Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: DB Netz AG
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code:
DE DEUTSCHLANDPostleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DB AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südost, FS.EI-SO-E, Salomonstr. 21, 04103 Leipzig
E-Mail:
cathleen.goedecke@deutschebahn.comTelefon: +49 34123424004
Fax: +49 34123424001
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
www.deutschebahn.comAdresse des Beschafferprofils:
https://bieterportal.noncd.db.de/portal Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
17FEI25510 Umbau Maßnahmenkomplex Bf Taucha OLA
II.1.2)CPV-Code Hauptteil45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
II.1.3)Art des AuftragsBauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:
Umbau Maßnahmenkomplex Bf Taucha; Erneuerung der kompletten Oberleitungsanlage im Bahnhof Taucha
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 03/07/2017
Ende: 30/12/2019
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Umbau Maßnahmenkomplaex Bf Taucha OLA
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:20/06/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:16/05/2019
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
VII.1.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
NUTS-Code: DED SACHSEN
Hauptort der Ausführung:
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
17FEI25510 Umbau Maßnahmenkomplex Bf Taucha Oberleitungsanlage
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der KonzessionBeginn: 03/07/2017
Ende: 30/12/2019
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Umbauen Trennerbrücke W24/25 bzw. vor W 25
VII.2.2)Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Geplant war in der ersten Nachtschicht ein Trenner vor der W25 einzubauen, um den Abschnitt für die Gründungsleistungen separat ausschalten zu können. Gemäß der Forderungen der Zes Leipzig ist mit Einschneiden des o.g. Trenners der Bestandstrenner zwischen W24/W25 zu überbrücken und die V-Leitung auszuklemmen. Auf Grund der verspäteten Einrichtung der SPP und der Fülle der Arbeiten, wurde entschieden die Überbrückung des Bestandstrenners in der Folgenacht auszuführen, um eine Betra Überziehung zu vermeiden. Zusätzlich wurde das Versetzen der Trennerbrücke vom Bestandstrenner (W24/25) auf den neuen Trenner in der letzten Nacht zur Herstellung des ursprünglichen Schaltkonzeptes festgelegt. Die ursprünglich beauftragte Leistung zur Erneuerung der Oberleitungsanlagen ist weiterhin Teil des Projektziels, jedoch ohne die oben genannten zusätzlichen Maßnahmen nicht erreichbar. Somit bleibt der Gesamtcharakter des Auftrages unverändert.
VII.2.3)Preiserhöhung