahren zur RAP Stra Zulassung auf aktuellem Stand beizufügen,

— Als Anlage 14: Die Prüfstelle oder eine gleichwertig ausgestattete Niederlassung der Prüfstelle und sofern zutreffend dessen Nachunternehmer sind unter Angabe der Bezeichnung der Prüfstelle, Sitz und Anschrift der Prüfstelle, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse zu benennen.

III.1.6)Deposits and guarantees required:

Kaution und Sicherheiten gemäß der Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen.

III.1.7)Main financing conditions and payment arrangements and/or reference to the relevant provisions governing them:

Zahlungsbedingungen gemäß der Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen.

III.1.8)Legal form to be taken by the group of economic operators to whom the contract is to be awarded:

Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.

Section IV: Procedure

IV.1)Description
IV.1.1)Type of procedure
Negotiated procedure with prior call for competition
IV.1.3)Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system
The procurement involves the establishment of a framework agreement
Framework agreement with several operators
Envisaged maximum number of participants to the framework agreement: 3
IV.1.8)Information about the Government Procurement Agreement (GPA)
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: no
IV.2)Administrative information
IV.2.1)Previous publication concerning this procedure
Notice number in the OJ S: 2017/S 226-471650
IV.2.2)Time limit for receipt of tenders or requests to participate
Date: 21/06/2018
Local time: 12:00
IV.2.3)Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates
IV.2.4)Languages in which tenders or requests to participate may be submitted:
German

Section VI: Complementary information

VI.1)Information about recurrence
This is a recurrent procurement: no
VI.3)Additional information:

Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.

Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z.B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.).

Alle unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Verhandlungsverfahren mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb richten Sie bitte ausschließlich an: einkauf-s21nbs@deutschebahn.com.

Alle relevanten Vergabeunterlagen können auf der E-Vergabeplattform (Bieterportal) „https://bieterportal.noncd.db.de/portal/“ der Deutschen Bahn AG eingesehen und heruntergeladen werden. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.

Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.

VI.4)Procedures for review
VI.4.1)Review body
Official name: Vergabekammer des Bundes
Postal address: Villemomblerstr. 76
Town: Bonn
Postal code: 53123
Country: Germany
VI.4.3)Review procedure
Precise information on deadline(s) for review procedures:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.5)Date of dispatch of this notice:
22/05/2018