Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention;
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens.
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist;
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind auf der Vergabeplattform zu leisten. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere Informationen siehe Punkt VI.3) der Bekanntmachung.
Die Mindestanforderungen an Bewerber können der Anlage „16FEI24739_Eignungskriterien für Teilnahmewettbewerb – Referenzprojekte Bewerber“ zum Teilnahmewettbewerb entnommen werden. Diese Anlage ist mit Abgabe des Teilnahmeantrages auf der Vergabeplattform hochzuladen und einzureichen. Zusätzliche Anforderungen an Mitarbeiter, die im weiteren Vergabeverfahren relevant werden, können der Anlage „Zuschlagskriterium fachtechnischer Fragenkatalog“ Architekten-/Ingenieurvertrag entnommen werden.