Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.2)Informationen zur gemeinsamen BeschaffungDer Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersEuropäische Institution/Agentur oder internationale Organisation
I.5)Haupttätigkeit(en)Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Zusammenarbeit mit nationalen Richtern im Bereich Umweltrecht.
Referenznummer der Bekanntmachung: ENV D.2/FRA/2016/0015.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz
II.1.3)Art des AuftragsDienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Zweck des Rahmenvertrags ist die Unterstützung der Dienststellen der Kommission bei der Durchführung spezifischer Maßnahmen mit dem Ziel der Weiterentwicklung des Programms für die Zusammenarbeit mit nationalen Richtern im Bereich EU-Umweltrecht, z. B. die Entwicklung neuer Schulungsmodule zum Umweltrecht, einschließlich Aktualisierungen, die Organisation von Workshops sowie die Erarbeitung von Vorgehensweisen, um die bestmögliche Nutzung der Schulungsmaterialien auf nationaler Ebene sicherzustellen.
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: 00 Not specified
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ausschreibung im Wege des offenen Verfahrens — Rahmenvertrag mit 1 einzigen Wirtschaftsteilnehmer. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt 12 Monate. Er wird automatisch 3-mal verlängert (maximale Gesamtlaufzeit 48 Monate). Der kumulierte jährliche Höchstbetrag, zu dem spezifische Aufträge erteilt werden können, wird 300 000 EUR (d. h. 1 200 000 EUR für die maximale Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrags) nicht übersteigen. Der veranschlagte Preis der spezifischen Aufträge liegt voraussichtlich zwischen 70 000 EUR und 150 000 EUR, wobei jedoch nicht auszuschließen ist, dass der Wert spezifischer Aufträge nicht innerhalb dieser Spanne liegt. Spezifische Aufträge sind vom Budgetbedarf und von der Verfügbarkeit abhängig.
II.2.5)ZuschlagskriterienPreis
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Ausschreibung wird annulliert, da die Auswahlkriterien und die geforderten Nachweise übermäßig restriktive Zugangsbedingungen schaffen und zu berechtigten Bedenken in Bezug auf den Umfang des möglichen Wettbewerbs führen können. Um einen offenen und fairen Wettbewerb zu gewährleisten, hat die Kommission beschlossen, diese Ausschreibung im Wege des offenen Verfahrens zu annullieren und sie zu einem späteren Zeitpunkt nach einer neuerlichen Erwägung der Auswahlkriterien neu einzuleiten.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen BeschaffungssystemDie Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Zusammenarbeit mit nationalen Richtern im Bereich Umweltrecht
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Gemäß Artikel 134 Absatz 1 Buchstaben e und f der Anwendungsbestimmungen für die Verordnung (EU, Euratom) 2015/1929 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.10.2015 (Haushaltsordnung) kann der öffentliche Auftraggeber innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des ursprünglichen Vertrags Aufträge über weitere Leistungen im Verhandlungsverfahren (ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung) vergeben, und zwar unter den in Artikel 134 Absatz 4 genannten Bedingungen bei neuen Dienst- oder Bauleistungen, die in der Wiederholung ähnlicher Dienst- oder Bauleistungen bestehen, die von demselben öffentlichen Auftraggeber an den Wirtschaftsteilnehmer vergeben werden, der den ursprünglichen Auftrag erhalten hat, sofern diese Dienst- oder Bauleistungen einem Grundprojekt entsprechen und dieses Projekt Gegenstand des ursprünglichen Auftrags war, der im Anschluss an die Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung vergeben wurde.
Die Ausschreibungsunterlagen sind zum Herunterladen unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Adresse erhältlich. Diese Website wird regelmäßig aktualisiert; die Bieter sind selbst dafür verantwortlich, die Website während des Ausschreibungszeitraums auf Aktualisierungen und Änderungen zu prüfen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bemerkungen zum Vergabeverfahren können an den in Abschnitt I.1 angegebenen öffentlichen Auftraggeber übermittelt werden.
Bei Verdacht auf Missstände in der Verwaltungstätigkeit kann beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde eingereicht werden, und zwar innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Tatsachen, auf denen die Beschwerde beruht (siehe http://www.ombudsman.europa.eu). Eine solche Beschwerde bewirkt weder die Unterbrechung des Zeitraums für die Einlegung von Rechtsbehelfen noch den Beginn eines neuen Zeitraums für die Einlegung eines Rechtsbehelfs.
Rechtsbehelfe können innerhalb von 2 Monaten nach der Mitteilung der Vergabeentscheidung bei der unter VI.4.1 genannten Stelle eingelegt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:13/07/2016