Einzureichen ist der Bewerbungsbogen sowie die untenstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen (siehe Anlagen zum Bewerbungsbogen). Nachweise können in Kopie eingereicht werden.
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB
(siehe Anlage 1 zum Bewerbungsbogen).
2. Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB
(siehe Anlage 2 zum Bewerbungsbogen).
3. Eigenerklärung über Vertretungsbefugnis im Falle einer Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft durch Vorlage der Vollmachtserklärung des bevollmächtigten Vertreters, der durch alle Mitglieder der Gemeinschaft legitimiert ist, sowie unterzeichnete Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung im Falle einer solchen Gemeinschaft
(soweit zutreffend; siehe Anlage 3 zum Bewerbungsbogen).
4. Eigenerklärung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu Mindestentgelten, zur Gewährung des gleichen Entgelts bei gleicher Arbeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zur Verpflichtung eventueller Nachunternehmer zur Einhaltung ebendieser Vorgaben
(siehe Anlage 4 und 4a zum Bewerbungsbogen).
5. Eigenerklärung zu den Maßnahmen der Frauenförderung, die gemäß Frauenförderverordnung in dem Unternehmen durchgeführt werden
(siehe Anlage 5und 5a zum Bewerbungsbogen).
6. Eigenerklärung zu Antikorruptionsrichtlinie der Tegel Projekt GmbH
(siehe Anlage 6 zum Bewerbungsbogen).
7. Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder alternativ eine Eigenerklärung, dass keine Einträge im Gewerbezentralregister bestehen.
(soweit zutreffend; siehe Anlage 7 zum Bewerbungsbogen).
8. Nachweis der Unterschriftsbefugnis bei juristischen Personen durch einen Registerauszug (Handelsregisterauszug oder Partnerschaftsregisterauszug) bzw. bei juristischen Personen ohne geführten Registereintrag ersatzweise durch Eigenerklärung
(soweit zutreffend; siehe Anlage 8 zum Bewerbungsbogen).
HINWEIS: Der Bewerber bzw. die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft (einschließlich eventueller Drittunternehmer) dürfen weder einen Eintrag im Gewerbezentralregister noch in den Sanktionslisten der EG- Antiterrorismusverordnungen (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Des Weiteren dürfen die Bewerber bzw. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft nicht durch das Land Berlin wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen sein.