Dienstleistungen - 245597-2017

28/06/2017    S121

Deutschland-Wenzenbach: Architekturentwurf

2017/S 121-245597

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Wenzenbach
Postanschrift: Hauptstraße 40
Ort: Wenzenbach
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Postleitzahl: 93173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kanzlei Dr. Schrems und Partner mbB, Dechbettener Str. 2, 93049 Regensburg
E-Mail: vergabe@schrems-partner.de
Telefon: +49 94194583000
Fax: +49 94194583999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wenzenbach.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dropbox.com/sh/29j8p9jk9km5htv/AABHx7zMBamdpfZmmthC7AAja?dl=0
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Köstlbacher Miczka Architektur Urbanistik
Postanschrift: Domplatz 7
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: koestlbacher@km-au.de
Telefon: +49 941-58402814
Fax: +49 941-58402815
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.km-au.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Wenzenbach
Postanschrift: Hauptstraße 40
Ort: Wenzenbach
Postleitzahl: 93173
Land: Deutschland
E-Mail: gemeinde.wenzenbach@wenzenbach.de
NUTS-Code: DE238 Regensburg
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wenzenbach.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Architektenleistungen: Planungswettbewerb zum sozialverträglichen kommunalen Wohnungsbau in Irlbach.

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71220000 Architekturentwurf
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gemeinde Wenzenbach plant im Zuge des kommunalen Wohnraumförderprogramms (KommWFP) die Durchführung eines Planungswettbewerbs zum Zwecke der Realisierung eines sozialverträglichen, kommunalen Wohnungsbaus in Irlbach. Die für den Neubau vorgesehenen Grundstücke befinden sich im Eingangsbereich des Ortsteils an städtebaulich bedeutender Stelle und sind derzeit teilweise bebaut. Hier sollen 3 bis 5 Wohnhäuser mit insges. 25-35 Wohneinheiten mit mehrheitlich 50-75 m2 Nutzfläche entstehen. Die maximal förderfähigen Baukosten von 1 920 EUR brutto pro m2 Wohnfläche (Kostengruppen 300 und 400) sind zwingend einzuhalten. Ziel des Wettbewerbs ist, ein bauliches Konzept zu erhalten, das durch innovative Ideen und Vorgehensweisen bezahlbaren Wohnraum mit hoher Qualität schafft, und dabei sowohl die architektonische Qualität als auch effiziente Bauweisen, Funktionalität und Kosten im Blick hat.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Der Wettbewerb wird ausgelobt als einphasiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb für Architekten und Architektinnen nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem Auswahl-/Losverfahren gem. § 3 Abs. 3 RPW. In diesem Verfahren werden 15 Teilnehmer nach folgenden Kriterien ausgewählt:

Auswahlkriterien:

1. Berufsstand: Architekten gem. § 75 Abs. 1 VgV.

2. Referenzen: eine Referenz vergleichbarer Komplexität (HZ III), bei der innerhalb der letzten 10 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung die LPhen 2 – 8 vollständig erbracht wurde; Mindestkriterium: mind. 1 Referenz innerhalb des Referenzzeitraums.

3. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Eignungskriterien

Die Prüfung der Eignung der Teilnehmer erfolgt nach Feststellung der Ergebnisse des Realisierungswettbewerbs, §§ 75, 42 ff. VgV.

Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Auswahlkriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden, § 75 Abs. 6 VgV.

Eignungskriterien:

1. durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre; Mindestkriterium: mind. 100 000 EUR/Jahr.

2. Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter; Mindestkriterium: mind. 2 Architekten in Vollzeit (inkl. Büroinhaber).

3. Berufserfahrung des Bauleiters; Mindestkriterium: mind. 2 Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung.

4. Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung; Mindestkriterium: mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden und 1 500 000 EUR für sonstige Schäden, 2-fach jährlich.

5. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Zu den nachfolgenden Vergabegesprächen werden die drei geeigneten Preisträger zugelassen. Diese werden gem. §§ 14 Abs. 4 Nr. 8, 17 Abs. 5 zur Abgabe eines Angebots und zur Teilnahme an den Verhandlungsgesprächen gem. § 80 VgV auffgefordert. In den Vergabegesprächen wird schließlich der obsiegende Bieter ermittelt anhand folgender

Zuschlagskriterien:

1. Wettbewerbsergebnis zu 50 %.

2. Herangehensweise in der Planungsphase / Zusammenarbeit mit Förderbehörden zu 10 %.

3. Örtliche Verfügbarkeit zu 10 %.

4. Kostensicherheit, Terminsicherheit zu 10 %.

5. Gesamteindruck des Bieters zu 10 %.

6. Honorar zu 10 %.

Insgesamt sind hier im Rahmen der Bewertung 600 mögliche Bewertungspunkte zu erzielen.

Das Wettbewerbsergebnis fließt mit 50 % in die Gesamtwertung ein. Der Erstplatzierte erhält für das Wettbewerbsergebins 300 P., der Zweitplatzierte 200 P. und der drittplatzierte Preisträger 100 P.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Architekten gem. § 75 Abs. 1 VgV.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Zur Auswahl der 15 Teilnehmer zum Wettbewerbsverfahren werden die eingereichten Referenzprojekte nach folgenden Kriterien bewertet:

1. Fachkunde/Erfahrungen mit Projekten vergleichbarer Komplexität (z. B. Wohnungsbau, HZ III) hinsichtl. beauftragter Leistungen/Leistungsumfang (hier ausgeschrieben: LPh. 2-8)

mit Angabe des Ausführungszeitraums und des Auftraggebers.

2. Gestaltqualität des eingereichten Referenzobjekts, insbes. Wettbewerbserfolge, Architekturpreise und Auszeichnungen

Gewertet werden nur vergleichbare Projekte. Innerhalb der einzelnen Kriterien werden 0-6 Punkte vergeben.

(zu 2: 6 P.: Vorgaben sehr gut erfüllt, 5 P.: Vorgaben gut erfüllt, 4 P.: Vorgaben befriedigend erfüllt, 3 P.: Vorgaben ausreichend erfüllt, 2 P.: Vorgaben mangelhaft erfüllt, 1 P.: Vorgaben nicht erfüllt, 0 P.: Referenz nicht vergleichbar)

Die Einreichung einer Referenz, die die Vorgaben erfüllt, ist ausreichend, um die volle Punktezahl erreichen zu können; die Einreichung weiterer Referenzen (Anzahl soll 3 Stück nicht überschreiten) ist zulässig, gewertet wird aber nur eine (die beste) Referenz.

Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden, § 75 Abs. 6 VgV, § 3 Abs. 3 RPW.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/07/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 04/08/2017
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

1. Preis: 14 000 EUR.

2. Preis: 8 500 EUR.

3. Preis: 5 000 EUR.

3 Anerkennungen à 2 500 EUR

insgesamt: 35 000 EUR, jeweils zzgl. MwSt.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

An die übrigen Teilnehmer, deren Wettbewerbsbeitrag keine Auszeichnung erhält, erfolgt keine pauschale Zahlung eines Entgelts.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Oliver Seidel, Architekt, Regierung der Oberpfalz Bereich Wohnraumförderung - Fachpreisrichter
Klaus Nickelkoppe, Architekt - Fachpreisrichter
Prof. Ritz Ritzer, Architekt - Fachpreisrichter
Kurt Weber, Architekt - Fachpreisrichter
Sebastian Koch, Erster Bürgermeister Gemeinde Wenzenbach - Sachpreisrichter
Ewald Fischer, Zweiter Bürgermeister Gemeinde Wenzenbach - Sachpreisrichter
Waltraud Sprangel, Dritte Bürgermeisterin Gemeinde Wenzenbach - Sachpreisrichterin

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Bewerbungsunterlagen sind bis 24.7.2017, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist!) in Papierform per POST einzureichen bei der Gemeinde Wenzenbach, Hr. Hofstetter, Hauptstraße 40, 93173 Wenzenbach.

Geplante Anzahl der am Wettbewerb teilnehmenden Bewerber: 15.

Dem Wettbewerb vorgeschaltet ist ein Auswahlverfahren gem. § 3 Abs. 2 und 3 RPW 2013. Dabei werden 15 Teilnehmer nach den bekanntgegebenen Auswahlkriterien ausgewählt.

Im Anschluss an den Wettbewerb wird der Auslober ein Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV mit den drei Preisträgern durchführen, nach dessen Abschluss die Planungsleistungen für Gebäude und Innenräume auf Grundlage der HOAI 2013, dabei mind. die LPh. 2 bis 5, vergeben werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) ...

§ 160 GWB Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/06/2017