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Dienstleistungen - 241788-2015

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11/07/2015    S132

Belgien-Brüssel: Rahmenvertrag über die wirtschaftliche Analyse von politischen Maßnahmen im Bereich Umwelt und Ressourceneffizienz

2015/S 132-241788

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Dienstleistungen

Richtlinie 2004/18/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt, SRD.2 — Finanzen
Postanschrift: BU-9 01/005
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Zu Händen von: „Markets Team“
E-Mail: env-tenders@ec.europa.eu
Telefon: +32 22960008

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://ec.europa.eu/environment/funding/calls_en.htm

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Umwelt
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvertrag über die wirtschaftliche Analyse von politischen Maßnahmen im Bereich Umwelt und Ressourceneffizienz.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: „extra muros“.
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Das allgemeine Ziel des Rahmenvertrags besteht in der Unterstützung der Wirtschaftsanalyse umweltbezogener politischer Maßnahmen. Der Vertrag deckt Themen ab, die derzeit noch nicht abzusehen sind, aber aus den folgenden Bereichen stammen:
1. Unterstützung im Rahmen von Wirtschaftsanalysen;
2. Unterstützung für spezifische Folgenabschätzungen und Bewertungen;
3. Unterstützung im Rahmen der Entwicklung politischer Maßnahmen im Bereich Ressourceneffizienz.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz

II.1.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
Wert: 14 000 000 EUR
ohne MwSt

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
1. Arbeitsorganisation. Gewichtung 20
2. Qualitätskontrollmaßnahmen. Gewichtung 20
3. Aufgaben im Zusammenhang mit Erläuterungen. Gewichtung 60
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
ENV.F.1/FRA/2014/0063.
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags

Vorinformation

Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 34-054570 vom 18.2.2014

Auftragsbekanntmachung

Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 211-372947 vom 1.11.2014

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr: ENV.F1/FRA/2014/0063
V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
30.6.2015
V.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Offizielle Bezeichnung: 4 Wirtschaftsteilnehmer: COWI A/S, Ecorys Nederland BV, Institute for European Environmental Policy und Trinomics BV
Postanschrift: Parallelvej 2
Ort: Kongens Lyngby
Postleitzahl: 2800
Land: Dänemark

V.4)Angaben zum Auftragswert
Ursprünglich veranschlagter Gesamtauftragswert:
Wert: 14 000 000 EUR
ohne MwSt
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 14 000 000 EUR
ohne MwSt
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:
Anzahl der Monate: 48
V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstabe f der Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2012 (Haushaltsordnung) kann der öffentliche Auftraggeber in den 3 Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrages auf ein außerordentliches Verhandlungsverfahren für zusätzliche Dienstleistungen zurückgreifen (ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung), die in der Wiederholung von Dienstleistungen bestehen (bis maximal 50 % des ursprünglichen Auftragswertes), die mit den Dienstleistungen vergleichbar sind, die vom öffentlichen Auftraggeber im Rahmen des Erstvertrags an den Wirtschaftsteilnehmer vergeben wurden.

Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Auftrag bereits im Rahmen der Vorinformation ABl. 2014/S 34-054570 vom 18.2.2014 mit der Bezeichnung „Rahmenvertrag über die wirtschaftliche Analyse von Umweltstrategien, Ressourceneffizienz und nachhaltiger Entwicklung“ und einem Budget von 12 000 000 EUR veröffentlicht wurde. Das Budget beträgt nun maximal 14 000 000 EUR.

Es handelt sich um einen Mehrfachrahmenvertrag mit Wiedereröffnung des Wettbewerbs zwischen 4 Wirtschaftsteilnehmern.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Gericht der Europäischen Union
Postanschrift: rue du Fort Niedergrünewald
Ort: Luxemburg
Postleitzahl: 2925
Land: Luxemburg
E-Mail: generalcourt.registry@curia.europa.eu
Telefon: +352 4303-1
Fax: +352 4303-2100
Internet-Adresse: http://curia.europa.eu

VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: binnen 2 Monaten ab Mitteilung an den Kläger oder, in Ermangelung dessen, ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme. Eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten bewirkt weder die Unterbrechung dieses Zeitraums noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
1.7.2015