Bauleistung - 230942-2020

19/05/2020    S97

Deutschland-Stuttgart: Straßenbauarbeiten

2020/S 097-230942

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG - Beschaffung Infrastruktur FE.EI 3
E-Mail: einkauf-s21nbs@deutschebahn.com
Fax: +49 69-265-21939
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

S21, PA 1.4, VE02 AS Esslingen, 18FEI314274, AVL 19

Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S022-046951
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45233120 Straßenbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

S21, PA 1.4, VE02 AS Esslingen, 18FEI314274, AVL 19

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Stuttgart

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Die „Freie Strecke“ wird im Bereich km 15,3 + 11 bis km 25,2 + 00 hergestellt. Neben umfangreichen Erdbau-und Blendschutzmaßnahmen sind Entwässerungsanlagen sowie Straßen und Wege herzustellen. Die „Freie Strecke“ selbst erstreckt sich von km 15,3 + 11 bis km 17,8 + 70 und km 20,0 + 97 bis km 23,5 + 55. Die Ingenieurbauwerke und der Erdbau im Bereich der Anschlussstelle Esslingen (km 17,8 + 70 bis 19,1 + 85), des Tunnel Denkendorf (km 19,1 + 85 bis km 20,0 + 97) sowie der Anschlussstelle Wendlingen (km 23,5 + 50 bis 25,2 + 00) fallen nicht in den Bereich des gegenständlichen Auftrags.

Die Bauleistung beinhaltet vorwiegend den Erdbau für die neue zweigleisige Hochgeschwindigkeitsstrecke.Weitere Bestandteile des Auftrags sind die landschaftspflegerische Begleitplanung, der Straßenbau,die Entwässerungsanlagen, der Kabeltiefbau, der Neubau einer Sichtschutzwand, der Neubau von Blendschutzwänden und Wirtschaftswegen sowie Aufstellplatz im Bereich der Eisenbahnüberführung Sulzbachtal.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 18/12/2018
Ende: 30/04/2021
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2020 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 246-566064

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 18FEI31427
Bezeichnung des Auftrags:

S21, PA 1.4, VE02 AS Esslingen, 18FEI314274, AVL 19

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
18/12/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Vinci Infrastruktur Deutschland GmbH
Postanschrift: Franz-Ehrlich-Straße 7
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 73 919 483.95 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/05/2020

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45233120 Straßenbauarbeiten
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Hauptort der Ausführung:

Stuttgart

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

In den vom AG bzw. vom RPS zur Verfügung gestellten Bauphasenplänen für die Bauphasen 1.1 und 1.2 weicht die der Planung zugrunde gelegte Situation von der aktuell vorhandenen Bestandssituation ab. Insbesondere ist darin der zwischenzeitlich fertiggestellte Radweg auf der Körschtalbrücke nicht enthalten.

Die Bauphasen 1.1 und 1.2 können daher nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt werden und es ist eine Um-/ Neuplanung dieser Bauphasen erforderlich.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 22/04/2020
Ende: 31/12/2020
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: VINCI Infrastruktur Deutschland GmbH
Postanschrift: Franz-Ehrlich-Straße 7
Ort: Berlin
NUTS-Code: 00 Not specified
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

AVL 19: Neuplanung Bph 1.1 und 1.2

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Der Aufwand für den AN für die Umplanung im Zuge seiner vertraglich geschuldeten Leistung ist überschaubar Im Gegensatz hierzu steht der Aufwand für ein drittes Büro diese Planungen von Grund auf neu zu erstellen in keinem sinnvollen Verhältnis. Einen Dritten ins Baufeld zu lassen um die geänderte Planung herstellen zu lassen ist aufgrund der zusätzlichen Logistik, Schnittstelle und Einrichtung als unwirtschaftlich einzustufen.Eine Ausschreibung hätte zur Folge gehabt, dass ein neues Planungsbüro in die Gegebenheiten hätte eingewiesen werden müssen. Die Planungen hätten in einem Stadium begonnen werden müssen, welches der AN bereits längst durchlaufen hat. Dies würde erhebliche logistische und finanzielle Aufwendungen wie z. B. zusätzliiche Planungskoordination durch Haupt-AN mit Drittunternehmer, sowie Gewährleistungsprobleme nach sich ziehen. Erhebliche finanzielle Zusatzkosten wären die Folge.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 73 919 492.95 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 73 919 493.95 EUR