- Referenzen des Bewerbers (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Nachweis mittels Angaben in dem Vordruck "D03_A27-Moorbr_VgV-OP_Eigenerklaerung-Eignung" und
ggf. mittels Angaben in den Vordrucken "D03-1_A27-Moorbr_VgV-OP_Referenzen-Büro-OP-IBW"
"D03-2_A27-Moorbr_VgV-OP_Referenzen-Büro-OP-VA" "D03-3_A27-Moorbr_VgV-OP_Referenzen-Büro-LBP",
- Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung (gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV).
Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Vorlage von Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen, Lebenslauf und Nachweis bzgl. Referenzen mittels Angaben in den Vordrucken "D05-1_A27-Moorbr_VgV-OP_Referenzen-Gesamt-PL", "D05-2_A27-Moorbr_VgV-OP_Referenzen-PL-OP-IBW", "D05-3_A27-Moorbr_VgV-OP_Referenzen-PL-OP-VA", "D05-4_A27-Moorbr_VgV-OP_Referenzen-PL-LBP" und für die weiteren Bearbeiter:innen mittels eigener Angaben zu persönlichen
Referenzen.
- Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV).
Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D03_A27-Moorbr_VgV-OP_Eigenerklaerung-Eignung".
- Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV).
Falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck "D06_A27-Moorbr_VgV-OP_UAN", Vordruck
"D07_A27-Moorbr_VgV-OP_Verpflichtung-UAN" und Vordruck "D08_A27-Moorbr_VgV-OP_Ausschlusskriterien-UAN".
- Mindeststandard zu Referenzen des Bewerbers:
Der Bewerber (Unternehmen) muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
einmal die Objektplanung Ingenieurbauwerke -Brücken- (mind. Lph 2 und 3) und Tragwerksplanung - Brücken- (mind. Lph 2 und 3) für den (Ersatz-)Neubau einer Straßenbrücke, einmal die Objektplanung Verkehrsanlagen (mind. Lph 2 bis 4) im Rahmen eines Straßenbauprojektes und einmal Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes und einer Umweltverträglichkeitsstudie im
Rahmen eines Straßenbauprojektes.
- Mindeststandard zur Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte:
Der Gesamtprojektleiter muss mindestens eine Referenz vorlegen, bei der er die Projektleitung wahrgenommen und mind. folgende Leistungen koordiniert hat: Objektplanung Ingenieurbauwerke - Brücken- (mind. Lph 2 - 3), Tragwerksplanung -Brücken- (mind. Lph 2 - 3) und Objektplanung Verkehrsanlagen (mind. Lph 2 - 4).
Der Teilprojektleiter für die Objektplanung Ingenieurbauwerke -Brücken- muss mindestens eine Referenz über persönliche erbrachte Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke (mind. Lph 2 - 3) für den (Ersatz-)Neubau einer Straßenbrücke nachweisen.
Der Teilprojektleiter für die Objektplanung Verkehrsanlagen muss mindestens eine Referenz über persönliche erbrachte Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen (mind. Lph 2 - 3) im Rahmen eines Straßenbauprojektes nachweisen.
Der Teilprojektleiter für Landschaftsplanung muss mindestens eine persönliche Referenz mit Erfahrung bei der Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes und einer Umweltverträglichkeitsstudie im
Rahmen eines Straßenbauprojektes vorlegen.
- Mindeststandard zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren: Der Bewerber muss mindestens aktuell 3 Ingenieure o. vgl. für die Objektplanung Ingenieurbauwerke (Brücke), mind. 3 Ingenieure o. vgl. für die Tragwerksplanung (Brücke), mind. 3 Ingenieure o. vgl. für die Objektplanung Verkehrsanlagen und mind. 2 Bearbeiter für die Landschaftsplanung zur Verfügung stehen bzw. per
Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
- Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 genannten Mindeststandards.