Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
Darüber hinaus hat er zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen
Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und
beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/ verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( http:// www.deutschebahn. com/ lieferantenqualifizierung _ downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https:// www.
bme. de/ fileadmin/_ horusdam/ 2065- BME- Code_ of_ Conduct_ deutsch. pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht
erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs
Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Die Ausschreibungsunterlagens stehen zur Verfügung unter: (URL) https://bieterportal. noncd. db. de/ Portal/.
Der hier geforderteTeilnahmeantrag ist ausschließlich über das Bieterportal der Deutschen Bahn AG einzureichen. Termin siehe IV. 2.2. Bitte beachten Sie, das auch der Mantelbogen bei
Verwendung des Mantelbogenverfahrens bis zu diesen Termin bei der Vergabestelle vorliegen muss.
Nochmals der Hinweis:
Zu Angebotsabgabe werden Sie nach Prüfung der Teilnahmeunterlagen und Zulassung zum weiteren Verfahren nochmals separat aufgefordert. Gemäß dem seit 18.04.2016 gültigen Vergaberecht, werden Ihn
bereits jetzt die Auftragsunterlagen bekannt gemacht. Sie sollen aber jetzt noch kein Angebot erstellen!
Die Nutzung des Bieterportals ist kostenlos und setzt eine Registrierung voraus. Bei Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft ist eine gesonderte Registrierung erforderlich. Die Registrierung fürdas Vergabeportal
erfolgt über die Internetadresse: https:// bieterportal. noncd. db. de/ Portal/.
Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bewerbergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb
zugelassenen Einzelbewerber zu Bietergemeinschaften ist zulässig.