Lieferungen - 241784-2022

06/05/2022    S89

Deutschland-Bielefeld: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)

2022/S 089-241784

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 058-151279)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bielefeld - Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen
Postanschrift: Niederwall 23
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: BenjaminMarc.Pittkunings@bielefeld.de
Telefon: +49 521518825
Fax: +49 521513350
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hardwarerahmenvertrag für den Zeitraum ab dem 01.11.2022 bis zum 31.10.2025 mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 12 Monate (max. Vertragslaufzeit bis 31.10.2026)

Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5714
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Hardwarerahmenvertrag für den Zeitraum ab dem 01.11.2022 bis zum 31.10.2025 mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 12 Monate (max. Vertragslaufzeit bis 31.10.2026)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/05/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 058-151279

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Verschiebung des Submissionstermins
Anstatt:
Tag: 05/05/2022
Ortszeit: 10:00
muss es heißen:
Tag: 12/05/2022
Ortszeit: 10:30
Abschnitt Nummer: IV.2.7
Anstatt:
Tag: 05/05/2022
Ortszeit: 10:00
muss es heißen:
Tag: 12/05/2022
Ortszeit: 10:30
Abschnitt Nummer: II.2.14
Stelle des zu berichtigenden Textes: Änderung der erreichbaren Punktzahlen
Anstatt:

Die Wertungspunktzahl für die Qualität ergibt sich aus den erreichten Bewertungs-punkten geteilt durch die maximal erreichbaren Bewertungspunkten (1.130 Punkte) multipliziert mit 10:

Qualitätspunkte = erreichte Bewertungspunkte / 1.130 Punkte x 10

muss es heißen:

Die Wertungspunktzahl für die Qualität ergibt sich aus den erreichten Bewertungs-punkten geteilt durch die maximal erreichbaren Bewertungspunkten (1.180 Punkte) multipliziert mit 10:

Qualitätspunkte = erreichte Bewertungspunkte / 1.180 Punkte x 10

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: